Betreff
Liebfrauenschule - Erweiterung der Offenen Ganztagsschule;
hier: Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
04 - 17 0706/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 28. Juli 2022 über die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule an der Liebfrauenschule, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein, entschieden (Anlage 1).

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des Entscheides (hier: E-Mail vom 28. Juli 2022 an die Mitglieder des Rates) über den Sachverhalt informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 1 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem entscheidungsbefugten Gremium in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung zuzuleiten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Erweiterung der Schulbetreuung ist im HH 2022 und den Planjahren bisher nicht berücksichtigt. 4.800 € müssen im HH 2022 (für 5 Monate) und je 11.500 € in den Planjahren überplanmäßig im Produkt 03.07.01 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister