Betreff
Errichtung eines Überholverbotes am Großen Wall;
hier: Eingabe Nr. 2/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0650/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt den Antrag auf Anordnung des VZ 277.1 auf der Straße Großer Wall Kreuzung, Am Löwentor bis Steintor ab und nimmt die weitere Vorgehensweise der Verwaltung zu Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Antragssteller beantragt, dass die Stadt Emmerich auf der Straße Großer Wall von der Kreuzung am Löwentor an bis zum Steintor auf einem rund 750 m langen Abschnitt das VZ 277.1 anordnet. Er weist darauf hin, dass sich auf dem Abschnitt mehrere Ein- und Ausfahrten befinden und das Parken am Straßenrand erlaubt ist. Auf dem Abschnitt befinden sich keine Radverkehrsanlagen. Der Antragssteller verweist in seinem Antrag auf eine Gefahr für Fahrradfahrer auf dem Streckenabschnitt durch sehr dichte Begegnungen mit Autofahrer aufgrund enger Überholvorgänge. Das VZ 277.1 soll aufgrund des Überholverbots für mehr Sicherheit für Rad fahrende Personen sorgen.

 

Die Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein steht Vorschlägen, welche die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Der Verwaltung ist die Gefahr an der beschriebenen Stelle durchaus bekannt. Da der Große Wall eine Hauptverkehrsstraße ist, hat die Stadt Emmerich am Rhein genau aus den oben genannten Gründen die parallel laufenden Straßen, Wallstraße und Burgstraße bis Lilienstraße, als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Fahrradstraße ermöglicht es den Fahrradfahrern den Großen Wall sicher zu umfahren.

 

Außerdem gilt laut § 5 Satz 4 StVO im Stadtgebiet ein Mindestabstand von 1,5 Meter während eines Überholvorgangs von Fahrradfahrern durch Autofahrer. Da der Große Wall eine Bundesstraße mit einem hohen Verkehrsaufkommen darstellt, ist ein Überholen von Radfahrern mit einem ausreichenden Mindestabstand kaum möglich. Die durch den Antragssteller beschriebenen Überholvorgänge haben bereits den Tatbestand der Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erfüllt und könnten von den Ordnungsbehörden geahndet werden. Eine zusätzliche Beschilderung mit dem VZ 277.1 wird von der Verwaltung Emmerich am Rhein nach Rücksprache mit StraßenNRW. nicht für erforderlich gehalten.

 

Weitere geplante Maßnahmen wie geänderte Vorfahrtsregelungen zu Gunsten der Fahrradstraße mit farblicher Kennzeichnung der Kreuzungsbereiche sind vorbereitet.

Auf der Wallstraße zwischen Pesthof und Agnetenstraße wird die Zufahrt für Kfz aus Richtung Pesthof durch bauliche Maßnahmen gesperrt. Radfahrer- und Fußgänger können die Wallstraße in beide Richtungen weiterhin nutzen.

Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Fahrradstraße werden im Rahmen der regelmäßigen Bürgerbeteiligung erörtert und von der Verwaltung als Anregung aufgenommen. Abschließend wird eine rechtliche Durchführbarkeit geprüft.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter