Betreff
Errichtung eines Radweges an der Lobither Straße bis Grenze Lobith;
hier: Eingabe Nr. 7/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0648/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die weitere Vorgehensweise der Stadtverwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Begehren des Petenten nicht zu folgen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Ein Bürger der Stadt Emmerich am Rhein beantragt den Bau eines Radweges an der Lobither Straße, welcher von der Kreuzung Klosterstraße und Lobither Straße aus bis hin zur Niederländischen Grenze führen soll. Der Radweg sollte dabei an den Radweg auf der Seite der Niederländischen Grenze anknüpfen. Es wird auf die besondere Situation im Sommer verwiesen, bei der ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Campingwagen und vermehrter Tourismus per Fahrrad erwartet werden kann. Der Bürger weist darauf hin, dass diese Straße aufgrund eines fehlenden Radweges besonders gefährlich ist. Hier ist im Jahre 1990 bereits ein Mensch umgekommen. Auf der Niederländischen Seite ist ein Radweg seit den 1990 Jahren vorhanden. Der Radweg der Niederländer wird auf deutscher Seite dabei auf die Lobither Straße geleitet, ohne dass es hier eine Trennung zwischen Fahrbahn für Autofahrer und Radfahrer gibt. Es wird im Antrag darauf verwiesen, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in früherer Zeit bereits beschlossen hat die Umsetzung eines Radwegs von der Stadtverwaltung prüfen zu lassen.

Die Verwaltung steht dem Vorschlag grundsätzlich sehr positiv gegenüber; bereits seit dem Jahr 2005 versucht die Stadt Emmerich am Rhein das Vorhaben zu realisieren.

Bei der Lobither Straße handelt es sich um die Landesstraße L472, welche in die Zuständigkeit von Straßen.NRW fällt. Der Bau einer Radverkehrsanlage wurde von Straßen.NRW aufgrund der unklaren Lage durch den Ausbau der Betuwe stets verschoben. Der Aufwand und die Kosten wären aufgrund der nicht bestimmten Lage durch die Planung der Betuwe zu hoch.

Die Verwaltung prüfte daraufhin die Möglichkeit die Fahrbahn mit Radfahrer Schutzstreifen zu versehen. Diese sind gemäß VwV-StVO §2 Absatz 4 Satz 2 innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h möglich. Da die Lobither Straße auf diesem Abschnitt auch außerhalb der Ortschaft auf 50 km/h begrenzt ist, hat die Stadt Emmerich am Rhein die Maßnahme damals prüfen lassen. Dies ist aufgrund des §2 Absatz 4 VwV-StVo nicht möglich gewesen.

Seitens der Stadt Emmerich am Rhein wurde Straßen.NRW im Jahre 2020, im Rahmen eines Pilotprojektes namens „Schutzstreifen außerorts“, aufgefordert auch die Lobither Straße in den Modellversuch aufzunehmen. Es wurde seitens Straßen.NRWs abgewiesen. Zum Zeitpunkt der Anfrage, sei eine Anordnung durch das Verkehrsministerium NRW nicht mehr möglich gewesen.

Auch aus heutiger Sicht ist die Anordnung eines Schutzstreifens für Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften nach VwV-StVO §2 Absatz 4 nicht möglich. Daher kann die Stadt Emmerich am Rhein auf der Lobither Straße keinen Schutzstreifen für Radfahrer fordern.

Der Kauf von Grund zum Bau eines Radweges südlich der Straße L472 wurde in der Vergangenheit seitens der Stadt Emmerich am Rhein mehrfach geprüft, es bestand jedoch keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer.

Im Vorgriff und zur Beschleunigung des Vorhabens der „BÜ-Beseitigung Lobither Straße“ hat die Stadt Emmerich am Rhein bereits Grunderwerb getätigt. Nördlich des Fahrbahnrandes der L472 zwischen dem jetzigen BÜ und der Landesgrenze befindet sich nunmehr ein 5 m Streifen in öffentlicher Hand, der jederzeit mit einem Geh-, Radweg versehen werden kann. Aufgrund des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens des Betuwe-Projekts und der damit noch nicht abschließenden Planungssicherheit wurde von einer Realisierung des Geh- und Radweges bis jetzt jedoch Abstand genommen. Sollte die Nebenanlage nun auf der südlichen Seite verbleiben, hieße dies, dass Fußgänger und Radfahrer zukünftig, nach Umsetzung der Baumaßnahme, die Landstraße zweimal queren müssten. Zur Vermeidung dieser zukünftigen Querungs- und somit potentiellen Unfallstelle für Radfahrer und Fußgänger fordert die Stadt Emmerich im Planfeststellungsverfahren bei der Bahnüberführung weiter eine Verlegung des Geh- und Radweges auf die nördliche Fahrbahnseite der L472.

Es ist weiterhin auf den Planfeststellungsbeschluss des Betuwe-Projekts zu warten um an der Lobither Str. einen Geh- und Radweg zu planen und zu errichten.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter