hier: Eingabe Nr. 05/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, die Zukunft des Nonnenplatzes in der
Fortschreibung des ISEK 2025 zu untersuchen.
Sachdarstellung:
Mit der Eingabe wurde der Antrag
gestellt, den Nonnenplatz als Parkplatz freizugeben.
I.
Grundlage
des damaligen Platzumbaus waren einerseits der vom Rat beschlossene „Masterplan
Weiterentwicklung der Emmericher Innenstadt“ und andererseits das „Integrierte
Handlungskonzept 2000-2010“.
Die
in diesen informellen Planungen festgeschriebene „Umgestaltung des
Lohmannquartiers“ beinhaltete die Neugestaltung des brachgefallenen
Lohmann-Geländes, die Umnutzung des aufgelassenen „Lohmannriegels“ zum
Plakatmuseum sowie eine Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums in den
Randbereichen des Quartiers. Wesentlicher Bestandteil der Neuaufstellung des
Quartiers war insbesondere auch der Nonnenplatz.
In
einer Stellungnahme der Stadt gegenüber dem Kreis Kleve hieß es bzgl. des
Platzes: „Die Stadt hat ein vehementes Interesse daran, dass der Nonnenplatz,
zurzeit eine wenig ansehnliche Blechwüste, so bald wie möglich ansprechend und
sich in ein städtebauliches Konzept einfügend neu gestaltet wird.“
Insbesondere
die Aspekte „Funktion“, „Grün“, „Parken“ und „Gestaltung“ des Platzes wurden in
der Stadtgesellschaft und der Politik umfänglich diskutiert; das auch
finanzielle Engagement eines Privaten bei der Quartierumgestaltung,
insbesondere auch bei der Neugestaltung des Platzes, wurde Teil des
Großprojektes.
Ergebnis
von „inhaltlicher Auseinandersetzung“, „politischer Entscheidung“ und
„baulicher Umsetzung“ war der Platz in seiner heutigen Gestalt. Durch die
„(Teil-) Befreiung vom Blech“ sollten die markanten, unmittelbar an die
Platzfläche grenzenden Gebäude - allen voran das Plakatmuseum – im Stadtraum
deutlicher erlebbar werden. Ebenfalls galt es, nicht nur die Sichtachse „Alter
Markt“ – „Plakatmuseum“ deutlich wahrnehmbarer zu machen, sondern auch, nach
eng bebauten Straßenzügen (Tempelstraße, Wollenweberstraße, Baustraße,
Agnetenstraße und Willibrordstraße) die Möglichkeit zum „Aufatmen“ zu geben.
Der Platz wurde bewusst als multifunktionaler Platz mit wenigen
Gestaltungselementen hergestellt; hier können sich Schülerinnen und Schüler
aufhalten, während sie auf den Schulbus warten; oder auch den Platz als
Treffpunkt nutzen.
Die
Korrespondenz mit der Gesamtschule wird durch die vorgelagerten Freiflächen des
Neubaus verstärkt. Auch öffnet sich der Schulhof südlich des Neubaus in
Richtung Nonnenplatz, so dass hier verstärkt mit einer weiteren Nutzung des
Platzes zu rechnen ist.
Diesem
folgend sollte dem Begehren nicht gefolgt werden. Eine Parkplatznot ist nicht
erkennbar. Durch die Fertigstellung des Neumarktes, der öffentlichen Tiefgarage
und der Freigabe des Schulhofes an der Europaschule stehen ausreichend
Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung.
II.
Im Jahr 2020 hat die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen einen Antrag zur Umgestaltung des Nonnenplatzes zu einer
Grünfläche bzw. zur Bepflanzung des Platzes mit Bäumen gestellt. Dies wurde
damals mit Verweis auf die noch laufende Zweckbindungsfrist der
Städtebaufördermittel bis zum Jahr 2024 abgelehnt.
Die Zweckbindungsfrist läuft im
kommendem Jahr aus, so dass theoretisch die Umgestaltung des Platzes möglich
wäre. Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor:
Das ISEK 2025 läuft bezogen auf die
Förderung von Projekten und dem namensgebenden Betrachtungszeitraum mit Ablauf
des Jahres 2024 aus. Letzte Maßnahme des ISEK soll die Evaluation und den
Beschluss der Fortschreibung sein. Hier wird geprüft, welche Maßnahmen mit
welchem Erfolg umgesetzt wurden und ob sich neue Handlungsfelder ergeben haben.
Aus diesem Grunde wird die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 entsprechende
Mittel zur Fortschreibung des ISEK beantragen. In der Fortschreibung sollte der
Nonnenplatz berücksichtigt werden. Im Rahmen des ISEK können wieder
Städtebaufördermittel akquiriert werden und mit Bürgerinnen und Bürgern und in
politischen Gremien darüber diskutiert werden, wie der Platz künftig
bestmöglich genutzt werden soll. Die Idee der Begrünung wird hierbei
aufgegriffen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in den jeweiligen
Baumaßnahmen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter