Betreff
Entwicklung Bürgergeld und Wohngeldreform
Vorlage
07 - 17 0809/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Bundesregierung hat sowohl die Einführung des Bürgergeldes, sowie eine Wohngeldreform angekündigt. Beides soll ab dem 01.01.2023 umgesetzt werden.

 

Die Einführung des Bürgergeldes soll die bisherigen Regelungen des sogenannten Hartz IV ablösen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor, wird aber derzeit kontrovers im Bundestag und Bundesrat diskutiert. Während offensichtlich Einigkeit besteht die Regelsätze deutlich anzupassen, stoßen einige der übrigen Regelungen auf Länderebene scheinbar auf Widerstand, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht, wann und in welcher Form das Bürgergeld eingeführt werden wird.

 

Die Wohngeldreform soll in erster Linie den Kreis der Empfänger und die Höhe der Zahlungen deutlich ausweiten, um den explodierenden Energiekosten Rechnung zu tragen. Auch hier sind die erforderlichen Gesetze noch nicht abschließend verabschiedet.

 

In der Sitzung wird zu beiden bevorstehenden Änderungen im Bereich der sozialen Sicherung der aktuelle Sachstand zur Gesetzgebung sowie die zu erwartenden Änderungen berichtet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister