Betreff
Barrierefreie Stadtmöblierung;
hier: Eingabe Nr. 21/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0752/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, bei künftigen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum eine barrierefreie Stadtmöblierung einzuplanen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Seitens der Verwaltung wird grundsätzlich auf eine Möblierung im öffentlichen Raum geachtet, die für möglichst viele Bevölkerungsgruppen geeignet ist. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, z. B. Vandalismus, Krähen, Instandhaltung, Reinigung, etc.

 

Inzwischen wird bei der Gestaltung von Plätzen auf möglichst multifunktionale Möblierung gesetzt. So sind in den Entwürfen für die Platzgestaltung des Geistmarkts und des kleinen Löwen jeweils lange Betonelemente eingeplant, die nicht nur konventionelles Sitzen ermöglichen. Auf den innerstädtischen Plätzen ist die barrierefreie Erreichbarkeit natürlich gegeben. Ebenso werden an Bänken standartmäßig Mülleimer (teilweise mit Zigarettenaschebehälter) aufgestellt.

 

Insofern wird der Eingabe bereits vollumfänglich entsprochen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in den jeweiligen Baumaßnahmen eingeplant.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter