Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006;
hier: 16. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0848/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt 16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert bzw. empfiehlt, Überschüsse und Defizite von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt auszugleichen. In den letzten Jahren wurde der infolge milde Winter entstandene Überschuss aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingesetzt. Um das Defizit in Höhe von 61 T€ aus dem Abschluss 2019 auszugleichen wurden für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst angepasst. Da sowohl die Jahre 2020 als auch 2021 positiv abgeschlossen wurden, betrug die Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2021 37 T€. Zum 31.12.2022 wird ein Stand i.H.v. 15 T€ erwartet.

 

Die Gebührenanpassungen ergeben sich aus den folgenden Ausführungen. Diese gliedern sich in folgende Teilbetrachtungen:

 

1. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2022

2. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2023

 

 

  1. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2022

 

Der Jahresabschluss 2021 wies ein positives Ergebnis von etwas mehr als 65 T€ auf. Nach der aktuellen Hochrechnung 2022 wird aufgrund erhöhter Kosten ein Defizit von ca. -22 T€ entstehen. Dies wird mithilfe der Gebührenausgleichsrücklage aufgefangen. Es verbleiben laut Hochrechnung 15 T€ in der Gebührenausgleichsrücklage. Das für den WP 2023 kalku-lierte Minus von 5 T€ senkt die Gebührenausgleichsrücklage auf 10 T€.

 

 

  1. Kalkulation der Straßenreinigung 2023

 

Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2022 und den für 2023 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.

 

  1. Erfolgsplan

 

 

 

1

2

3

 

Straßenreinigung

Jahresab-

schluss

2021

 

Wirtschafts-

plan

2022

voraussichtl.

Jahresab-

schluss

2022

Kalkulation

für

2023

 

 

70 40 00

 

 

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

1. Umsatzerlöse

755

702

716

760

E1

2. Sonstige betriebl. Erträge

0

0

11

0

 

    Gesamtleistung

755

702

727

760

 

3. Hilfs- und Betriebsstoffe

46

34

21

18

E2

4. Fremdleistungen

138

118

124

124

E3

    Materialaufwand gesamt.

184

152

145

142

 

    Rohergebnis

571

550

582

618

 

5. Personalaufwand

310

269

316

335

E4

6. Abschreibungen

63

78

53

64

E5

7. sonst. Aufwendungen:

99

110

101

141

E6

    Betriebliches Rohergebnis

99

93

112

78

 

8. Zinsen

5

1

1

1

 

9. Außerordentl. Ergebnis

0

0

0

0

 

10. Steuern

0

0

0

0

 

11. Umlage Verwaltung

64

70

84

80

E7

 

 

 

 

 

 

      Jahresergebnis

30

22

27

-3

 

      KAG-Abschluss

66

-7

-22

-5

E8

Stand Rücklage nach KAG

37

44

15

10

E9

 

 

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

 

E 1          Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich zusammen aus

den Gebühren im Reinigungsdienst                                                                       459 T€

den Gebühren im Winterdienst                                                                               203 T€

Erstattungen der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,

Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten                             012 T€

Erstattungen der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um

Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den

städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-

rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen                           081 T€

Sonstige betrieblich Erträge aus Schadensersatz und

Anlagenabgang                                                                                                              005 T€

 

E 2          Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz  u.ä.             018 T€

 

E 3          Unter Fremdleistung fallen

die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes                                       049 T€

sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag

mit den Werkstätten der Lebenshilfe                                                                   050 T€

und Verwaltungskosten                                                                                              004 T€

und Eigenverbrauch Straßenreinigung                                                                 021 T€

 

E 4          Der Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein ”normaler” Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.

 

E 5          Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen

 

E 6          Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.

 

E 7          Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.

 

E 8          Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab, da gem. KAG anstelle der Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.

 

E 9          Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

 

 

  1. Gebührenermittlung

 

Laut aktueller Prognose für das Jahr 2022 wird mit einem Minus in Höhe von ca. 22.000 € gerechnet. (Höhere Personal- und Treibstoffkosten). Durch die zur Verfügung stehende Gebührenausgleichsrücklage kann dieses Defizit ausgeglichen werden. Die restlich zur Verfü-gung stehende Gebührenausgleichsrücklage wird zu einem Drittel bei der Gebührenkalkulation 2023 berücksichtigt.

 

Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.

 

a) Gebühr Straßenreinigung

 

Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Fachbereichs Finanzen auf 199.835 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.

 

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

Aufwand in Höhe von                                                   557.074 €

abzüglich sonst. Erlöse                                                 098.000 €

459.074 €          verteilt auf 199.835 Meter

                              

ergibt eine Gebühr in Höhe von                                     2,30 €/m

 

 

b) Gebühr Winterdienst

 

Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 105.132 laufende Meter Straße.

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

 

Aufwand in Höhe von                    202.890 €            verteilt auf 105.132 Meter

                              

ergibt eine Gebühr in Höhe von       1,93 €/m

 

 

  1. Auswirkungen

 

Reinigungs-

klasse

Straßenarten

Zuständigkeiten

Einfacher

Gebührensatz

gem. § 8 der

Reinigungssatzung

ab 1.1.2023

Bisheriger

Gebühren-

satz

R 0

alle Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

durch Anlieger

0,00 € / m

0,00 € / m

R 1

 Anliegerstraßen

Reinigung der

Fahrbahn

durch Stadt

2,30 € / m

2,47 €/m

 

R 2

innerörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

durch Stadt

2,07 € / m

2,22 €/m

R 3

überörtliche Straßen 

Reinigung der

Fahrbahn

durch Stadt

1,84 € / m

1,98 €/m

R 4

Fußgänger-zonen

Reinigung der

Fahrbahn

durch Stadt

4,44 € / m

4,77 €/m

W 0

alle Straßen

Winterwartung

durch Anlieger

0,00 € / m

0,00 € / m

W 1

alle Straßen

Winterwartung der

Fahrbahn durch Stadt

1,93 € / m

1,04 €/m

 

 

Änderung des § 6 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

 

Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erforderlich. Die 16. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter