hier: Beschlussfassung über die Teilnahme der Delegierten
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der nachfolgend
benannten Delegierten:
1.
2.
3.
4.
5.
Sachdarstellung :
Am 14.06.2022 lädt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) zum Gemeindekongress 2022 inklusive 23. Mitgliederversammlung ein (Einladung s. Anlage).
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des StGB NRW. Als ordentliches Mitglied mit über 30.000 Mitgliedern steht der Stadt Emmerich am Rhein das Recht zu, insgesamt 5 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 die Vertreter und deren persönliche Stellvertreter der Stadt Emmerich am Rhein in der Mitgliederversammlung des StGB NRW unter Beachtung der Bestimmung des § 113 Abs. 3 GO NW wie folgt bestimmt:
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Mitglied |
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persönlicher Stellvertreter |
1. |
Bürgermeister Hinze, Peter |
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Erster Beigeordneter Dr. Wachs |
2. |
Kulka, Irmgard |
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ten Brink, Johannes |
3. |
Gertsen, Gerhard |
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Brouwer, Botho |
4. |
Klösters, Daniel |
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Rudolph, Arno |
5. |
Kaiser, Herbert |
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Schulz, Julian |
Gem. § 7 Abs. 3 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und sonstigen Veranstaltungen.
Mithin ist über die Teilnahme der Delegierten (hier: Mandatsträger) Beschluss zu fassen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.
Peter Hinze
Bürgermeister