Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Fördermittel der
Kommunalrichtlinie zur Implementierung eines Energiemanagements im Rahmen der
befristeten Einstellung einer Fachkraft für 36 Monate zu beantragen. Weiterhin
soll geprüft werden, welche zusätzlichen Fördermittel zur Unterstützung der
Fachkraft ebenfalls in Anspruch genommen werden können.
Sachdarstellung :
Hintergrund
Verschiedenste
Quellen (Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung, Energy4Climate[1],
Klima.Partner des Kreises Kleve) verdeutlichen, dass ab 2023 die rechtlichen
Voraussetzungen der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung geschaffen werden.
Die
Implementierung bzw. Erweiterung der kommunalen Wärmeplanung wird derzeit noch
seitens Kommunalrichtlinie zu 70% gefördert. Mit Inkrafttreten der
Pflichtaufgabe der kommunalen Wärmeplanung wird diese Förderung nicht mehr
genutzt werden können, da Bewilligungsvoraussetzung ist, dass die Maßnahme über
die gesetzliche Pflichtaufgabe hinausgehen muss (Quelle: Kommunalrichtlinie 4.1.2 Energiemanagement
(klimaschutz.de)).
Eine
kommunale Wärmeplanung zu etablieren, ist grundsätzlich empfehlenswert. Laut
Energy4Climate ist eine Kostensenkung bei der Wärme, Strom- und
Wasserversorgung allein bei nichtinvestiven Maßnahmen von 10 - 20% zu erwarten.
Bei 2021 entstandenen Kosten in Emmerich in Höhe von ca. 1 Mio.€ würde dies
allein in diesem Bereich eine Einsparung von 100.000€ - 200.000€ bedeuten.
Die
direkte und dauerhafte Entlastung des Haushalts und auch die notwendige
Vorbildfunktion der Verwaltung in Bezug auf Klimaschutz wäre darüber hinaus
gegeben.
Mit Fördermittelinanspruchnahme zu
erfüllende Ziele
Ein
Energiemanagement erreicht im Bewilligungszeitraum mindestens
folgende
Ergebnisse:
-
Etablierung organisatorischer Strukturen
für das Energiemanagement (Ziele, Organisation, Anforderungen und Regeln)
beispielsweise im Rahmen einer Dienstanweisung Energie
-
Monatliches Energiecontrollingsystem für
Strom, Wärme, Wasser mit liegenschaftsbezogenen Monatsberichten für
priorisierte Liegenschaften
o Für
Implementierung: Das Energiemanagement deckt mindestens 30 % des
Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften
o Für
Erweiterung: Das Energiemanagement deckt mindestens 60 % des Wärmeverbrauchs
aller Liegenschaften ab
-
Erarbeitung und jährliche Aktualisierung
eines Energieberichts, der die Ergebnisse der Implementierung des
Energiemanagements dokumentiert und alle für das Energiemanagement relevanten
Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen systematisch
erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und Handlungsempfehlungen gibt
-
Beschluss des jährlichen Energieberichts
in den jeweiligen Entscheidungsgremien
Geplante Vorgehensweise
Aus
diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, eine möglichst zügige Beantragung der Fördermittel
in die Wege zu leiten. Aus o.g. Gründen steht dabei der Einsatz von
Fachpersonal im Fokus.
In der
Kommunalrichtlinie gibt es weitere Fördergegenstände, die als Arbeitsgrundlage
des zukünftig einzustellenden Fachpersonal dienen sollen (z.B. Messtechnik,
Software oder zusätzliche, externe Beratertage). Die Verwaltung ist in Prüfung,
welche Ausgaben erforderlich sein werden und wird entsprechende Mittel
ebenfalls beantragen.
Finanzierungsplan
Die
Verwaltung empfiehlt, die Förderrichtlinie insbesondere für die Einstellung
einer Fachkraft für den maximalen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten
einzusetzen. Das Arbeitspensum soll sich auf 39 Wochenstunden belaufen. Die
Endgeldgruppe wird mit TVöD-11, Stufe 3 geschätzt.
Der
Finanzierungsplan der Kommunalrichtlinie ergibt bei der Einstellung einer
Fachkraft einen Eigenanteil von unter 48.000€ bei einer befristeten Einstellung
von 3 Jahren, was einem jährlichen Eigenanteil von ca. 16.000€ entspricht. Die
Förderhöhe beträgt knapp 110.000€ (jährlich gut 36.000€).
Die
Förderrichtlinie berücksichtigt allerdings nicht die Personalnebenkosten und
Arbeitsplatzkosten, welche jährlich bei ca. 25.000€ liegen. Demnach erhöht sich
der jährliche Eigenanteil auf ca. 41.000€. Die Förderquote verschiebt sich mit
der Integration der Personalnebenkosten von 70% auf tatsächliche rund 50%.
Erfahrungsgemäß
ist mit einer Bewilligung innerhalb von 9 bis 12 Monaten zu rechnen. Mit der
Berücksichtigung der Personalakquise ist mit einer Einstellung ab Januar 2024
zu rechnen.
Weitere
Informationen (Richtlinie, Technischer Annex, Förderquotentabelle) sind als
Download zu finden unter: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz
[1] Die Landesgesellschaft für
Energie und Klimaschutz (Energy4Climate) dient mit über 100 Mitarbeitern der
Unterstützung der Klimaschutzaktivitäten in NRW. Sie ist 100 %-ige Tochter des
Landes NRW.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme würde eine Zusatzbelastung des Haushaltes für 2024 bis 2026 von jährlich 36.000 € bedeuten. Nach erfolgreicher Implementierung wird eine jährliche Einsparung der Energiekosten von rd. 100.000 € erwartet. Somit amortisiert sich das Projekt bereits nach gut einem Jahr nach Beendigung der Maßnahme.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
Peter Hinze
Bürgermeister