hier: Aufstellungsbeschuss
Beschlussvorschlag:
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 22, Flurstücke 315 - 318, 320, 322, 324 - 327, 333 - 335, 337 -342, 344, 415, 423 - 428, 437 - 438, 451 - 452 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 22/1 - Goldsteege -.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Sachdarstellung:
Zu 1)
Aus den in der JHA vom 10.03.2022
vorgestellten Prognosen für die Ü3- und U3-Kinder ist ersichtlich, dass
speziell in der Innenstadt die Kinderzahlen ansteigen. Hinzu kommt eine
vermehrte Anfrage an Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Diese Angaben werden
bestätigt durch Anmelde- und Wartelisten, die im Jugendamt geführt werden.
Die Schaffung neuer Kita-Plätze in der
Innenstadt ist dringend erforderlich, hier muss die Verwaltung ihre Aufgabe der
Daseinsvorsorge erfüllen und für Familien in der Innenstadt ein fußläufiges
Betreuungsangebot für Kita-Kinder sicherstellen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass speziell Familien in der Innenstadt vielfach mehrere
Kinder haben und eine Mobilität hinsichtlich der Annahme von Kita-Plätzen
außerhalb der Innenstadt nicht unbedingt gegeben ist.
Es wurden verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen, die in der
Praxis nicht umsetzbar sind. Bauliche Erweiterungen der bestehenden
Innenstadt-Kitas wären nur bedingt möglich. Eine Auswahl an freien Grundstücke,
die entsprechend groß für den Bau einer Kindertageseinrichtung wären ist in der
Innenstadt kaum vorhanden bzw. unterliegt einer anderen Nutzung. Darüber hinaus
ist zurzeit geplant, bereits vorhandene Kita-Plätze aus der Kita St. Aldegundis
in absehbarer Zukunft umzusiedeln um dem heutigen Raumkonzept zu entsprechen.
Die Grundstücke der ehemaligen Kita Gasthausstraße an der Gasthausstraße/
Goldsteege und die direkt angrenzenden Grundstücke Nonnenplatz und
Hackensteege bieten die Möglichkeit in der Innenstadt den Neubau einer Kita zu
realisieren. Aus Sicht des Jugendamtes im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung sollte
mindestens eine Kita mit 4 bis 5 Gruppen entstehen. Eine höhere Anzahl wäre
abhängig von der tatsächlichen zur Verfügung stehenden Grundstücksgröße und Bauweise.
Weiterhin könnte bei einer Ausweitung der Fläche auf die an den Kindergarten
angrenzenden Grundstücke das bestehende Kita-Gebäude für dringend benötigte
Überhanggruppen genutzt werden.
Bereits lt. Beschluss des JHA vom 11.03.2021
hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt eine weitere Ausweitung
des Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung weiter zu
verfolgen.
Entsprechend soll dieser Bereich rund um die Gasthausstraße, Goldsteege, Nonnenplatz und Hackensteege als Gemeinbedarfsfläche festsetzt werden, um so eine Planungssicherheit für das städtische Betreuungsangebot in der Innenstadt zu garantieren.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2, Ziel 1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter