Betreff
Bildungsteilhabe von geflüchteten Kindern;
hier: Antwort der Verwaltung
Vorlage
07 - 17 0668/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Beschluss vom 03.03.2022 hat der Integrationsrat entschieden, eine Anfrage zur Situation der Bildungsteilhabe von geflüchteten Kindern (Corona Pandemie) an die Verwaltung zu stellen.

 

Bei dieser Anfrage an die Verwaltung handelt es sich um eine Musteranfrage von der Homepage des Landesintegrationsrates NRW aus dem Februar 2021 (https://landesintegrationsrat.nrw/kampagnen-4-2-2/musterantraege/). Zu diesem Zeitpunkt gab es regelmäßig Schulschließungen während des Lockdowns. Damals gab es landesweit pandemiebedingte Anlaufschwierigkeiten bei der Einführung des Homeschoolings alle Schüler*innen betreffend unabhängig von Ihrer Herkunft.

 

Die Anfrage, die im März 22 an die Verwaltung gerichtet wurde, wird wie folgt beantwortet:

 

Aktuell leben in Emmerich am Rhein elf schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche, die sich im Asylantragsverfahren befinden. Alle elf sind in einer städtischen Wohnung untergebracht.

Über die Zahl der schulpflichtigen Kinder, deren Asylantrag anerkannt wurde, liegen keine spezifischen statistischen Daten vor, da die Familien nach der Anerkennung unabhängig von ihrer Herkunft als Mitbürger*in in Emmerich am Rhein leben. Sie mieten eigene Wohnungen an, arbeiten oder werden durch SGB II bzw. SGB XII-Leistungen bei Bedarf finanziell unterstützt.

Da wir in Emmerich am Rhein keine Sammelunterkunft unterhalten, sondern die Flüchtlinge dezentral in Wohnungen untergebracht sind, versorgen sich die Flüchtlinge eigenverantwortlich mit Telefon- und Internetverbindung. Dies ist nicht anders als bei Hilfebedürftigen ohne Migrationshintergrund, die Sozialleistungen erhalten.

 

Die Ausstattung mit Endgeräten in Emmerich am Rhein ist vorbildlich. Die Schüler*innen der weiterführenden Schulen sind bereits zu Beginn des laufenden Schuljahres flächendeckend durch die Stadt/Schule mit hochwertigen Endgeräten ausgestattet worden. Die Ausstattung der Grundschüler soll nach den Sommerferien zum neuen Schuljahr abgeschlossen sein.

 

Kurz vor dem Ende des laufenden Schuljahres bleibt festzustellen, dass es seit Schuljahresbeginn im Sommer 2021 noch zu keinem Lookdown gekommen ist, so dass Homeschooling derzeit kein aktuelles Thema ist.

 

In den verschiedenen Schulen in Emmerich am Rhein gehört es grundsätzlich zum Angebot allen Schülern*innen Medienkompetenz zu vermitteln und psychosoziale Beratung über den Lehrkörper oder die Schulsozialarbeit anzubieten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister