Betreff
Bebauungsplanaufstellungsverfahren E 22/1 - Goldsteege -;
hier: Aufstellungsbeschuss
Vorlage
05 - 17 0656/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 22, Flurstücke 315 - 318, 320, 322, 324 - 327, 333 - 335, 337 -342, 344, 415, 423 - 428, 437 - 438, 451 - 452 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 22/1 - Goldsteege -.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Sachdarstellung:

 

Zu 1)

Aus den in der JHA vom 10.03.2022 vorgestellten Prognosen für die Ü3- und U3-Kinder ist ersichtlich, dass speziell in der Innenstadt die Kinderzahlen ansteigen. Hinzu kommt eine vermehrte Anfrage an Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Diese Angaben werden bestätigt durch Anmelde- und Wartelisten, die im Jugendamt geführt werden.

 

Die Schaffung neuer Kita-Plätze in der Innenstadt ist dringend erforderlich, hier muss die Verwaltung ihre Aufgabe der Daseinsvorsorge erfüllen und für Familien in der Innenstadt ein fußläufiges Betreuungsangebot für Kita-Kinder sicherstellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass speziell Familien in der Innenstadt vielfach mehrere Kinder haben und eine Mobilität hinsichtlich der Annahme von Kita-Plätzen außerhalb der Innenstadt nicht unbedingt gegeben ist. 

 

Es wurden verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Bauliche Erweiterungen der bestehenden Innenstadt-Kitas wären nur bedingt möglich. Eine Auswahl an freien Grundstücke, die entsprechend groß für den Bau einer Kindertageseinrichtung wären ist in der Innenstadt kaum vorhanden bzw. unterliegt einer anderen Nutzung. Darüber hinaus ist zurzeit geplant, bereits vorhandene Kita-Plätze aus der Kita St. Aldegundis in absehbarer Zukunft umzusiedeln um dem heutigen Raumkonzept zu entsprechen.

 

Die Grundstücke der ehemaligen Kita Gasthausstraße an der Gasthausstraße/

Goldsteege und die direkt angrenzenden Grundstücke Nonnenplatz und Hackensteege bieten die Möglichkeit in der Innenstadt den Neubau einer Kita zu realisieren. Aus Sicht des Jugendamtes im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung sollte mindestens eine Kita mit 4 bis 5 Gruppen entstehen. Eine höhere Anzahl wäre abhängig von der tatsächlichen zur Verfügung stehenden Grundstücksgröße und Bauweise. Weiterhin könnte bei einer Ausweitung der Fläche auf die an den Kindergarten angrenzenden Grundstücke das bestehende Kita-Gebäude für dringend benötigte Überhanggruppen genutzt werden.    

 

Bereits lt. Beschluss des JHA vom 11.03.2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt eine weitere Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung weiter zu verfolgen.

 

Entsprechend soll dieser Bereich rund um die Gasthausstraße, Goldsteege, Nonnenplatz und Hackensteege als Gemeinbedarfsfläche festsetzt werden, um so eine Planungssicherheit für das städtische Betreuungsangebot in der Innenstadt zu garantieren.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2, Ziel 1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter