Betreff
Entscheidung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW;
hier: Kosten im Bereich Hilfen zur Erziehung
Vorlage
04 - 17 0827/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt dem Mehraufwand/einer Mehrauszahlung in Höhe von 495.000,- € für den Aufgabenbereich Hilfen zur Erziehung zu und stellt diese Mittel bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Das Jugendamt Emmerich am Rhein gewährt gem. §§ 27 ff SGB VIII unterschiedliche Hilfen zur Erziehung. Im Rahmen von Quartalsberichten wird sowohl die Entwicklung der Ausgaben als auch der Fallzahlen beobachtet. Bereits seit dem Jahr 2020 steigen die Fallzahlen kontinuierlich. Vom 31.12.21 bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist die Gesamtzahl der Fälle von 242 auf 268 Fälle gestiegen. Alleine die Fallzahl ist nicht ausschlaggebend für die Kostensteigerung, sondern auch die Komplexität einzelner Fälle und generell die gestiegenen Kosten bei den Trägern (Personal- und Sachkosten). Man muss also nicht nur die Anzahl der Fälle, sondern auch deren Umfang betrachten.

 

Die kalkulierten Ansätze werden in diesem Jahr nicht ausreichend sein. Dies sind u.a die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die deutlich in den Familien zu spüren sind.

Kostensteigerungen liegen vor allem bei den Sachkonten Heimpflege (53321100), Hilfe für junge Volljährige (53321300) und Eingliederungshilfe (53321400). Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr in stationären Hilfen waren (Heimpflege oder Familienpflege) haben einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII gestellt, der auch bewilligt wurde. Die jungen Menschen haben viel verpasst und sind nicht in der Lage ein eigenständiges Leben zu führen. Das Jugendamt Emmerich am Rhein hat immer schon Hilfen für junge Volljährige gewährt, doch niemals so eine hohe Anzahl. Das Sachkonto umfasst sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen.

 

Im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII werden Integrationshilfen länger gewährt, weil die Kinder durch Schulschließungen betroffen waren und die Teilhabebeeinträchtigung im Homeschooling nicht abgebaut werden konnte. Eine Integration im Klassenverband ist nur möglich, wenn die Kinder/ Jugendlichen die Schule tatsächlich besuchen. Durch die Lockdowns wurden Unsicherheiten teilweise noch verstärkt.

 

Vereinzelt kam es auch zu zusätzlichen Unterbringungen in der Heimpflege gem. § 34 SGB VIII, weil die Entwicklung in der Familie in der Coronapandemie ungünstig war. Hier spielen aber mehr die generell komplexer werdenden Fälle eine Rolle. Die Einrichtungen, die belegt werden, sind sehr kostenintensiv (Einzelfälle mit Tagessätzen über 200,- €).

 

Hinzukommen die steigenden Zahlen im Bereich der UMAs (unbegleitete minderjährige Ausländer, Sachkonto 53321900). Die Kosten lagen hier in den letzten Jahren sehr niedrig und wurden auch für 2022 nur mit 110.000,- € kalkuliert. Aktuell kommen jedoch wöchentlich neue Zuweisungen. Teilweise werden auch durch die Bundespolizei UMAs aufgegriffen. Der Ansatz ist bereits jetzt überschritten und steigt weiter.

Zu Jahresbeginn waren es drei Fälle und jetzt ist die Zahl bei sieben. Die Quote, die die Stadt Emmerich erfüllen muss, liegt derzeit bei 12 Fällen (Stand 11.11.22).

 

Folgende Zusatzkosten werden insgesamt erwartet:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz 22

Ansatz neu

Differenz

53321100

Heimpflegeaufwendungen

 Minderjährige

 2.000.000,00 €

 2.100.000,00 €

100.000,00 €

53321300

Heimpflegeaufwendungen

junge Volljährige

300.000,00 €

 500.000,00 €

200.000,00 €

53321400

Hilfen bei seelischer Behinderung

1.000.000,00 €

1.200.000,00 €

200.000,00 €

53321900

Kosten für UMAs

 110.000,00 €

220.000,00 €

110.000,00 €

Summe

610.000,00 €

 

Jedoch gibt es auch Sachkonten, die nicht voll ausgeschöpft werden, so dass nicht der komplette Betrag überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden muss. Bei den übrigen Hilfen kann ein Betrag i.H.v. 115.000,- € eingespart werden, so dass ein Mehrbedarf von 495.000,- € verbleibt.

 

Die Kosten der UMAs werden durch das Land erstattet. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf die komplette Mehrausgabe i.H.v. 110.000,- €.

 

Für das kommende Jahr werden die Ausgaben für die UMAs deutlich steigen. Der Betrag wird entsprechend über die Veränderungsliste gemeldet. Die Ausgaben werden in voller Höhe durch das Land erstattet. Der Anstieg der Fallzahlen macht sich vor allem bei der Arbeit des ASD bemerkbar, da die Jugendlichen im Rahmen von Hilfeplangesprächen begleitet werden müssen und ein neuer Fall zu Anfang immer einen höheren Aufwand bedeutet. Dies gilt aber für alle Fälle im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Auch bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe entsteht ein Mehraufwand. Ein Neufall bedeutet auch dort erstmal Mehraufwand. Bei den UMAs kommt noch die Kostenerstattung hinzu.

 

Die Gemeindeordnung NRW ermöglicht Kommunen überplanmäßige und

außerplanmäßige Ausgaben. Der für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII notwendige Mehraufwand ist überplanmäßig bereitzustellen.

Aufgrund der Entwicklung von Fallzahlen und Kosten und dem Rechtsanspruch auf die Hilfen sind diese Mehrauszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW unabweisbar. Sie bedürfen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich sind.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es entsteht eine Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von maximal 495.000,- €.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister