Betreff
Liebfrauenschule;
hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Vorlage
04 - 17 0678/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsschule der Liebfrauenschule, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein, auf 6 Gruppen zu erweitern.

 

Sachdarstellung :

 

An der Liebfrauenschule wurde zuletzt die Offene Ganztagsschule im Jahr 2019 (beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020) um eine Gruppe erhöht.

 

Für das kommende Schuljahr wurden nochmals mehr Kinder in den Betreuungsangeboten angemeldet. Gerade im Bereich der OGS können die angemeldeten Kinder nicht mehr in den fünf Gruppen untergebracht werden. Eine Erweiterung ist erforderlich.

 

Die Schule hat intern eine Lösung herbeiführen können, dass auch eine 6. Gruppe im vorhanden Schulraum untergebracht werden kann. Aufgrund der mangelnden Möglichkeit, zusätzlichen Raum bis zum Schuljahr 2022/23 zu schaffen, ist die Schule nochmals enger zusammengerückt, um dem Elternbedarf an Schulbetreuung gerecht zu werden.

 

Die Kommunen sind verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

 

Rechtsgrundlage (aus http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)

 

Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:

 

Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe (BASS 12 - 63 Nr. 2)

 

”1.4. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz). 

 

Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen. 

 

Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten.”

 

 

Für die Betreuung (Personalkostenzuschuss für den Träger) werden Ausgaben in Höhe von 54.500 € (abhängig von der tatsächlichen Anzahl der betreuten Kinder) und Einnahmen von 43.000 € (Landeszuschüsse und Elternbeträge) pro Schuljahr kalkuliert. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich somit auf ca. 11.500 € pro Jahr.

 

Für die Unterbringung der weiteren Gruppe sind einige Anpassungen/Erweiterungen der Ausstattung erforderlich. Gespräche mit der Schulleitung und der Schulbetreuung laufen derzeit.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Erweiterung der Schulbetreuung ist im HH 2022 und den Planjahren bisher nicht berücksichtigt. Der Anteil von 4.800 € für das HH 2022 (für 5 Monate) soll innerhalb des Budgets Schule ausgeglichen werden. Ebenfalls wird die erforderliche Anpassung der Ausstattung aus dem Budget bestritten. Anpassungen für die folgenden HH-Jahre erfolgen über die kommenden HH-Beratungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister