Betreff
Schaffung einer Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten in Emmerich am Rhein;
hier: Eingabe Nr. 12/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 17 0806/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird mit der Prüfung, ob die Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten grundsätzlich erforderlich ist, beauftragt.

Das durch die Verwaltung erarbeitete Ergebnis wird nach erfolgter Vorberatung im Sozialausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Sachdarstellung :

 

Ein Bürger wendet sich mit seiner Eingabe vom 21.03.2022 an den Bürgermeister als Vorsitzender des Rates und regt an, dass der Rat die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, ob die Stadt die Schaffung einer Stelle für eine/n Behindertenbeauftragte/n für nötig hält.

 

Der Behindertenbeauftragte soll Ansprechpartner und Lotse für Menschen mit Behinderung in Emmerich am Rhein sein.

 

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen steht jedem das Recht zu, sich mit Eingaben an den Rat zu wenden. Bei diesen Eingaben kann es sich um Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft handeln. Unter einer Anregung ist der an den Rat gerichtete Wunsch, in einem bestimmten Sinne tätig zu werden, zu verstehen.

 

§ 4 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein sieht vor, dass der Rat über die Behandlung der Anregung entscheidet und diese an einen Ausschuss weiterleiten kann.

 

Die o.a. Eingabe wurde in der Sitzung des Rates am 26.04.2022 als Tagesordnungspunkt aufgerufen. Der Rat der Stadt Emmerich hat sich im Sinne der Hauptsatzung dafür entschieden, die Eingabe zu behandeln und hat diese hierfür zur Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat der Verfasser angeregt, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Verwaltung beauftragt, ob eine Stelle ”Behindertenbeauftragte/r” geschaffen werden sollte.

 

Nicht erst seit den UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht die Stadt Emmerich am Rhein die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen als Aufgabe des Staates und der Gesellschaft an. Die Stadt befürwortet die in der UN-BRK genannten Ziele ausdrücklich und beachtet diese bei der Planung von Maßnahmen.

 

Insgesamt gibt es aktuell keine verbindlichen Vorgaben, wie eine behindertenpolitische Interessensvertretung auf kommunaler Ebene zu regeln ist. So haben einige große Kommunen dazu einen Beirat eingerichtet. Andere große und mittlere Kommunen haben Stellenanteile für eine/einen Behindertenbeauftragte/n bereitgestellt. In der Regel wirken die Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene hierbei noch ehrenamtlich. Viele Kommunen haben noch gar keine entsprechende Einrichtung, da es keine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung oder Empfehlung für die Organisationsform gibt und dementsprechend unterschiedlich die Ausgestaltung dieser Aufgabe und die Ausstattung mit Kompetenzen noch ist.

 

In der Regel sorgen die kommunalen Behindertenbeauftragten für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen in behindertenpolitischen Fragen und organisieren Einzelfallberatung und Einzelfallhilfe, ohne sie selbst durchzuführen. Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich haben Sie in der Regel ein Anhörungsrecht. Es gehört zu ihren Aufgaben, Beschwerden aus dem betroffenen Personenkreis aufzugreifen, auszuwerten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

 

Aufgrund der in Teilen schon vorhandenen Aufgaben innerhalb der Verwaltung, welche den im Antrag beschriebenen Aufgabenbestandteilen einer/ eines Behindertenbeauftragten bereits entsprechen, wird die Verwaltung antragsgemäß zunächst prüfen, ob die Einrichtung einer solchen Stelle in Emmerich am Rhein zielführend erscheint.

 

Insoweit schlägt die Verwaltung vor, der Eingabe zu folgen und die Verwaltung mit der Prüfung der Fragestellung zu beauftragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister