Betreff
Einrichtung eines Feierabendmarktes;
hier: Eingabe Nr. 8/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0989/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Durchführung von Feierabendmärkten durch die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH und empfiehlt dem Rat den städtischen Betriebskostenzuschuss im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025, vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel, entsprechend anzupassen.

 

Sachdarstellung :

 

Um die Akzeptanz von Feierabendmärkten zu ermitteln, wurde durch die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH (WfG) am 24. August 2023 der erste Feierabendmarkt durchgeführt. Sowohl das Feedback der teilnehmenden Aufsteller*innen, als auch das Feedback der teilnehmenden Bürger*innen / Einwohner*innen fiel äußerst positiv aus. Der Feierabendmarkt konnte zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich beitragen. Die neugestaltete Fläche des Neumarktes erfuhr so, neben dem Bürger-Frühstück, eine erste Nutzung.

 

Am 21. September 2023 wird erneut ein Feierabendmarkt durchgeführt. Aufgrund der positiven Resonanz beabsichtigt die WfG ab dem Jahr 2024 jährlich 3 bis 4 Feierabendmärkte durchzuführen. Im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplans wird hierzu ein jährlicher Ansatz in Höhe von 5.000,00 Euro gebildet. Die sich daraus ergebende Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses ist zunächst im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Für die Durchführung der Feierabendmärkte wird ab dem Jahr 2024 im Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH ein Betrag in Höhe von jährlich 5.000,00 Euro eingeplant. Der Betriebskostenzuschuss durch die Stadt Emmerich am Rhein wäre entsprechend zu erhöhen. Es würde demnach zu Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen in Höhe von 5.000,00 Euro pro Jahr kommen. Die Höhe des Betriebskostenzuschusses wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 festgelegt.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister