Betreff
Bürgerbus - Neue Buslinie; Anbindung Gesundheitspark;
hier: Neue Linienführung
Vorlage
05 - 17 0980/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Vorgehensweise zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

In Absprache mit der NIAG und der Verwaltung hat der Bürgerbus Emmerich e.V. eine neue Linienführung beantragt, um den Gesundheitspark anzubinden.

 

In den letzten Jahren haben die Beförderungszahlen an bestimmten Haltestellen sehr stark nachgelassen. Dadurch wurden die Fahrgeldeinnahmen nicht unerheblich reduziert. Gleichzeitig steigt damit der Anteil der ungedeckten Betriebskosten, die durch Haushaltsmittel der Stadt Emmerich gedeckt werden.

Zudem sinkt die Motivation der ehrenamtlichen Bürgerbusfahrer, wenn es häufiger zu Leerfahrten kommt.

 

Da die Anbindung des Gesundheitsparks in der ehemaligen der Kaserne ein dringendes Bedürfnis der Stadt Emmerich am Rhein ist, hat die Verwaltung den Vorschlag des Bürgerbusvereins begrüßt und bei der Ausarbeitung der neuen Linienführung unterstützt.

 

Die bisherigen Schulfahrten zur Anbindung der Schulkinder östlich der Weseler Straße werden mit leicht geänderten Haltestellen weiterhin durchgeführt.

 

Es werden mehrfach täglich Expressverbindung ohne Zwischenhalt zwischen Bahnhof und Gesundheitspark angeboten.

Die Fahrzeiten sind mit anderen Buslinien und der Zuganbindung abgestimmt.

 

Die neuen Bushaltestellen wurden in Absprache mit Bürgerbusverein, NIAG und Polizei bereits eingerichtet.

 

Der Antrag auf Erteilung der Konzession wegen Änderung der Linienführung wurde mit Datum vom 10.03.2023 von der NIAG an die Bezirksregierung gestellt.

 

Unterlagen zur geänderten Linienführung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter