Betreff
Zwischenbericht über die Entwicklung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gemäß § 14 der Betriebssatzung
a) Bauzeitenplan
b) Sonstiges
Vorlage
70 - 17 0673/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der nach § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ vorgeschriebene, vierteljährliche Zwischenbericht behandelt diesmal:

 

a) Bauzeitenplan (siehe Anlage 1)

b) Sonstiges

 

 

 

Zu a) Bauzeitenplan

 

Der aktuelle Bauzeitenplan liegt in der Anlage 1 zur Vorlage bei.

 

 

 

Zu b) Sonstiges

 

Personal:

 

1. Die vakante Stelle in der Personalwirtschaft der KBE wird zum 01.07.2022 besetzt.

 

2. Das Stellennachbesetzungsverfahren zur zum 01.10.2022 vakant werdenden Stelle in der kaufmännischen Abteilung / „Buchhaltung‘‘ steht vor dem Abschluss.

 

3. Ein Auszubildender zum Gärtner (Garten- und Landschaftsbau) beendet seine Ausbildung im Juni. Eine Anschlussbeschäftigung und Einsatz auf den kommunalen Friedhöfen sind geplant. Zum 01.08.2022 werden zwei weitere Auszubildende ihre Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten*in und zum Landmaschinenmechatroniker*in aufnehmen. Damit durchlaufen sechs junge Menschen eine Ausbildung bei den KBE.

 

4. Der zum 01.01.2022 eingestellte Straßenzustandskontrolleur hat sich gut eingefunden und führt seine Tätigkeit zur vollsten Zufriedenheit aus. Mit großem Engagement arbeitet er an der Digitalisierung der Prozesse und es kann davon ausgegangen werden, dass dies noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Die aufgenommenen Mängel werden als Arbeitsaufträge priorisiert und nach Dringlichkeit von den Kolonnen abgearbeitet.

 

5. Erfreulich ist auch, dass nach Abschluss eines zweiten Auswahlverfahrens die Stelle des Baumkontrolleurs/-pflegers zum 01.05.2022 besetzt werden konnte.

 

 

Straßenunterhaltung und Beschilderung:

 

6. Ausschreibungen im Bereich der Straßenunterhaltung Splittarbeiten (50t Bitumenemulsion und 400t Splitt), Heißasphalt (ca. 150t), Oberflächensanierung im DSK = Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (25t) und Fugenverguss (5 Tagessätze) sind abgeschlossen und die Aufträge sind vergeben. Dabei konnten die Ansätze im Wirtschaftsplan eingehalten werden. Jedoch haben sich die Auftragnehmer für die Arbeiten mit hohem Bitumenanteil (Splittarbeiten und Oberflächensanierung im DSK) rückgemeldet und die Anpassung der Aufträge aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungspreise eingefordert. Inwieweit dem gefolgt werden kann, wird aktuell geprüft.

 

 

Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe:

 

7. Im Rahmen der EPS-Bekämpfung hat in diesem Jahr am 27.04.2022 die Überfliegung der städtischen Waldränder mit dem Hubschrauber stattgefunden. Es herrschten optimale Bedingungen, kein Niederschlag und kein Wind. Sodass von einem guten Behandlungserfolg ausgegangen werden kann. An den betroffenen städtischen Waldrändern grenzen 61 Eigentümer, die von der Verwaltung angeschrieben worden sind, sich an der Aktion zu beteiligen. Die Eigentümer haben aufgrund der Waldlage meist selbst Eichen auf dem Grundstück, sodass eine Mitbehandlung der privaten Bäume Sinn macht, um den Gesamterfolg der Maßnahme zu garantieren. Die Kosten hierfür werden von dem jeweiligen Eigentümer selbst getragen. Von dem Angebot machten 26 Eigentümer Gebrauch! Anfang Mai erfolgte dann die Bodenbekämpfung des EPS mit Hilfe einer Hubbühne an stark frequentierten Stellen (Straßen, Plätze, Parks, Schulen, Friedhöfe usw.) im innerstädtischen Bereich. Behandelt wurden hier mit dem Biozid, auf Basis von „Bazillus thuringiensis“, 660 Bäume. Zudem wurden im Außenbereich 23 Hinweistafeln montiert, die in der Zeit von Mai bis September auf die Gefahren durch EPS hinweisen. Die Arbeiten wurden durch eine externe Firma ausgeführt, die die 660 Bäume, im Rahmen eines Hygienevertrages, im innerstädtischen Bereich noch bis Ende August auf einen etwaigen neuen Befall kontrollieren und gegebenenfalls beseitigen.

 

8. Im Mai wurden die 13 Edelstahlblumenkübel in der Innenstadt, die Blumenkästen am Rathaus und 28 normale Blumenkübel im gesamten Stadtgebiet bepflanzt bzw. am Rathaus aufgehängt. Die Bepflanzung und Pflege der Kübel erfolgt in Fremdvergabe und wird jährlich neu ausgeschrieben. Nicht in diesem Auftrag eingebunden sind die Pflanzkübel, die die EWG in der Innenstadt an den Laternenmasten hat aufhängen lassen. Diese werden über die EWG unterhalten.

 

9. Nach einem durchschnittlichen Jahr 2021 mit regelmäßigen Niederschlägen und einem feuchten Winter 2021/22 hatte sich der Feuchtigkeitsgehalt des Bodens etwas erholt aber das Defizit der trockenen Jahre 2018 bis 2020 noch nicht ausgeglichen. Umso nachteiliger zeigt sich das derzeitige Frühjahr 2022! Seit Anfang März hat es kaum mehr geregnet, gleichzeitig haben wir die letzten drei Monate fast täglich sehr starke Nordost Winde, die die Verdunstungsraten in den Böden noch rasanter ansteigen lassen. Dies hat zur Folge, dass die Jungbäume, die sich in den ersten 2 Jahren ihrer Standzeit im urbanen Bereich befinden, seit Anfang April wieder wöchentlich gegossen werden müssen, seit Mai sogar 2x wöchentlich. Dies geschieht in den ersten 2 Jahren noch in Fremdvergabe und zählt mit zur Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Danach gehen die Bäume und Grünflächen in die Unterhaltung der KBE über. Hier ist die KBE auch seit Anfang Mai damit beschäftigt die Bäume zu gießen. Gegossen werden ca. 300 Bäume an 60 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet zwischen Praest und Elten. Hinzu kommen noch 3 neuere Grünflächen. Gegossen wird mit einem 7,5t LKW und einem Multicar. Hiermit können an einem Tag ca. 20m³ Wasser ausgebracht werden. Seit Mai wird an 5 Tagen die Woche gegossen. Früher wurden die Bäume bis zum 5 Standjahr gegossen. Heute müssen sie bis zum 7./8. Standjahr gegossen werden und darüber hinaus, wenn der Standort nicht optimal ist. Um dem entgegenzuwirken werden wasserspeichernde Produkte dem Pflanzsubstrat bei der Pflanzung beigemengt. Unterstützt wird die Bewässerung der Bäume und Grünflächen durch die von der Gesamtschule inszenierten Aktion der „Baumpatenschaften“. Mittlerweile gibt es in Emmerich 72 Baumpaten, die die städtischen Bäume, mit den von der KBE zur Verfügung gestellten Bewässerungssäcken, gießen. 84 Bürgen haben in Emmerich eine Beetpatenschaft und pflegen städtische Pflanzbeete vor Ihrer Haustüre.

 

10. Auf den städtischen Friedhöfen hat man sich auch in den letzten zwei Jahren auf die veränderten Klimabedingungen eingestellt. Die Ehrenfriedhöfe sowie die Flächen der Gemeinschaftsgrabfelder wurden mit Tröpfchenbewässerungen ausgestattet, die vermehrt in den Nachtstunden im Sommer laufen. Kreisrundregner ergänzen die Bewässerung auf größeren Flächen ohne Grabsteinbestand. Das kalkhaltige Wasser hinterlässt sonst Spuren auf den Grabsteinen. Neu gepflanzte Bäume und Sträucher werden mit Schlauch und Gießwagen gegossen. Das Gießen und die mechanische Beseitigung von Wildkraut nimmt mittlerweile, in den Sommermonaten, die Hauptarbeitszeit auf dem Friedhof in Anspruch.

 

11. Die drei vorrangegangenen Dürrejahre sowie das diesjährige sich anbahnende 4. Dürrejahr bleiben natürlich nicht ohne Folgen für unsere städtische Vegetation.

Die Trockenheit hat zur Folge, dass sich immer mehr Bäume in ihrer Vitalität verschlechtern und anfällig werden für Krankheiten. Hinzu kommt die verstärkte Bildung von Totholz in den Baumkronen, welches über die natürliche Astreinigung von Bäumen hinausgeht und nicht mehr „nur im Feinastbereich“ stattfindet, sondern auch den Grob- und Starkastbereich der Baumkronen erfasst, bis hin zum ganzen Absterben von Bäumen. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit unserer Straßen, da die Bäume vermehrt Totholz aufweisen. Eine Zunahme der Baum-pflegearbeiten ist somit unausweichlich, sowie das Fällen der abgestorbenen Bäume. In diesem Jahr sind bereits 23 Bäume dem Sturm und der Trockenheit zum Opfer gefallen. Sie werden im Herbst 2022 nachgepflanzt.

 

12. Die Anpassung der Friedhofssatzung schreitet voran. Der Austausch mit der Politik wird fortgeführt.

 

 

Stadtentwässerung / Urteil des OVG Münster vom 17.05.2022

 

Das OVG Münster hat seine seit Jahren bestehende eigene Rechtsprechung mit dem Urteil geändert.

 

Die KBE hat immer auf Grundlage der Rechtsprechung des OVG Münster kalkuliert und wird der möglicherweise durch das Urteil geschaffenen geänderten Rechtslage folgen.

 

Jedoch ist das Urteil weder rechtskräftig noch veröffentlicht (Stand 19.05.2022). Erst nach Veröffentlichung kann im Einzelnen bewertet werden, inwieweit es auch hier umzusetzen ist und welche Auswirkungen es im Einzelnen haben könnte.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, entfaltet es grundsätzlich nur Wirkung für die Zukunft. Dies gilt nicht für die ruhendgestellten 56 Widersprüche aus 2021 gegen die Festsetzung 2020.

Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Gegen die Nichtzulassung ist allerdings Beschwerde möglich.

Sollte die Kalkulation anzupassen sein, so hat dies direkte Auswirkungen auf die Jahresendabrechnung 2022 mit Jahresabwassergebührenbescheid 2023 und für die Folgejahre.

 

Prognoseberechnungen hinsichtlich finanzieller Auswirkungen für die Bürger*innen sowie den städtischen Haushalt können belastbar zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter