Betreff
Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen;
hier: Rückzahlung Fördermittel Sanierungsgebiet Rheinpromenade und Innenstadt
Vorlage
05 - 17 0681/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt den nachfolgend aufgeführten überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW zu und stellt diese bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Förderbescheid von 2009 wurden der Stadt Emmerich Fördermittel i. H. v. insgesamt knapp 1 Mio. Euro für den Umbau der Rheinpromenade und der Innenstadt bewilligt (Fördersatz: 60%). Die Baumaßnahme war insgesamt günstiger als geplant, so dass die Zweckbindung für übrige Mittel 2013 auf die „Verbindungsspange zwischen Alter Markt und Kaßstraße“ (=südlicher Teil des Neumarkts) erweitert wurde. Hierfür standen Mittel i. H. v. 149.016,62 € zur Verfügung.

 

Zur Vorbeugung des Mittelverfalls- wurde das Geld bereits 2013 vollständig abgerufen. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die Platzgestaltung des Neumarktes in den folgenden Jahren startet.

 

Aufgrund der Verzögerungen bei der Errichtung des Hochbaus konnte auch mit der Platzgestaltung seitens der Stadt Emmerich nicht begonnen werden. Dies wurde regelmäßig der Bezirksregierung Düsseldorf gemeldet und die Zweckbindungsfrist für die Mittel einvernehmlich verlängert.

 

Anfang des Jahres 2022 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Absicht angekündigt, die Fördermittel der Teilmaßnahme Verbindungsspange zu widerrufen. In der Anhörung hierzu äußerte die Stadt Emmerich, dass die Maßnahme aufgrund von Verzögerungen bei der Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses noch nicht begonnen werden konnte. Zuletzt verzögerte sich der Baubeginn aufgrund archäologischer Funde. Die Maßnahme hatte am 04.01.2022 begonnen und somit konnte seitens der Stadt glaubhaft versichert werden, dass die Fördermittel zweckmäßig im laufenden Jahr 2022 verbaut werden können. Dementsprechend wurde um Zustimmung gebeten, die Fördermittel auf die erste vorliegende Rechnung des Tiefbauunternehmens anrechnen zu dürfen. Hilfsweise wurde beantragt, den Durchführungszeitraum des Zuwendungsbescheides noch bis Ende 2022 zu verlängern. Ein Widerruf der Fördermittel zzgl. der Zinsen stellen eine hohe Belastung für den städtischen Haushalt dar.

 

Mit Datum vom 21.03.2022 ist von der Bezirksregierung Düsseldorf der Änderungsbescheid über die Förderung bei der Stadt eingegangen. Hier wird festgesetzt, dass die Förderung für die Verbindungsspange von 149.016,62 € widerrufen wird und abgerufene Betrag zurückzuzahlen ist. Der Betrag ist bei verspäteter Zahlung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Hierüber wird zu gegebener Zeit ein gesonderter Bescheid ergehen.

 

Zur Begründung wurde aufgeführt, dass der Durchführungszeitraum des Zuwendungsbescheides bereits 2013 endete. Die Verlängerung des Durchführungszeitraums um 9 Jahre ist ausgeschlossen. Zudem sei das Förderprogramm bereits bis zum 30.06.2022 gegenüber dem zuständigen Ministerium abzurechnen. Die Maßnahme muss daher rechtzeitig vorher abgeschlossen sein sowie der Verwendungsnachweis vorgelegt und technischen geprüft sein.

 

Die Rückzahlungsaufforderung ist nicht im Haushaltsplan abgebildet. Sie haben somit den Voraussetzungen des § 83 GO NW

 

„Überplanmäßige … Aufwendungen … sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung soll jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. … Sind die überplanmäßigen … Aufwendungen … erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; …“

 

zu genügen.

 

Die Haushaltsüberschreitung ist “unabweisbar“ sowohl in sachlicher als in zeitlicher Hinsicht. Sachlich, weil der Änderungsbescheid zwischenzeitlich rechtskräftig ist. Zeitlich, da eine schnelle Rückzahlung der Zuwendung die Verzinsung abwendet bzw. niedrig hält.

 

Die überplanmäßigen Auszahlungen übersteigen den diesjährigen Haushaltsansatz und sind damit „erheblich“.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es entsteht Mehrbelastung für die Finanzrechnung 2022, Deckung aus Budget 500, Produkt 7.000060.700 (Baumaßnahme Neumarkt), Sachkonto 78520000 (Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen), Haushaltsposition wird im nächsten Haushaltsplan entsprechend erhöht..

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter