Betreff
Prüfung der Einführung eines Integrations- und Inklusionspreises;
hier: Eingabe Nr. 7/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 17 0988/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und weist die Anregung, einen Integrations- und Inklusionspreis auszuloben, zurück.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat hat die Eingabe Nr. 7/2023 ”Überprüfung eines Integrations- und Integrationspreises” (Anlage) in seiner Sitzung am 28.03.2023 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Nach erfolgter Prüfung wird die Anregung wie folgt gewürdigt:

Die Verwaltung befürwortet das Hervorheben von Personen, Initiativen, Vereinen, Unternehmen etc., die sich in den Bereichen der Integration sowie Inklusion engagieren, ausdrücklich. In der Stadt Emmerich am Rhein besteht aber durch die ”Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdient gemacht haben” bereits die Möglichkeit, die in der Eingabe angeregten Sachverhalte entsprechend zu würdigen.

In § 1 werden die auszeichnungswürdigen Handlungsfelder bewusst weit gefasst; der Anwendungsbereich der Satzung erfasst demnach bereits Personen, die sich, - auch stellvertretend für Initiativen, Vereine, Unternehmen etc. - in den Bereichen der Integration und Inklusion besonders einsetzen.

 

Mithin ermöglicht die vor Ort etablierte Preisverleihungsstruktur eine adäquate Würdigung; ein Modifizierungsbedarf wird nicht identifiziert. Unter den vorgenannten Gesichtspunkten wird empfohlen, von der Schaffung eines eigenen Integrations- und Inklusionspreis abzusehen und die Anregung zurückzuweisen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister