Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
Vorlage
04 - 17 0636/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss nimmt die Fortschreibung des Teilschulentwicklungsplans der Grundschulen zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen haben Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt dabei,

 

1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen und Schulstandorte,

 

2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,

 

3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

 

Die letzte Schulentwicklungsplanung hat im Jahr 2018 begonnen und wurde mit Bericht für alle Schulen im Februar 2019 abgeschlossen.

Um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen hat die Verwaltung die Fa. GEBIT aus Münster mit der Fortschreibung beauftragt.

 

Die Fa. GEBIT wird die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Grundschulen be-reits vorab in der Sitzung vorstellen und erläutern, damit z.B. im Hinblick auf die Situation an der Liebfrauenschule oder auch im Bereich der Betreuung ab dem kommenden Schuljahr mit aktuellen Zahlen gearbeitet werden kann.

Der Bericht für die weiterführenden Schulen befindet sich in Bearbeitung. Nach Abschluss aller Arbeiten wird dem Ausschuss der gesamte Schulentwicklungsplan vorgelegt

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter