Betreff
Vergabe des Heimatpreises;
hier: Fortsetzung des Förderprogramms "Heimat-Preis" des Landes NRW
Vorlage
41 - 17 0985/2023
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Fortsetzung der Vergabe eines Heimat-Preises ab dem Jahr 2023 bis zum Jahr 2027 auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms ”Heimat-Preis”, sofern das Land NRW das Preisgeld in Höhe von 5.000,00 Euro fördert.

 

Der Preisvergabe werden folgende Preiskriterien zugrunde gelegt:

 

  1. Beiträge zur Erhaltung von Traditionen zur Pflege des Brauchtums

 

  1. Beiträge zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Information über die Geschichte und das kulturelle Erbe der Stadt Emmerich am Rhein.

 

  1. Beiträge die Begeisterung für lokale Besonderheiten schaffen.

 

  1. Beiträge die Kultur und Kreativität in der Stadt Emmerich am Rhein prägen und fördern.

 

Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt werden.

Das Preisgeld in Höhe von 5.000,00 Euro wird in einer Summe ausgeschüttet.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die Vergabe eines Heimat-Preises beschlossen. Die Vergabe des Heimat-Preises war auf den Förderzeitraum des Landes NRW bis zum 31.12.2022 begrenzt. Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 31.01.2023 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ bis zum 31.12.2027 erneut aufgelegt.

 

Gegenstand der Förderung

 

Gegenstand der Förderung sind einzelne Projekte und Vorhaben zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden. Gefördert wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung der vielfältigen Heimat in NRW.

 

 

Heimat-Preis

 

Für innovative Heimat-Projekte kann die Kommune einen vom Land finanzierten Heimat-Preis ausloben, der die konkrete Arbeit vor Ort belohnt und nachahmenswerte Praxisbeispiele hervorbringt. Der Preis dient als Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Die Kommune kann diesen Preis nach einem Ratsbeschluss vergeben. Der Heimatpreis kann jährlich einmal vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Die nächste Preisverleihung kann im Jahr 2023 erfolgen. Im Anschluss an die Beschlussfassung richtet die Kommune einen entsprechenden Antrag an die jeweilige Bezirksregierung. Kreisangehörige Städte erhalten € 5.000,00. Kosten für die Organisation oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Preisvergabe sind nicht förderfähig.

 

 

Preiskriterien

 

Der Heimat-Preis soll Engagement und nachahmenswerte Projekte im Bereich Heimat würdigen. Die Verleihung soll an Vereine / Institutionen erfolgen, die innerhalb der Stadt Emmerich am Rhein tätig sind und sich mit hohem Engagement und überwiegend ehrenamtlich verdient gemacht haben.

 

Die Verwaltung schlägt dafür nachfolgende Kriterien (die bereits auch für den Zeitraum 2019-2022 festgelegt wurden) vor:

 

  1. Beiträge zur Erhaltung von Traditionen zur Pflege des Brauchtums

 

  1. Beiträge zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe der Stadt Emmerich am Rhein

 

  1. Beiträge die Begeisterung für lokale Besonderheiten schaffen

 

  1. Beiträge der Kultur und Kreativität in der Stadt Emmerich am Rhein prägen und fördern

 

Es gibt keine Mindestanzahl von Auswahlkriterien.

 

Hierbei ist ein jährlich durch das Land festgelegter Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen. Verzichtet das Land auf einen inhaltlichen Schwerpunkt, kann die Kommune ggf. einen eigenen Schwerpunkt setzen.

 

 

Preisgeld

 

Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass wie bisher jährlich ein Preis ausgelobt wird.

 

 

Vorschlagsrecht

 

Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Emmerich am Rhein sowie Vereine und Institutionen mit Sitz in Emmerich am Rhein. Darüber hinaus steht den im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen ein Vorschlagsrecht zu.

 

 

Bewerbungsverfahren

 

Vorschläge können jeweils bis zum 31.08. des laufenden Jahres eingereicht werden. Für die Einreichung der Vorschläge ist ein vorgeschriebenes Formular zu verwenden. Das Bewerbungsformular wird kurzfristig nach der Ratsentscheidung auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellt. (Anlage 1)

 

 

Entscheidung

 

Eine Arbeitsgruppe zur Vergabe des Heimatpreises, die aus nachfolgenden Personen besteht

 

  • Bürgermeister/in
  • Leiter/in eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kultur, Künste Kontakte Emmerich am Rhein
  • Vorsitzende/r des Kulturausschusses
  • jeweils ein Mitglied der im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen,

 

wird nach Vorberatung dem Kulturausschuss einen Vorschlag zur Preisverleihung in nichtöffentlicher Sitzung unterbreiten. Nach Beratung und Beschlussfassung durch den Kulturausschuss entscheidet der Rat der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Wer einmal mit einem Heimat-Preis ausgezeichnet wurde, kann in folgenden Jahren keinen weiteren Heimat-Preis erhalten.

 

Der Preisträger stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.

 

 

Verleihung des Heimat-Preises

 

Die Verleihung des Heimat-Preises der Stadt Emmerich am Rhein erfolgt im Rahmen der letzten Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein des jeweiligen Jahres.

 

Sollte der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme ”Heimat-Preis” durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht entsprochen werden, wird kein Heimat-Preis verliehen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

 

Andrea Joosten

stellv. Betriebsleiterin