Betreff
ABS 46/2 - PFA 3.5 Änderung der Stellungnahme zur Forderung auf Aufweitung der lichten Höhe Eisenbahnüberführung (EÜ) Am Moddeich
Vorlage
05 - 17 0946/2023/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsabschnitt 3.5, 1. Deckblatt mit Beschluss vom 21.06.2022 in Bezug auf die EÜ Am Moddeich, km 66,647 dahingehend zu ändern, dass die Erhöhung der lichten Höhe auf 4,50 m nicht weiter gefordert wird. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Bahn eine effiziente Lösung zu suchen, die ausreichende Durchfahrtshöhen und -breiten für den landwirtschaftlichen Verkehr gewährleisten. Die entsprechenden Planungskosten werden seitens der Stadt Emmerich am Rhein ggf. anteilig mitgetragen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat am 21.06.2022 die Stellungnahme zum 1. Deckblatt für den PFA 3.5 im Verfahren des dreigleisigen Ausbaus der Betuwe-Linie beschlossen.

 

Unter anderem war dort die Eisenbahnunterführung Am Moddeich Gegenstand der Stellungnahme:

 

„Die Eisenbahnüberführung Am Moddeich dient ausschließlich der Landwirtschaft, den Fahrten zwischen den Gehöften und den Acker- bzw. Wiesenflächen. Die nächstmöglichen Querungsstellen befinden sich in 1.100 m bzw. 1.300 m Entfernung. Diese Überführungen befinden sich jedoch entlang der Bundesstraße 8.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge sollten allerdings soweit möglich klassifizierte Straßen meiden, da sie durch ihre geringen Geschwindigkeiten und Überbreiten zu risikoreichen Überholmanövern bzw. Bremsmanövern führen und diese Fahren somit sehr unfallträchtig sind.

 

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, sowie die entsprechenden Transportfahrzeuge unterliegen dem Zwang nach Kosten-Nutzen-Optimierung; dieser Zwang führt zu immer größer werdenden Maschinen und Gerätschaften. Inzwischen bestehen hier Höhen einschl. Ladung von 4,00 m und mehr. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge unterliegen nicht dem §46 StVO, der eine max. Fahrzeughöhe von 4,00 m vorsieht.

 

Gemäß §3 EKrG sind Baumaßnahmen so durchzuführen, dass sie der Sicherheit oder der Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung genügen.

 

Der Entwurf der DB AG sieht nach wie vor die Errichtung eines eingleisigen Eisenbahnüberführungsbauwerkes im Anschluss an das bestehende zweigleisige vor, dies unter Beibehaltung der jetzigen lichten Höhe von 3,35 m. Dies bedingt eine Sperrung gem. StVO für Fahrzeugen über 3,20 m (Verkehrszeichen 365) und reduziert die Nutzbarkeit des Bauwerkes erheblich.

 

In der aktuellen Situation ist für viele landwirtschaftliche Geräte eine Durchfahrt nicht mehr möglich und zwingt sie die Bundesstraße 8 mit den aufgezeigten Gefahren zu nutzen. Die Gefahrenlage erhöht sich. Eine Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage und auch der zukünftigen Verkehrsentwicklung findet nicht statt.

 

Nach Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein als Straßenbaulastträgerin ist es zwingend erforderlich, die lichte Höhe des Bauwerkes auf 4,50 m zu erhöhen. Dies entspricht einer Anpassung an die jetzigen und auch zukünftigen verkehrlichen Erfordernisse. Dies dient der Unterstützung der örtlichen Landwirtschaft sowie zu Reduzierung möglicher Gefahrenpunkte auf den klassifizierten Straßen.“

 

 

Entwurfsplanung der Bahn - Kostenteilung

Mit Schreiben vom 15.12.2022 teilte die Bahn mit, dass sie die Stellungnahme der Stadt als „Verlangen des Straßenbaulastträgers“ werte (s. Anlage 1). Dies führe dazu, dass das Bestandsbauwerk nicht einfach um das dritte Gleis erweitert werden könne. Dies sei in den bisherigen Planungen und in der Kostenfolge nach § 12 (1) EKrG vorgesehen. Hierfür würde die Bahn die kompletten Kosten tragen.

 

Die Forderung der Stadt führe zu einem Neubau der gesamten Eisenbahnüberführung mit entsprechender Kostenbeteiligung der Stadt Emmerich an den Gesamtkosten für den Neubau der EÜ mit einer Kostenfolge nach § 12 (2) EKrG. Im Wesentlichen bedeutet dies eine hälftige Teilung der Kosten zwischen Bahn und Stadt für den Neubau.

 

Da durch die Forderung der Stadt ein kompletter Neubau geplant werden müsste, verlangt die Bahn eine schriftliche Bestätigung des Verlangens durch die Stadt, damit die Änderung der Planung beauftragt werden kann.

 

Kostenteilung gem. § 12 EKrG

Die Kostentragung gem. § 12 EKrG stellt häufig ein Diskussionspunkt mit der Bahn dar. Daher hat die Stadt Emmerich eine Stellungnahme bei der Kanzlei Lenz&Johlen beauftragt, die die Stadt in Sachen Betuwe regelmäßig vertritt. (s. Anlage 2)

 

Der Rechtsanwalt kommt zusammenfassend auf den Schluss, dass die Aufweitung der lichten Höhe der EÜ ausschließlich im Interesse des Straßenbaulastträgers (=Stadt) liegt und somit die Kostenfolge nach § 12 (2) EKrG (=Kostenteilung) vorliegt.

 

Belange der landwirtschaftlichen Betriebe

Seitens der Verwaltung wurde exemplarisch mit ansässigen Landwirten erörtert, welche Durchfahrtsmaße für die (neue) Überführung am Moddeich notwendig sind, um ordentliche landwirtschaftliche Betriebsabläufe zu gewährleisten.

 

Das Ergebnis ist zusammenfassend im Lageplan (Anlage 3) dargestellt. Dort sind die Überführungen Spijker Brücke, EÜ Moddeich und EÜ Hüthumer Straße sowie die heutigen Wegebeziehungen eingetragen.

 

Von wesentlicher Bedeutung ist im Fall der EÜ Moddeich die Durchfahrtsbreite. Diese sollte mind. 3,50m betragen. Dies ist derzeit in der Überführung gegeben und sollte in der geplanten neuen Überführung ebenfalls eingeplant werden. Hierbei ist ein gradliniger Verlauf der Straße zur Durchsehbarkeit von entscheidender Bedeutung.

 

Die lichte Durchfahrtshöhe sollte für landwirtschaftliche Fahrzeuge mind. 4,10m betragen, also 40cm weniger, als von der Stadt gefordert. Aktuell beträgt die Höhe 3,35m.

 

Sollten die Mindestbreiten nicht eingehalten werden, sind die dargelegten Umwege über die 1.100m entfernte Spijker Brücke oder die 1.300m entfernte neu zu bauenden Bahnübergang EÜ Hüthumer Straße (L7) in Kauf zu nehmen.

 

Im Fall der Spijker Brücke ist zu beachten, dass die denkmalgeschützte Brücke derzeit auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16t begrenzt ist und die Durchfahrtsbreite gering ist. Es ist fraglich, ob die Brücke künftig für den landwirtschaftlichen Verkehr geeignet ist. Im Bereich der „Modjes“ sind Felder, die von Landwirten aus Elten bewirtschaftet werden. Beim Wegfall der Spijker Brücke ist die EÜ Moddeich die nächste Möglichkeit zur Querung der Bahnlinie.

 

Für die Landwirte aus Hüthum bedeutet eine Nicht-Nutzbarkeit der EÜ Moddeich ein Umweg über die Kleysche Straße. Dort sind Wohnhäuser und gering befestigte Wirtschaftswege notwendig. In einem Fall (s. gelbe Streckenführung auf dem Lageplan) würde ein Wegfall der EÜ Moddeich zu Umwegen über den Seitenweg Felix-Lensing-Straße über die L7 durch die EÜ Hüthumer Straße bis zur Kleyschen Straße bedeuten.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Stadt nach wie vor bestrebt, für die Landwirte eine tragfähige Lösung mit der Bahn zu finden.

 

Planungsvarianten

 

  1. Die für die Stadt entstehenden Kosten können aufgrund fehlender Planungen nicht genau beziffert werden. Gemäß einer ersten groben Schätzung würde ein Neubau eines Überführungsbauwerks über alle 3 Gleise ca. 6 Mio. € kosten.

 

In der Gesamtabwägung aller Bahnübergänge im Stadtgebiet und den voraussichtlichen Kosten, die auf die Stadt Emmerich am Rhein zukommen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Forderung nach der Erhöhung der lichten Durchfahrtshöhe auf 4,50m an der EÜ am Moddeich zu verzichten.

 

  1. Ein belassen des Status Quo ist aus Sicht der Verwaltung keine optimale Lösung. So bleibt es bei der vorhandenen lichten Durchfahrtshöhe von 3,35 m, die nicht für moderne landwirtschaftliche Geräte ausreichend ist. Die Verkehre verlagern sich wie oben beschrieben in die Ortslage.

 

  1. Die aus Sicht der Verwaltung beste Lösung ist der Ausbau einer EÜ mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,10m und einer lichten Breite von 3,50m. Dies sollte mit möglichst wenigen Eingriffen in die Planungen der Bahn realisiert werden, um die Kostenbeteiligung gering zu halten.

Um die Durchfahrtshöhe zu gewährleisten, wäre beispielsweise die Absenkung der Straße möglich. Augenscheinlich sollte dies relativ problemlos durchzuführen zu sein. Zusätzlich könnte die bestehende Eisenbahnüberführung durch die Bahn saniert werden. Das Bauwerk ist wahrscheinlich Mitte des 20. Jahrhunderts errichtet worden und muss somit ohnehin mittelfristig ersetzt werden. In diesem Zusammenhang könnte im Rahmen der Sanierung der vorhandene Betonsturz durch einen schmaleren Stahlträger ersetzt werden. Dies würde wiederrum die lichte Durchfahrtshöhe erhöhen, ohne die Lage der Gleise zu ändern.

 

Die von der Verwaltung favorisierte 3. Variante bedingt einen gewissen Planungsaufwand. Die Kosten hierfür sind voraussichtlich hälftig von der Stadt zu tragen. Hierfür muss gegenüber der Bahn die Kostenübernahme erklärt werden.

 

Die Beteiligung an den Baukosten für den Ausbau der EÜ Moddeich dürfte voraussichtlich günstiger sein, als die Kosten zur Ersetzung der Spijker Brücke, falls diese im Laufe der Zeit nicht mehr tragfähig für den landwirtschaftlichen Verkehr sein sollte.

 

Im Rahmen der Planungen können die Baukosten und die entsprechende Kostenteilung genauer ermittelt werden. Das Ergebnis wird dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zum Beschluss vorgelegt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter