Betreff
Gemeindekongress 2022 / 23. Mitgliederversammlung des StGB NRW am 14. Juni 2022;
hier: Beschlussfassung über die Teilnahme der Delegierten
Vorlage
01 - 17 0555/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der nachfolgend benannten Delegierten:

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

Sachdarstellung :

 

Am 14.06.2022 lädt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) zum Gemeindekongress 2022 inklusive 23. Mitgliederversammlung ein (Einladung s. Anlage).

 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des StGB NRW. Als ordentliches Mitglied mit über 30.000 Mitgliedern steht der Stadt Emmerich am Rhein das Recht zu, insgesamt 5 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 die Vertreter und deren persönliche Stellvertreter der Stadt Emmerich am Rhein in der Mitgliederversammlung des StGB NRW unter Beachtung der Bestimmung des § 113 Abs. 3 GO NW wie folgt bestimmt:

 

 

Mitglied

 

persönlicher Stellvertreter

1.

Bürgermeister Hinze, Peter

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs

2.

Kulka, Irmgard

 

ten Brink, Johannes

3.

Gertsen, Gerhard

 

Brouwer, Botho

4.

Klösters, Daniel

 

Rudolph, Arno

5.

Kaiser, Herbert

 

Schulz, Julian

 

 

Gem. § 7 Abs. 3 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und sonstigen Veranstaltungen.

Mithin ist über die Teilnahme der Delegierten (hier: Mandatsträger) Beschluss zu fassen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister