Betreff
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 3 GO NRW;
hier: Seminarteilnahme "Teilhabe von Seniorinnen/Senioren in Städten und Kommunen"
Vorlage
01 - 17 0793/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 3 Satz 2 GO NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichen Entscheidung wurde gem. § 60 Abs. 3 Satz 1 GO NRW am 7. Oktober 2022 das Einvernehmen im Sinne § 7 Abs. 3 Buchstabe a) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein dahingehend erzielt, dass Frau Birgit Offergeld vom 10.-13. Oktober 2022 am Seminar ”Teilhabe von Seniorinnen/Senioren in Städten und Kommunen” der Johannes-Albers-Bildungsforum gGmbH in Kooperation mit der Landesseniorenvertretung NRW teilnehmen wird.

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung (Anlage 1) dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar durch Übermittlung des Entscheides (hier: Mail vom Oktober 2022) über den Sachverhalt informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 3 Satz 3 GO NRW sind Dringliche Entscheidungen dem entscheidungsbefugten Gremium in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel (Seminargebühren, inkl. Fahrtkosten) stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister