hier: Bestellung eines stellvertretenden Wehrführers
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die kommissarische
Bestellung des Herrn Stadtbrandinspektor Christian Knorr zum stellvertretenden
Wehrführer mit Ablauf des 31.03.2023 aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, Herrn
Stadtbrandinspektor Christian Knorr mit Wirkung vom 01.04.2023 für die Dauer
von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Emmerich am Rhein zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
Sachdarstellung :
Herr Stadtbrandinspektor Christian Knorr wurde durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Wirkung vom 01.10.2022 zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein bestellt.
Die Bestellung erfolgte kommissarisch für die Dauer von 2 Jahren, da Herr Knorr zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle für die dauerhafte Übernahme des Amtes erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllte. Inzwischen hat er die notwendigen Fachlehrgänge absolviert, womit er nun neben den persönlichen auch die fachlichen Voraussetzungen für dieses Amt erfüllt.
Für den Beschluss über die Aufhebung der kommissarischen Bestellung, sowie der erneuten Bestellung unter Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit ist der Rat der Stadt Emmerich am Rhein zuständig.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister