Betreff
Einrichtung einer Bedarfsampel im Ortsteil Hüthum (B 8);
hier: Eingabe Nr. 1/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0649/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt den Antrag auf Errichtung einer Bedarfsampel auf Höhe der Bushaltestelle „Hüthum Kirche“ ab und nimmt die weitere Vorgehensweise der Verwaltung zu Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Antragssteller beantragt auf der Eltener Straße in Höhe der Bushaltestelle „Hüthum Kirche“ eine Bedarfsampel zu installieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Querung der Straße für viele Kinder in Hüthum zum Schulweg dazugehört. Autofahrer sollen aufgrund der Straßenführung teilweise schneller fahren als erlaubt, so der Antragssteller.

Die Bedarfsampel soll auf Wunsch des Antragstellers an der Querungshilfe an der Eltenerstraße installiert werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bundesstraße Eltener Straße von Straßen NRW betrieben wird und dass eben diese Straße in näherer Zeit erneuert werden soll. Es liegen noch keine Planungen zum Neubau von Straßen.NRW vor. Es ist durchaus davon auszugehen, dass im Zuge des Neubaus die Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestelle „Hüthum Kirche“ um einige Meter verschoben wird, da die Bushaltestelle barrierefrei umgebaut werden soll. Die Verwaltung hat aktuell für den Abschnitt vor der Schule eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Schulzeit angeordnet. Der oben genannte Bereich ist in dieser geschwindigkeitsbegrenzenden Maßnahme miteingeschlossen.

Die Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein beabsichtigt, nach Abschluss der oben genannten Maßnahmen die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr zu prüfen, ob auf eine Bedarfsampel weiterhin verzichtet werden kann.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter