Betreff
Errichtung Gesamtschule Emmerich am Rhein – Gebäude Grollscher Weg;
hier: Abschluss Leistungsphase 3
Vorlage
03 - 17 0658/2022
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der ASE der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Umbau des Gesamtschulstandortes Grollscher Weg nach dem in der Sitzung vorgestellten Planungsentwurf.

 

Sachdarstellung:

Die im Zuge der Leistungsphase 2 (LPh 2) erarbeiteten und auch beschlossenen Modernisierungs- und Umbauplanungen (Rat 24.03.21 – Ergänzungen Rat 29.06.21) wurden, aufgrund der im Rahmen der LPh 3 gewonnenen Erkenntnisse zur Variante „Umbau im Bestand + Ersatzneubau 1998“ abgeändert (Rat 25.11.21).

 

Da eine zu erwartende Kostenneutralität gegenüber der Sanierung der Erweiterungsbauten 1998 und des IKEA-Bau für die Kostengruppe 300 (KG 300) vom Architekturbüro Hausmann in Aussicht gestellt wurde, konnten die zu erwartenden Vorteile, wie z. B. Wegfall der Brückenkonstruktion zwischen Hauptgebäude und Naturwissenschaftlichen Trakt (ehm. IKEA-Gebäude) oder die Vergrößerung des Außenbereichs (Schulgarten), mit (ein)geplant werden. Der (relativ) späte Beginn der LPh 3 (26.07.21 bis 25.05.22) ist vorrangig nicht Resultat der im Rahmen des Planungsfortschritts gewonnenen Erkenntnisse bzgl. der Erweiterungsbauten aus den 90er Jahren, sondern durch den erhöhten Diskussionsbedarf entstanden.

 

Die im Rahmen der Entwurfsplanung stattfindenden Arbeitsgruppensitzungen fanden im zweiwöchigen Turnus statt. Hierbei wurden Fragestellungen zu z. B. Leitungsführungen und Dimensionierungen, Ausführungsstandards sowie Schnittstellenkonflikte zwischen den einzelnen Fachgebieten betrachtet. Daneben kamen weitere Fachplaner hinzu/ zum Einsatz, u. a. Fachraum- und Küchenplaner. Die vorliegende Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung (LPh 4).

 

Die Planentwürfe werden in der Sitzung am 31.05.22 durch die Verwaltung vorgestellt. Dabei wird ausschussbezogen, auf die Gestaltung der Außenanlagen, die Fassadengestaltung, die Erschließung sowie die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Situation eingegangen. Gegenüber der LPh 2 erfolgt beim vorliegenden Entwurf ein zu vernachlässigender Zuwachs der BGF um 30 m².

 

Die LPh 3 beinhaltet eine Kostenberechnung nach DIN 276-1. Die bereits aus der LPh 2 bekannte Aufteilung nach KG wird hierbei weiter detailliert. Eine Diskussion über die Kosten kann am 07.06.22 im HFA stattfinden. Das der Planung zugrundenliegende pädagogische Konzept und deren Umsetzung, wie auch die Zuordnung der Räumlichkeiten im Gebäude selbst, können auch am 07.06.22 im SchulA diskutiert werden.

 

Der Gesamtschule Emmerich (Schulleitung + ausgewählte Lehrer) wurde die Planung bereits am 10.05.2022 vorgestellt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 ff.  vorgesehen. Produkt: 7.003050.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter