Betreff
Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung in Emmerich am Rhein;
hier: Prüfauftrag für das Gebäude "ehemaliges Karl-Kaster-Haus"
Vorlage
04 - 17 0646/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte für die abschnittsweise Einrichtung einer zweiten Jugendeinrichtung im „ehemaligen Karl-Kaster-Haus“ in die Wege zu leiten.

 

Sachdarstellung :

 

Seit 2017 wurde von den Jugendlichen (im weiteren Verlauf ist damit die Zielgruppe der 14-21-Jährigen gemeint) immer wieder auf unterschiedlichen Kommunikationswegen mitgeteilt, dass der Wunsch besteht, die offene Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich auszuweiten und eine zweite Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche zu eröffnen.

Im vergangenen Jahr wurde im JHA (01.06.2021) und anschließend im Rat (29.06.2021) der Bedarf einer zweiten Jugendeinrichtung festgestellt und Handlungsbedarf gesehen. Zusätzlich wurde letztes Jahr aufgezeigt, welche gravierenden Auswirkungen die Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche hat und welche Langzeitfolgen die Kinder und Jugendlichen davongetragen haben. Der Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen wächst stetig, weswegen vor allem zeitnahe Angebote geschaffen werden müssen.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat am 29.06.2021 beschlossen, dass das angedachte Gebäude „ehemaliges Terrasana“ nicht als Standort für die zweite Jugendeinrichtung geeignet ist und einen Prüfauftrag für das Gebäude „ehemaliges Vital Sports“ erteilt.

Auch das „ehemalige Vital Sports“ wurde nach der Prüfung des Gebäudes als nicht geeignet eingestuft.

Somit hat sich die Verwaltung nach einem weiteren möglichen Gebäude umgesehen und wurde auf das städt. Gebäude „ehemaliges Karl-Kaster-Haus“ aufmerksam.

 

Das „ehemalige Karl-Kaster-Haus“ ist ein städt. Gebäude, weswegen bei der Nutzung des Gebäudes keine Mietkosten anfallen werden und welches genutzt werden könnte für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Die Errichtung der zweiten Jugendeinrichtung an diesem Standort könnte als großes Beteiligungsprojekt umgesetzt werden und das Gebäude bietet darüber hinaus zahlreiche Möglichkeiten von verschiedenen kleineren Beteiligungsprojekten. Die Räumlichkeiten lassen eine vielfältige Nutzung zu und können auch im laufenden Betrieb den Bedürfnissen der Jugendlichen angepasst werden.

 

Das „ehemalige Karl-Kaster-Haus“ hat eine Gesamtfläche von 699,1m² und ein Außengelände von mehr als 350m².

Bis zum vergangenen Jahr wurde es als Ausbildungs- und Weiterbildungsort für junge Erwachsene genutzt. Die jungen Erwachsenen wurden vor allem im handwerklichen Bereich fort- und ausgebildet, sodass das Gebäude regelmäßig unter Anleitung eines Ausbilders von den jungen Erwachsenen renoviert wurde. Bauliche Veränderungen wurden zuletzt von Kolping (bis max. 2015) vorgenommen. Dazu gehörte unter anderem der Anbau der beiden Räume „PC-Raum“ und „Klassenraum“ (siehe Anlage 1), die zusammen als ein großer Raum von 49,42m² genutzt werden können. Zuletzt wurde dort theoretischer Unterricht für die junge Erwachsenen sowie auch Sprachkurse angeboten.

Dieser Raum könnte für die zweite Jugendeinrichtung der erste Ankerpunkt darstellen, da er sich in einem guten Zustand befindet und keine zusätzlichen Renovierungsarbeiten notwendig wären. Dieser Ankerpunkt soll zu Beginn vorrangig als erster Treffpunkt von Jugendlichen genutzt werden sowie bei gutem Wetter auch der große Außenbereich, wo u. a. sportlichen Aktivitäten nachgegangen werden kann. Zusätzlich soll der Ankerpunkt zu Beginn auch als „Planungsbüro“ genutzt werden, wo die Jugendlichen bei der weiteren Planung hinsichtlich Nutzung und Gestaltung des restlichen Gebäudes beteiligt werden. Dort können Jugendliche und junge Erwachsene auch bei der Programmgestaltung und Einrichtung der Sozialräume mitbestimmen, bspw. ob ein Raum für ein Kicker- oder doch lieber Billardangebot genutzt werden soll oder welche Farbe an die Wand kommt etc.

So sollen sich die Jugendlichen von Beginn an mit der 2. Jugendeinrichtung identifizieren können.

 

Mit der Inbetriebnahme des Gebäudes könnte wie folgt begonnen werden:

 

Schritt 1: Zu Beginn werden die beiden Räume „PC-Raum“ und „Klassenraum“ als Ankerpunkt (Keimzelle) genutzt sowie der Außenbereich von mehr als 350m². Mithilfe von wenigen Möbeln – Stühle und ein großer Tisch, alternativ Billardtisch – wird den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Raum sowie ein Gelände geboten, wo sie sich gelegentlich aufhalten könnten und das gemeinsame Beteiligungsprojekt „Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung“ umsetzen können. Es soll ein Treffpunkt zur Förderung sozialer Kompetenzen von Jugendlichen werden. Für die Anschaffung der Möbel ist ein Budget von 52.000€ im Produkt 06.04.01 mit Sperrvermerk versehen worden. Für Stühle, Tische etc. werden davon zu Beginn maximal 5.000€ benötigt. Zur Kostensenkung wäre auch die Übernahme von gebrauchten Möbel aus anderen Einrichtungen möglich, da zu Beginn nicht unmittelbar neue Möbel benötigt werden. Für den Beginn könnte das benötige Personal (1 Mitarbeiter*in) durch Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Kinderstark“ finanziert werden und von Mitarbeiter*innen der Jugendpflege und Jugendcafé am Brink unterstützt werden. Des Weiteren wird aktuell über das Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ ein Mitarbeiter des Caritasverbandes e.V. für ein Projekt im Bereich der aufsuchenden Arbeit finanziert, der bei der Errichtung der 2. Jugendeinrichtung Unterstützung bieten könnte, da er bereits über die notwendigen Kontakte zu der o.g. Zielgruppe verfügt.

 

Die beiden weiteren Schritte bei der Inbetriebnahme des Gebäudes könnten wie folgt aussehen:

 

2. Schritt: In der kleinen Projektwerkstatt wäre eine multifunktionelle Nutzung als „Cafe-Bereich“ vorstellbar, mit einer Theke und gemütlicher Bestuhlung und Lounge-Möbeln. Zusätzlich könnten dort Geräte wie ein Kickertisch, Billardtisch o.ä. aufgestellt werden.

So könnte dieser Raum als Aufenthaltsraum dienen, wo sich die Jugendlichen im Nachmittagsbereich aufhalten und Erfrischungsgetränke zu sich nehmen können. Im Abendbereich kann dieser Raum auch für kleine Unplugged Konzerte, Poetry-Slam Veranstaltungen oder ähnliches genutzt werden.

Die drei weiteren Sozialräume können dann für verschiedene Angebote genutzt werden, sei es für ein Fitness-Angebot, Kreativ-Angebot o.ä. Eine Küche soll in dem Raum hinter der Theke eingerichtet werden, möglicherweise könnte man dafür auch eine Trennwand teilöffnen, um eine offene Küchenzeile zu ermöglichen. Das Büro für die Mitarbeiter*innen könnte in dem ehemaligen Ausbilder-Büro entstehen, von wo man sowohl einen Überblick in die Projektwerkstatt als auch in die große Werkhalle (252,41m²) hat. Der bisherige Ankerpunkt (Keimzelle) könnte zukünftig als Probenraum für Bands aus Emmerich genutzt werden.

 

3. Schritt: Zuletzt soll die große Werkhalle in Betrieb genommen werden. Dort können Sportangebote ermöglicht werden, sowie die Drittnutzung von Tanzvereinen, Musikgruppen für Proben etc.

Auch bietet sich diese Werkhalle an, um dort eigene Konzerte und Tanzveranstaltungen, aber auch Vorabi-Feten, Veranstaltungen der Musik- und Kulturinitiative Emmerich e.V. und anderer Drittnutzer zu ermöglichen, wie es in der abgerissenen Halle des Jugendcafés am Brink möglich war.

 

Grundsätzlich soll das Gebäude schrittweise erschlossen werden, abhängig von den Kosten und den Bedarfen der Jugendlichen.

Nach Feststellung der Kosten würde die Planung für die weiteren Bauabschnitte den politischen Gremien vorgelegt werden.

Ebenso würde mit dem dritten Bauabschnitt verfahren werden. Durch den schrittweisen Umbau könnten sich die Kosten für den Umbau auf weitere Jahre verteilen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Schritt 1 ist mit der im Haushalt eingestellten Mittel und Fördergelder finanziert. Der Sperrvermerk wäre durch den Rat aufzuheben.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister