Betreff
ISEK 2025: Verfügungsfonds;
hier: Verlängerung des Förderzeitraums
Vorlage
05 - 17 0812/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Zeitraum für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im innerstädtischen Bereich zu verlängern.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die kommunalen Förderrichtlinien für den Verfügungsfonds beschlossen.

 

Der Förderzeitraum erstreckt sich gemäß den Förderrichtlinien auf die Jahre 2021 bis einschließlich 2022, maximal jedoch nur bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Der Zuwendungsbescheid für die beantragten Städtebaufördermittel wurde im Oktober 2022 erteilt. Um die zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen zu können, soll der Förderzeitraum zunächst um ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal jedoch nur bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Im Haushaltsplan 2022 wurden Mittel für den Verfügungsfonds (75.000 Euro jeweils für die Jahre 2022 und 2023) und das Hof- und Fassadenprogramm (125.000 Euro jeweils für die Jahre 2022 und 2023) geplant.

Vor dem Hintergrund, dass die vorgenannten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 nicht umgesetzt werden, wird der nicht verbrauchte Ansatz aus dem Haushaltsjahr 2022 im Haushaltsjahr 2023 neu eingeplant und die Ansätze damit gebündelt.

Der Ansatz zur Verausgabung beim Verfügungsfonds im Haushaltsjahr 2023 wird sich somit auf 150.000 Euro und der Ansatz beim Hof- und Fassadenprogramm auf 250.000 Euro belaufen.

Gleichzeitig werden die an der Verausgabung gekoppelten Zuwendungen ebenfalls im Haushaltsjahr 2023 nachträglich angesetzt.

Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 70 % gewährt und beläuft sich beim Verfügungsfonds auf 105.000 Euro und beim Hof- und Fassadenprogramm auf 175.000 Euro. Die Auszahlung der Städtebaufördermittel erfolgt voraussichtlich im Jahr 2024.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2023 zum Teil vorgesehen. Über die Veränderungsliste zum endgültigen Haushalt sind folgende Veränderungen einzuplanen:

 

Produkt 1.100.09.01.01, Sachkonto 53180000

Mehraufwand 75.000 Euro, Verfügungsfonds

Mehraufwand 125.000 Euro, Hof- und Fassadenprogramm

 

Produkt 1.100.09.01.01, Sachkonto 41410000

Mehrertrag 105.500 Euro, Verfügungsfonds

Mehrertrag 175.000 Euro, Hof- und Fassadenprogramm

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter