Betreff
Einrichtung von Willkommensklassen am Schulstandort Elten;
hier: Eingabe Nr. 10/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0613/2022
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Eingabe des Integrationsrates wegen fehlender Zuständigkeit abzulehnen.

 

Sachverhalt :

 

Im Schulwesen vor Ort wird zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten getrennt. Während für die inneren Schulangelegenheiten ausschließlich die Schule und Schulaufsicht zuständig, bzw. weisungsbefugt ist, kümmern sich die Schulträger um die äußeren Schulangelegenheiten. Dies sind das Gebäude, die Ausstattung und auch das städtische Personal.

 

Die Einrichtung von Willkommensklassen ist daher allein eine innere Angelegenheit, die von der Schulaufsicht entschieden wird. Zudem ist in der Luitgardisschule Elten zwar ausreichender Schulraum vorhanden, jedoch nicht ausreichende Lehrkräfte, die diese Kinder betreuen und unterrichten könnten. Gemäß Aussage der zuständigen Schulrätin stehen derzeit auch keine entsprechenden Lehrkräfte zur Verfügung, die der Schule zugewiesen werden könnten.

 

Die Verweisung auf die inneren Schulangelegenheiten bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt sich nicht um die Integration der schulpflichtigen und neu zugewanderten Kinder aus dem ukrainischen Kriegsgebiet kümmert. Soweit hier Unterstützung erforderlich ist, wird sich die Verwaltung und ggf. auch die Politik dem annehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister