Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Stellungnahme der
Stadt zum Planfeststellungsabschnitt 3.5, 1. Deckblatt mit Beschluss vom
21.06.2022 in Bezug auf die EÜ Am Moddeich, km 66,647 dahingehend zu ändern,
dass die Erhöhung der lichten Höhe auf 4,50 m nicht weiter gefordert
wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Bahn eine effiziente
Lösung zu suchen, die ausreichende Durchfahrtshöhen und -breiten für den
landwirtschaftlichen Verkehr gewährleisten. Die entsprechenden Planungskosten
werden seitens der Stadt Emmerich am Rhein ggf. anteilig mitgetragen.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat am 21.06.2022 die Stellungnahme
zum 1. Deckblatt für den PFA 3.5 im Verfahren des dreigleisigen Ausbaus der
Betuwe-Linie beschlossen.
Unter anderem war dort die Eisenbahnunterführung Am Moddeich Gegenstand
der Stellungnahme:
„Die Eisenbahnüberführung Am Moddeich dient ausschließlich der
Landwirtschaft, den Fahrten zwischen den Gehöften und den Acker- bzw.
Wiesenflächen. Die nächstmöglichen Querungsstellen befinden sich in 1.100 m
bzw. 1.300 m Entfernung. Diese Überführungen befinden sich jedoch entlang der
Bundesstraße 8.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sollten allerdings soweit möglich
klassifizierte Straßen meiden, da sie durch ihre geringen Geschwindigkeiten und
Überbreiten zu risikoreichen Überholmanövern bzw. Bremsmanövern führen und
diese Fahren somit sehr unfallträchtig sind.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge, sowie die entsprechenden
Transportfahrzeuge unterliegen dem Zwang nach Kosten-Nutzen-Optimierung; dieser
Zwang führt zu immer größer werdenden Maschinen und Gerätschaften. Inzwischen
bestehen hier Höhen einschl. Ladung von 4,00 m und mehr. Land- und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge unterliegen nicht dem §46 StVO, der eine max.
Fahrzeughöhe von 4,00 m vorsieht.
Gemäß §3 EKrG sind Baumaßnahmen so durchzuführen, dass sie der
Sicherheit oder der Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der
übersehbaren Verkehrsentwicklung genügen.
Der Entwurf der DB AG sieht
nach wie vor die Errichtung eines eingleisigen Eisenbahnüberführungsbauwerkes im
Anschluss an das bestehende zweigleisige vor, dies unter Beibehaltung der
jetzigen lichten Höhe von 3,35 m. Dies bedingt eine Sperrung gem. StVO für
Fahrzeugen über 3,20 m (Verkehrszeichen 365) und reduziert die Nutzbarkeit des
Bauwerkes erheblich.
In der aktuellen Situation ist für viele landwirtschaftliche Geräte eine
Durchfahrt nicht mehr möglich und zwingt sie die Bundesstraße 8 mit den
aufgezeigten Gefahren zu nutzen. Die Gefahrenlage erhöht sich. Eine
Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage und auch der zukünftigen
Verkehrsentwicklung findet nicht statt.
Nach Auffassung der Stadt
Emmerich am Rhein als Straßenbaulastträgerin ist es zwingend erforderlich, die
lichte Höhe des Bauwerkes auf 4,50 m zu erhöhen. Dies entspricht einer Anpassung an die
jetzigen und auch zukünftigen verkehrlichen Erfordernisse. Dies dient der
Unterstützung der örtlichen Landwirtschaft sowie zu Reduzierung möglicher
Gefahrenpunkte auf den klassifizierten Straßen.“
Entwurfsplanung der Bahn - Kostenteilung
Mit Schreiben vom 15.12.2022 teilte die Bahn mit, dass sie die
Stellungnahme der Stadt als „Verlangen des Straßenbaulastträgers“ werte (s.
Anlage 1). Dies führe dazu, dass das Bestandsbauwerk nicht einfach um das
dritte Gleis erweitert werden könne. Dies sei in den bisherigen Planungen und
in der Kostenfolge nach § 12 (1) EKrG vorgesehen. Hierfür würde die Bahn die
kompletten Kosten tragen.
Die Forderung der Stadt führe zu einem Neubau der gesamten
Eisenbahnüberführung mit entsprechender Kostenbeteiligung der Stadt Emmerich an
den Gesamtkosten für den Neubau der EÜ mit einer Kostenfolge nach § 12 (2)
EKrG. Im Wesentlichen bedeutet dies eine hälftige Teilung der Kosten zwischen
Bahn und Stadt für den Neubau.
Da durch die Forderung der Stadt ein kompletter Neubau geplant werden
müsste, verlangt die Bahn eine schriftliche Bestätigung des Verlangens durch
die Stadt, damit die Änderung der Planung beauftragt werden kann.
Kostenteilung gem. § 12 EKrG
Die Kostentragung gem. § 12 EKrG stellt häufig ein Diskussionspunkt mit
der Bahn dar. Daher hat die Stadt Emmerich eine Stellungnahme bei der Kanzlei
Lenz&Johlen beauftragt, die die Stadt in Sachen Betuwe regelmäßig vertritt.
(s. Anlage 2)
Der Rechtsanwalt kommt zusammenfassend auf den Schluss, dass die
Aufweitung der lichten Höhe der EÜ ausschließlich im Interesse des
Straßenbaulastträgers (=Stadt) liegt und somit die Kostenfolge nach § 12 (2)
EKrG (=Kostenteilung) vorliegt.
Belange der landwirtschaftlichen Betriebe
Seitens der Verwaltung wurde exemplarisch mit ansässigen Landwirten
erörtert, welche Durchfahrtsmaße für die (neue) Überführung am Moddeich
notwendig sind, um ordentliche landwirtschaftliche Betriebsabläufe zu
gewährleisten.
Das Ergebnis ist zusammenfassend im Lageplan (Anlage 3) dargestellt.
Dort sind die Überführungen Spijker Brücke, EÜ Moddeich und EÜ Hüthumer Straße
sowie die heutigen Wegebeziehungen eingetragen.
Von wesentlicher Bedeutung ist im Fall der EÜ Moddeich die Durchfahrtsbreite. Diese sollte mind.
3,50m betragen. Dies ist derzeit in der Überführung gegeben und sollte in der
geplanten neuen Überführung ebenfalls eingeplant werden. Hierbei ist ein
gradliniger Verlauf der Straße zur Durchsehbarkeit von entscheidender
Bedeutung.
Die lichte Durchfahrtshöhe sollte für landwirtschaftliche Fahrzeuge
mind. 4,10m betragen, also 40cm weniger, als von der Stadt gefordert. Aktuell
beträgt die Höhe 3,35m.
Sollten die Mindestbreiten nicht eingehalten werden, sind die
dargelegten Umwege über die 1.100m entfernte Spijker Brücke oder die 1.300m entfernte neu zu bauenden
Bahnübergang EÜ Hüthumer Straße (L7) in
Kauf zu nehmen.
Im Fall der Spijker Brücke ist zu beachten, dass die denkmalgeschützte
Brücke derzeit auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16t begrenzt ist und die
Durchfahrtsbreite gering ist. Es ist fraglich, ob die Brücke künftig für den
landwirtschaftlichen Verkehr geeignet ist. Im Bereich der „Modjes“ sind Felder,
die von Landwirten aus Elten bewirtschaftet werden. Beim Wegfall der Spijker
Brücke ist die EÜ Moddeich die nächste Möglichkeit zur Querung der Bahnlinie.
Für die Landwirte aus Hüthum bedeutet eine Nicht-Nutzbarkeit der EÜ
Moddeich ein Umweg über die Kleysche Straße. Dort sind Wohnhäuser und gering
befestigte Wirtschaftswege notwendig. In einem Fall (s. gelbe Streckenführung
auf dem Lageplan) würde ein Wegfall der EÜ Moddeich zu Umwegen über den
Seitenweg Felix-Lensing-Straße über die L7 durch die EÜ Hüthumer Straße bis zur
Kleyschen Straße bedeuten.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Stadt nach wie vor bestrebt, für
die Landwirte eine tragfähige Lösung mit der Bahn zu finden.
Planungsvarianten
- Die für die
Stadt entstehenden Kosten können aufgrund fehlender Planungen nicht genau
beziffert werden. Gemäß einer
ersten groben Schätzung würde ein Neubau eines Überführungsbauwerks über
alle 3 Gleise ca. 6 Mio. € kosten.
In der Gesamtabwägung aller Bahnübergänge im Stadtgebiet und den
voraussichtlichen Kosten, die auf die Stadt Emmerich am Rhein zukommen, wird
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Forderung nach der Erhöhung der
lichten Durchfahrtshöhe auf 4,50m an der EÜ am Moddeich zu verzichten.
- Ein belassen
des Status Quo ist aus Sicht der Verwaltung keine optimale Lösung. So
bleibt es bei der vorhandenen lichten Durchfahrtshöhe von 3,35 m, die
nicht für moderne landwirtschaftliche Geräte ausreichend ist. Die Verkehre
verlagern sich wie oben beschrieben in die Ortslage.
- Die aus
Sicht der Verwaltung beste Lösung ist der Ausbau einer EÜ mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,10m und
einer lichten Breite von 3,50m. Dies sollte mit möglichst wenigen
Eingriffen in die Planungen der Bahn realisiert werden, um die
Kostenbeteiligung gering zu halten.
Um die Durchfahrtshöhe zu gewährleisten, wäre beispielsweise die
Absenkung der Straße möglich. Augenscheinlich sollte dies relativ problemlos
durchzuführen zu sein. Zusätzlich könnte die bestehende Eisenbahnüberführung
durch die Bahn saniert werden. Das Bauwerk ist wahrscheinlich Mitte des 20.
Jahrhunderts errichtet worden und muss somit ohnehin mittelfristig ersetzt
werden. In diesem Zusammenhang könnte im Rahmen der Sanierung der vorhandene
Betonsturz durch einen schmaleren Stahlträger ersetzt werden. Dies würde
wiederrum die lichte Durchfahrtshöhe erhöhen, ohne die Lage der Gleise zu
ändern.
Die von der Verwaltung favorisierte 3.
Variante bedingt einen gewissen Planungsaufwand. Die Kosten hierfür sind
voraussichtlich hälftig von der Stadt zu tragen. Hierfür muss gegenüber der
Bahn die Kostenübernahme erklärt werden.
Die Beteiligung an den Baukosten für den Ausbau der EÜ Moddeich dürfte
voraussichtlich günstiger sein, als die Kosten zur Ersetzung der Spijker
Brücke, falls diese im Laufe der Zeit nicht mehr tragfähig für den
landwirtschaftlichen Verkehr sein sollte.
Im Rahmen der Planungen können die Baukosten und die entsprechende
Kostenteilung genauer ermittelt werden. Das Ergebnis wird dem Rat der Stadt
Emmerich am Rhein zum Beschluss vorgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter