hier: Eingabe Nr. 7/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die weitere Vorgehensweise der
Stadtverwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Begehren des Petenten nicht zu
folgen.
Sachdarstellung :
Ein Bürger der Stadt Emmerich am Rhein beantragt den Bau eines Radweges
an der Lobither Straße, welcher von der Kreuzung Klosterstraße und Lobither
Straße aus bis hin zur Niederländischen Grenze führen soll. Der Radweg sollte
dabei an den Radweg auf der Seite der Niederländischen Grenze anknüpfen. Es
wird auf die besondere Situation im Sommer verwiesen, bei der ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen durch Campingwagen und vermehrter Tourismus per Fahrrad
erwartet werden kann. Der Bürger weist darauf hin, dass diese Straße aufgrund
eines fehlenden Radweges besonders gefährlich ist. Hier ist im Jahre 1990
bereits ein Mensch umgekommen. Auf der Niederländischen Seite ist ein Radweg
seit den 1990 Jahren vorhanden. Der Radweg der Niederländer wird auf deutscher
Seite dabei auf die Lobither Straße geleitet, ohne dass es hier eine Trennung
zwischen Fahrbahn für Autofahrer und Radfahrer gibt. Es wird im Antrag darauf
verwiesen, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in früherer Zeit bereits
beschlossen hat die Umsetzung eines Radwegs von der Stadtverwaltung prüfen zu
lassen.
Die Verwaltung steht dem Vorschlag grundsätzlich sehr positiv gegenüber;
bereits seit dem Jahr 2005 versucht die Stadt Emmerich am Rhein das Vorhaben zu
realisieren.
Bei der Lobither Straße handelt es sich um die Landesstraße L472, welche
in die Zuständigkeit von Straßen.NRW fällt. Der Bau einer Radverkehrsanlage
wurde von Straßen.NRW aufgrund der unklaren Lage durch den Ausbau der Betuwe
stets verschoben. Der Aufwand und die Kosten wären aufgrund der nicht
bestimmten Lage durch die Planung der Betuwe zu hoch.
Die Verwaltung prüfte daraufhin die Möglichkeit die Fahrbahn mit
Radfahrer Schutzstreifen zu versehen. Diese sind gemäß VwV-StVO §2 Absatz 4
Satz 2 innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h möglich. Da die Lobither Straße auf
diesem Abschnitt auch außerhalb der Ortschaft auf 50 km/h begrenzt ist, hat die
Stadt Emmerich am Rhein die Maßnahme damals prüfen lassen. Dies ist aufgrund des
§2 Absatz 4 VwV-StVo nicht möglich gewesen.
Seitens der Stadt Emmerich am Rhein wurde Straßen.NRW im Jahre 2020, im
Rahmen eines Pilotprojektes namens „Schutzstreifen außerorts“, aufgefordert
auch die Lobither Straße in den Modellversuch aufzunehmen. Es wurde seitens
Straßen.NRWs abgewiesen. Zum Zeitpunkt der Anfrage, sei eine Anordnung durch
das Verkehrsministerium NRW nicht mehr möglich gewesen.
Auch aus heutiger Sicht ist die Anordnung eines Schutzstreifens für
Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften nach VwV-StVO §2 Absatz 4 nicht
möglich. Daher kann die Stadt Emmerich am Rhein auf der Lobither Straße keinen
Schutzstreifen für Radfahrer fordern.
Der Kauf von Grund zum Bau eines Radweges südlich der Straße L472 wurde
in der Vergangenheit seitens der Stadt Emmerich am Rhein mehrfach geprüft, es
bestand jedoch keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer.
Im Vorgriff und zur Beschleunigung des Vorhabens der „BÜ-Beseitigung
Lobither Straße“ hat die Stadt Emmerich am Rhein bereits Grunderwerb getätigt.
Nördlich des Fahrbahnrandes der L472 zwischen dem jetzigen BÜ und der
Landesgrenze befindet sich nunmehr ein 5 m Streifen in öffentlicher Hand, der
jederzeit mit einem Geh-, Radweg versehen werden kann. Aufgrund des noch
laufenden Planfeststellungsverfahrens des Betuwe-Projekts und der damit noch
nicht abschließenden Planungssicherheit wurde von einer Realisierung des Geh-
und Radweges bis jetzt jedoch Abstand genommen. Sollte die Nebenanlage nun auf
der südlichen Seite verbleiben, hieße dies, dass Fußgänger und Radfahrer
zukünftig, nach Umsetzung der Baumaßnahme, die Landstraße zweimal queren
müssten. Zur Vermeidung dieser zukünftigen Querungs- und somit potentiellen
Unfallstelle für Radfahrer und Fußgänger fordert die Stadt Emmerich im
Planfeststellungsverfahren bei der Bahnüberführung weiter eine Verlegung des
Geh- und Radweges auf die nördliche Fahrbahnseite der L472.
Es ist weiterhin auf den Planfeststellungsbeschluss des Betuwe-Projekts
zu warten um an der Lobither Str. einen Geh- und Radweg zu planen und zu
errichten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter