Betreff
Installierung von Gratis-Trinkwasserbrunnen;
hier: Eingabe Nr. 27/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0754/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, bei künftigen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum die Aufstellung von Trinkwasserbrunnen einzuplanen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Mit der Eingabe wurde der Antrag gestellt, Gratis Trinkwasserbrunnen in Emmerich und den Ortsteilen zu installieren. Konkret werden folgende Plätze genannt:

 

-       Neumarkt

-       Rheinpromenade

-       Alter Markt

-       Elten Touristikinformation

-       Geistmarkt

 

Für die Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet sind grundsätzlich die Stadtwerke Emmerich zuständig. Diese haben die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

Grundsätzlich ist zu Trinkwasserbrunnen zu erwähnen, dass der rechtliche Rahmen von der EU-Kommission konkretisiert wurde. Sie fordert die Mitgliedstaaten in der EU-Trinkwasserrichtlinie [(EU) 2020/2184] auf, den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle Menschen zu verbessern und die Verwendung von Trinkwasser zu fördern. Dazu ist als technische Norm das DVGW Merkblatt W 274 veröffentlicht worden, danach sind aus technischer Sicht öffentliche Trinkwasserbrunnen unbedenklich, wenn u.a. folgende Sachverhalte eingehalten und beachtet werden:

 

  • Regelmäßige Untersuchungen nach TrinkwV durch das Gesundheitsamt;
    • Temperatur des kalten Trinkwassers darf nicht über 25°C ansteigen;
    • Regelmäßige mikrobiologische Untersuchung;
  • Die Nutzung des Trinkwasserbrunnens muss bestimmungsgemäß und regelmäßig erfolgen;
  • Für ganzjährig betriebene Trinkwasserbrunnen muss Eisbildung, bspw. durch einen Kanalablauf oder Versickerung vermieden werden;
  • Es muss Stagnationssicherheit gegeben sein;
    • zusätzliche Spülung in kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Zeitabständen;
  • Die Montage sollte aufgrund der geringen Abnahmemengen direkt über der Trinkwasserhauptleitung montiert werden;
    • Standort sollte nicht unter Bäumen (Gefahr von mikrobiologischer Verunreinigung) sein;
    • Der Standort sollte wenigstens teilweise im Schatten liegen – dauerhafte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden;

 

Die Stadtwerke können anbieten, dass im Rahmen eines Sponsorings das Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

 

In der Eltener Tourist-Information besteht bereits der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser. Insofern ist hier kein Handlungsbedarf gegeben.

 

Die übrigen vorgeschlagenen Standorte sollten sinnvollerweise im Rahmen des jeweiligen Umbaus mit Trinkwasserspendern ausgestattet werden.

 

Seitens der Verwaltung kann bei positiven Beschluss ein Trinkwasserbrunnen auf dem Neumarkt eingeplant werden. Ebenso bei der Umgestaltung des Geistmarktes. Durch die beiden Stellen sollten in der Innenstadt ausreichende Möglichkeiten zum Zapfen von Trinkwasser vorhanden sein. Ein Bau in bestehende Standorte wie die Rheinpromenade oder den Alten Markt wird aus Kostengründen abgelehnt.

 

Andererseits kann ein Trinkwasserbrunnen z. B. bei einer Neugestaltung des Amtsplatzes in Praest im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes oder bei der Neuanlage der Entwässerung auf dem Dorfplatz in Vrasselt eingeplant werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in den jeweiligen Baumaßnahmen eingeplant.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter