Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der
Stadtkämmerin zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die o.g. RVO ist am 22.04.2022 vom Landtag NRW beschlossen worden und handelt von Regelungen über Vereinfachungen zur Haushaltsführung bezüglich der hier zuzuordnenden Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen.
Der Bericht gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO - UA-Schutzsuchendenaufnahme) wird dem Rat als für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organs zum Stichtag 30.09.2022 vorgelegt.
Der Bericht spiegelt lediglich einen stichtagsbezogenen Finanzstatus wider.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister