Betreff
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987;
hier: 15. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0846/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 15. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde zum 01.01.2021 erhöht, da die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage aufgebraucht war. Der Gebührensatz wurde auf 25,20 € / m² festgesetzt.

Im Jahr 2022 konnte diese auf 21,00 € gesenkt werden. Die Gesamtkosten 2023 sind insbesondere wegen der Anpassung des Betriebsführungsentgelts (u.a. Energie- und Materialkosten) gestiegen. Die Erhöhung kann durch den Einsatz der Gebührenausgleichsrücklage nicht vollständig kompensiert werden. Die Gebühr 2023 ist anzupassen.

 

Auf der Basis dieser Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2022 insgesamt wie folgt dar:

 

  1. Ansatzfähige Kosten

 

Kalkulation zum 01.01.2023

 

 

 

 

Betriebsführungsentgelt

 

40.888 €

E 1

Eigenverbrauch Fäkalien

 

7.487 €

 

sonst. Aufwand

 

3.000 €

 

Gesamtkosten

 

51.375 €

 

berücksichtiger Überschuss

 

2.965 €

 

 

 

 

 

abzufahrende Fäkalienmenge

 

1.955 m³

 

 

Erläuterungen

E 1)         Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem 01.09.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE GmbH abgeschlossenen Leistungs- und Investitionsmanagementvertrag (LIMV) in einer Summe festgeschrieben. Gleichzeitig wurde eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung auf der Grundlage der amtlichen Preissteigerungsraten des statistischen Bundesamtes vereinbart.

 

 

  1. Divisionskalkulation

 

Kalkulation ab 01.01.2023

Aufwand

51.375 €

Zuschuss aus GBA, abzgl.

2.965 €

Gesamtaufwand

48.410 € durch 1.955 m³

 

Die ab dem 01.01.2023 zu erhebende Gebühr je m³ beträgt:

24,76 €

 

Die Betriebsleitung empfiehlt die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter