Betreff
vereinfachte Fortschreibung des ISEK für den Bereich Geistmarkt/Post;
hier: Antrag Nr. XXI/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0878/2022
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den bereits eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

 

Sachverhalt :

 

  1. Förderzugang Postgebäude

 

Bereits im Zusammenhang mit dem Kauf des Postgebäudes bzw. im Zusammenhang mit der Frage nach dem ”Wie?” der kommunalen Folgenutzung ist auch das ”Ob?” von Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 (FRL)) aufgeworfen worden.

 

Insofern hat bereits im Frühjahr 2022 ein Gespräch mit Frau Ministerin Scharrenbach stattgefunden; eine Berücksichtigung im Sinne der Förderung scheint möglich.

 

 

  1. ISEK 2025 und Fortschreibung

 

Grundsätzlich ist ein Integriertes Handlungskonzept die Grundlage für die Gewährung von Städtebaufördermitteln. Im Rahmen der Bearbeitung des ISEK 2025 war die Aufgabe der Post inkl. des Gebäudes noch nicht absehbar. Dementsprechend wurde hier kein Handlungsbedarf identifiziert und auch keine (förderfähigen) Maßnahmen abgeleitet.

 

Gem. dem ISEK 2025 ist im Jahr 2024 eine Fortschreibung geplant. Hierfür soll wieder ein Planungsbüro beauftragt werden, um den Prozess zu moderieren. Im Rahmen der Fortschreibung soll identifiziert werden, welche Erfolge die Umsetzung des ISEK bisher erreicht hat und wo weitere Handlungsfelder abzuarbeiten sind.

 

Da die Fortschreibung aber erst 2024 geplant ist, muss für das Postgebäude für den Förderantrag im Jahr 2023 (Frist ist der 30. September) eine gesonderte Fortschreibung erfolgen.

 

Dies bestätigt auch die Abfrage bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf. Für die Förderung des Postgebäudes ergibt sich ein Förderzugang nach Ziffer 11.3 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008. Im Programmaufruf für das Programmjahr 2022 wird eine Förderhöchstgrenze für Verwaltungsgebäude von 8 Mio. € genannt. Diese Begrenzung gilt weiterhin, soweit im Programmaufruf für 2024 keine anderen Vorgaben von Seiten des Ministeriums gemacht werden.

 

 

  1. Voraussetzung für die Förderung

 

Das Integrierte Handlungskonzept sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht inkl. Zeitplanung sind formal um die neue Maßnahme fortzuschreiben. Hierfür ist ein Ratsbeschluss erforderlich, auch um die Eigenanteile abzusichern.

 

Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Bürgerbeteiligung ergibt sich aus dem Projekt selbst: Es ist ein neues Verwaltungsgebäude geplant, welches sicherlich ein hohes Bürgerinteresse hat.

 

Die neue Maßnahme bedeutet eine Anpassung bzw. eine Erhöhung des ursprünglichen Gesamtkostenrahmens. Größere bauliche Erschließungsmaßnahmen sind nur noch für 2024 und 2025 geplant, u.a. Aufwertung Gisbert-Lensing-Park. Dennoch muss die Stadt sich im Rahmen der Fortschreibung inhaltlich damit auseinandersetzen, ob es Kompensationsmöglichkeiten in der Gesamtmaßnahme gibt oder warum nicht. Die Notwendigkeit der Maßnahme selbst muss natürlich auch begründet werden und warum Sie für die Zielerreichung des Handlungskonzepts zusätzlich erforderlich ist.

 

 

  1. vereinfachte Fortschreibung des ISEK

 

Aufgrund der oben von der Bezirksregierung genannten Voraussetzungen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine ”vereinfachte Fortschreibung” des ISEK durchzuführen. Die Fortschreibung soll sich gezielt nur auf die Maßnahme zur Umnutzung des Postgebäudes zu einem multifunktionalen Raum für Bürgerschaft, Politik und Verwaltung beziehen und diese in den Gesamtkontext des ISEK 2025 eingliedern.

 

Da es sich um eine kleinere Teilmaßnahme handelt, soll das Verfahren inkl. Beschlüssen und Bürgerbeteiligung eigenständig seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbh durchgeführt werden. Die Einbeziehung eines Planungsbüros erscheint nicht erforderlich.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter