hier: 16. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt 16. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein (Anlage 1).
Sachdarstellung :
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert bzw. empfiehlt, Überschüsse und Defizite von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt auszugleichen. In den letzten Jahren wurde der infolge milde Winter entstandene Überschuss aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingesetzt. Um das Defizit in Höhe von 61 T€ aus dem Abschluss 2019 auszugleichen wurden für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst angepasst. Da sowohl die Jahre 2020 als auch 2021 positiv abgeschlossen wurden, betrug die Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2021 37 T€. Zum 31.12.2022 wird ein Stand i.H.v. 15 T€ erwartet.
Die Gebührenanpassungen ergeben sich aus den folgenden Ausführungen. Diese gliedern sich in folgende Teilbetrachtungen:
1. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2022
2. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2023
- Kalkulierte
Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2022
Der Jahresabschluss 2021 wies ein positives Ergebnis von etwas mehr als 65 T€ auf. Nach der aktuellen Hochrechnung 2022 wird aufgrund erhöhter Kosten ein Defizit von ca. -22 T€ entstehen. Dies wird mithilfe der Gebührenausgleichsrücklage aufgefangen. Es verbleiben laut Hochrechnung 15 T€ in der Gebührenausgleichsrücklage. Das für den WP 2023 kalku-lierte Minus von 5 T€ senkt die Gebührenausgleichsrücklage auf 10 T€.
- Kalkulation
der Straßenreinigung 2023
Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2022 und den für 2023 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.
- Erfolgsplan
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1 |
2 |
3 |
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Straßenreinigung |
Jahresab- schluss 2021 |
Wirtschafts- plan 2022 |
voraussichtl. Jahresab- schluss 2022 |
Kalkulation für 2023 |
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70 40 00 |
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||||
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||||
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Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
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1. Umsatzerlöse |
755 |
702 |
716 |
760 |
E1 |
2. Sonstige betriebl. Erträge |
0 |
0 |
11 |
0 |
|
Gesamtleistung |
755 |
702 |
727 |
760 |
|
3. Hilfs- und Betriebsstoffe |
46 |
34 |
21 |
18 |
E2 |
4. Fremdleistungen |
138 |
118 |
124 |
124 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
184 |
152 |
145 |
142 |
|
Rohergebnis |
571 |
550 |
582 |
618 |
|
5. Personalaufwand |
310 |
269 |
316 |
335 |
E4 |
6. Abschreibungen |
63 |
78 |
53 |
64 |
E5 |
7. sonst. Aufwendungen: |
99 |
110 |
101 |
141 |
E6 |
Betriebliches Rohergebnis |
99 |
93 |
112 |
78 |
|
8. Zinsen |
5 |
1 |
1 |
1 |
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9. Außerordentl. Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
10. Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
11. Umlage Verwaltung |
64 |
70 |
84 |
80 |
E7 |
|
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|
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|
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Jahresergebnis |
30 |
22 |
27 |
-3 |
|
KAG-Abschluss |
66 |
-7 |
-22 |
-5 |
E8 |
Stand Rücklage nach
KAG |
37 |
44 |
15 |
10 |
E9 |
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich zusammen aus
den Gebühren im Reinigungsdienst 459 T€
den Gebühren im Winterdienst 203 T€
Erstattungen der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,
Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten 012 T€
Erstattungen der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um
Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den
städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-
rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen 081 T€
Sonstige betrieblich Erträge aus Schadensersatz und
Anlagenabgang 005 T€
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz u.ä. 018 T€
E 3 Unter Fremdleistung fallen
die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes 049 T€
sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag
mit den Werkstätten der Lebenshilfe 050 T€
und Verwaltungskosten 004 T€
und Eigenverbrauch Straßenreinigung 021 T€
E 4 Der Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein ”normaler” Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.
E 5 Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen
E 6 Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.
E 7 Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.
E 8 Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab, da gem. KAG anstelle der Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.
E 9 Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
- Gebührenermittlung
Laut aktueller Prognose für das Jahr 2022 wird mit einem Minus in Höhe von ca. 22.000 € gerechnet. (Höhere Personal- und Treibstoffkosten). Durch die zur Verfügung stehende Gebührenausgleichsrücklage kann dieses Defizit ausgeglichen werden. Die restlich zur Verfü-gung stehende Gebührenausgleichsrücklage wird zu einem Drittel bei der Gebührenkalkulation 2023 berücksichtigt.
Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.
a) Gebühr Straßenreinigung
Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Fachbereichs Finanzen auf 199.835 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.
Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:
Aufwand in Höhe von 557.074 €
abzüglich sonst. Erlöse 098.000 €
459.074 € verteilt auf 199.835 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 2,30 €/m
b) Gebühr Winterdienst
Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 105.132 laufende Meter Straße.
Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:
Aufwand in Höhe von 202.890 € verteilt auf 105.132 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 1,93 €/m
- Auswirkungen
Reinigungs- klasse |
Straßenarten |
Zuständigkeiten |
Einfacher Gebührensatz gem. § 8 der Reinigungssatzung ab 1.1.2023 |
Bisheriger Gebühren- satz |
R 0 |
alle Straßen |
Reinigung der Fahrbahn durch Anlieger |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
R 1 |
Anliegerstraßen |
Reinigung der Fahrbahn durch Stadt |
2,30 € / m |
2,47 €/m |
R 2 |
innerörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn durch Stadt |
2,07 € / m |
2,22 €/m |
R 3 |
überörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn durch Stadt |
1,84 € / m |
1,98 €/m |
R 4 |
Fußgänger-zonen |
Reinigung der Fahrbahn durch Stadt |
4,44 € / m |
4,77 €/m |
W 0 |
alle Straßen |
Winterwartung durch Anlieger |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
W 1 |
alle Straßen |
Winterwartung der
Fahrbahn durch
Stadt |
1,93 € / m |
1,04 €/m |
Änderung des § 6
der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erforderlich. Die 16. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Jochem Vervoorst
Betriebsleiter