Betreff
Toiletten für Alle;
hier: Eingabe Nr. 39/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 17 0951/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat hat die Eingabe Nr. 39/2022 in seiner Sitzung am 14.02.2023 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Bei einer sogenannten ”Toilette für Alle” handelt es sich um eine WC-Lösung für Menschen mit schweren Behinderungen. Barrierefreie Toiletten finden sich in am Rathausvorplatz und am Rheinpark, doch für Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen kann ein gängiges Behinderten-WC unzureichend sein.

 

Eine ”Toilette für Alle” nach dem neuen Konzept der Stiftung ”Leben pur” bietet diesen Personen und ihren Begleitern die zusätzlich notwendige Ausstattung, um eine Toilette benutzen oder in liegender Position Inkontinenzeinlagen wechseln zu können.

Zusätzlich zum barrierefreien WC nach DIN 18040 gehören zu einer ”Toilette für Alle” folgende Ausstattungen:

 

- Höhenverstellbare Pflegeliege mit klappbaren Seitengittern

- Decken- und Standlift

- Luftdichtverschließbarer Abfallbehälter

- Raumgröße von mindestens 12 m²

- optional dazu: Dusch-WC mit Sichtschutz

 

Diese zusätzliche Ausstattung kostet jeweils ca. 12.000,- €. In der Regel ist die Größe von bestehenden WC-Anlagen jedoch nicht ausreichend, so dass ein kompletter Neubau erforderlich wäre. Eine einheitliche DIN-Norm für solche Toilettenanlagen existiert noch nicht.

Die Stadt Waldbronn plant beispielsweise die Errichtung einer solchen Anlage mit Kosten von 133.000,- €. Allerdings müssen diese Kosten nicht alleine von der Stadt Waldbronn getragen werden, sondern werden vom Land Baden-Württemberg finanziell gefördert. Dies ist bislang nur in diesem Bundesland der Fall. So erstaunt es nicht, dass in Baden-Württemberg bereits über 70 solcher Toiletten errichtet wurden.

In Nordrhein-Westfalen, wo es keine Landesförderung gibt, gibt es aktuell laut Informationen auf der Homepage der Stiftung ”Leben pur” drei solcher Toiletten (Freizeitzentrum Xanten, Rathaus Wipperfürth und Rathaus Witten).

Unstrittig ist, dass eine solche Toilette unabhängig von Umfang des Bedarfs eine weitreichende Maßnahme der Inklusion wäre, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit besonders schweren Behinderungen ausgerichtet ist. Im Sinne der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die Errichtung einer solchen Anlagen grundsätzlich erstrebenswert.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es in der Nähe der Rheinpromenade zwei städtische Toilettenanlagen gibt, die von gehbehinderten Menschen genutzt werden können, erscheint die Errichtung einer zusätzlichen komplett neuen Anlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Sollten in einigen Jahren Sanierungen der bestehenden Anlagen anstehen, sollte allerdings geprüft werden, ob sich das o.a. Konzept der Stiftung zwischenzeitlich durchgesetzt und die bisherige DIN für ein barrierefreies WC abgelöst hat. In diesem Fall wird voraussichtlich auch das Land NRW entsprechende Um- bzw. Neubauten künftig finanziell unterstützen.

Insoweit wird die Anregung vom 07.12.2022 zur Kenntnis genommen und künftig bei anstehenden Sanierungsarbeiten nochmals geprüft.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister