hier: 15. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 15. Nachtragssatzung zur Änderung der
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987
(Anlage 1).
Sachdarstellung :
Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde zum 01.01.2021 erhöht, da die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage aufgebraucht war. Der Gebührensatz wurde auf 25,20 € / m² festgesetzt.
Im Jahr 2022 konnte diese auf 21,00 € gesenkt werden. Die Gesamtkosten 2023 sind insbesondere wegen der Anpassung des Betriebsführungsentgelts (u.a. Energie- und Materialkosten) gestiegen. Die Erhöhung kann durch den Einsatz der Gebührenausgleichsrücklage nicht vollständig kompensiert werden. Die Gebühr 2023 ist anzupassen.
Auf der Basis dieser Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2022 insgesamt wie folgt dar:
- Ansatzfähige
Kosten
Kalkulation
zum 01.01.2023 |
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Betriebsführungsentgelt |
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40.888 € |
E 1 |
Eigenverbrauch Fäkalien |
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7.487 € |
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sonst. Aufwand |
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3.000 € |
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Gesamtkosten |
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51.375 € |
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berücksichtiger Überschuss |
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2.965 € |
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abzufahrende Fäkalienmenge |
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1.955 m³ |
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Erläuterungen
E 1) Die Betriebsführung in der
Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal und Fäkalienabfuhr erfolgt
seit dem 01.09.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt
wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE GmbH
abgeschlossenen Leistungs- und Investitionsmanagementvertrag (LIMV) in einer
Summe festgeschrieben. Gleichzeitig wurde eine Anpassung an die aktuelle
Preisentwicklung auf der Grundlage der amtlichen Preissteigerungsraten des
statistischen Bundesamtes vereinbart.
- Divisionskalkulation
Kalkulation
ab 01.01.2023 |
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Aufwand |
51.375 € |
Zuschuss aus GBA, abzgl. |
2.965 € |
Gesamtaufwand |
48.410 €
durch 1.955 m³ |
Die ab dem 01.01.2023 zu erhebende Gebühr je m³
beträgt: |
24,76 € |
Die Betriebsleitung empfiehlt die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Jochem Vervoorst
Betriebsleiter