Betreff
Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein";
hier: 2. Nachtragssatzung
Vorlage
41 - 17 0782/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

 

1. die als Anlage 1 beigefügte 2. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein“.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 16 Abs. 3 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein unterliegt der Jahresabschluss der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. In den Zeiträumen, in denen eine Befreiung von der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt gilt, wird der Jahresabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt geprüft. Der Prüfungsbericht ist dem Kulturausschuss zuzuleiten.

 

Am 01.01.2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten, wodurch sich u. a. für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen relevante Änderungen der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) ergeben haben.

 

Mit der Aufhebung des § 106 GO NRW entfällt der bisherige Grundsatz, dass Eigenbetriebe von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpa NRW) zu prüfen sind; die bislang erforderlichen Abstimmungen mit der gpa NRW im Hinblick auf die Beauftragung eines anderen Wirtschaftsprüfers erübrigen sich.

 

Gem. § 103 Abs. 2 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss beauftragen. Wird die Buchführung des Eigenbetriebs nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften geführt, so kann abweichend dazu auch die örtliche Rechnungsprüfung mit der Prüfung nach § 103 Abs. 1 GO NRW beauftragt werden.

 

Der Wegfall des § 106 GO NRW die Neufassung des § 103 GO NRW und die Beendigung der damit verbundenen Übergangsregelung bedingt auch eine Satzungsänderung; es gilt den § 16 Abs. 3 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein entsprechend anzupassen.

 

Als Anlage 1 dieser Vorlage ist die 2. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur Künste Kontakte der Stadt Emmerich am Rhein beigefügt, die am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten soll.

 

Anmerkung:

Erst für Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre, die am 01.01.2021 und später enden, kommt die neue Regelung zum Tragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

 

Andrea Joosten

stellv. Betriebsleiterin