Betreff
Anpassung der Richtlinie für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 17 0995/2023
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Die zurzeit geltenden Richtlinien für die Seniorenvertretung in der Stadt Emmerich am Rhein vom 07.11.2006 zuletzt geändert in der Sitzung am 28.05.2019 wurde neugefasst, um die Anforderungen an die Entwicklung des Gremiums, sowie an die gestiegene Bedeutung der anfallenden Themenfelder zu erfüllen.

 

Die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein hat sich als wichtiger Bestandteil des Zusammenlebens in Emmerich am Rhein etabliert. Die Seniorenvertretung ist in vielen Bereichen aktiv. Sie vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber politischen Gremien und allen für Seniorinnen und Senioren wichtigen Einrichtungen. Gleichzeitig ist sie Anlaufstelle für die Menschen ab 55 Jahren.

 

In ihrer Arbeit verfolgt die Seniorenvertretung keine wirtschaftlichen Ziele. Sie ist ehrenamtlich, überparteilich und überkonfessionell tätig.

Die Seniorenvertretung initiiert folgende Angebote:

 

  • Menschen über 60 Jahre werden beraten über Möglichkeiten, im persönlichen Lebensbereich Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.

 

  • Die Öffentlichkeit wird informiert über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenpolitik. Dabei wird auch das Ziel verfolgt, ältere Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.

 

  • Die Interessen der älteren Generation werden gegenüber der Stadtverwaltung sowie gegenüber den Trägern der Seniorenarbeit und sonstigen seniorenrelevanten Einrichtungen vertreten.

 

Das Gremium besteht grundsätzlich aus 11 festen Mitgliedern, sowie 11 Ersatzmitgliedern. Diese wurden bislang turnusmäßig im Rahmen einer Wahlveranstaltung, zu der alle Emmericher(-innen) ab dem 55. Lebensjahr eingeladen waren, für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Bedauerlicherweise ist das Interesse an dieser Wahlveranstaltung trotz intensiver Werbung (Zeitung, Homepage, Social Media, Flyer) bei den letzten Durchgängen deutlich zurückgegangen. So wurden bei der letzten Wahl am 02.07.2019 gerade einmal 76 Stimmzettel abgegeben. Bei ca. 12.500 Personen in Emmerich am Rhein, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist dies eine Wahlbeteiligung von 0,6 %. Auch die Anzahl der Kandidaten, die zur Mitarbeit bereit waren und sich zur Wahl gestellt haben, konnte mit 17 Personen nicht mal die eigentlich erforderliche Zahl von 22 Kandidaten (elf Mitglieder und elf Ersatzmitglieder) erreichen. Aktuell stehen von diesen 17 Kandidaten nur noch 9 Personen für die aktive Mitarbeit in der Seniorenvertretung zur Verfügung. Dies hat in erster Linie gesundheitliche Ursachen.

 

Insoweit wird hier ein klarer Handlungsbedarf gesehen, um den Fortbestand des Gremiums zu sichern. Im Zentrum der entsprechenden Überlegungen stand die Vereinfachung der Prozesse bei der Bildung des Gremiums, die Ausweitung des Kreises möglicher motivierter Kandidaten sowie die Anpassung der Zielthemen auf den aktuellen Stand.

 

Gleichzeitig lag der Verwaltung auch noch eine Eingabe zur Einrichtung eines Inklusionsbeirates (SPD-Stadtverband) vor. Hier geht es nicht ausschließlich um Menschen mit Behinderung. Inklusion bedeutet vielmehr, dass jeder Mensch dazu gehört. Wenn jeder Mensch unabhängig von Alter, Sprache, Behinderung etc.  dabei sein kann. Das ist Inklusion. D.h. viele Themen, die in der Seniorenvertretung regelmäßig thematisiert werden (z.B. Mobilität-Busanbindung Kasernengelände, Barrierefreiheit-Gehwegnutzung mit Rollator, Teilhabe, …) sind auch losgelöst vom Alter Themen der Inklusion. Hier könnten also auch jüngere Menschen, die sich mit Inklusion beschäftigen, an diesen Themen aktiv mitarbeiten. Andererseits wäre es ein Gewinn für Inklusionsthemen (z.B: Einbindung junger Menschen, die noch kein deutsch sprechen), wenn die Mitglieder der Seniorenvertretung ihre Lebenserfahrungen bei der Beratung einbringen würden.

 

Hieraus ist die Idee entstanden, quasi als Win-Win-Situation ein gemeinsames Gremium für die Seniorenarbeit und Inklusionsfragen einzurichten. Auch die Zahl der potentiellen Mitglieder würde hierdurch gesteigert. Gleichzeitig wurde das bisherige sehr aufwendige Wahlsystem aufgegeben, da die erreichte Wahlbeteiligung kaum noch als repräsentativ bezeichnet werden kann. Leider verlagert sich die politische Partizipation von Wahlen auf unkonventionelle Beteiligungsformen wie Bürgerbewegungen und andere Gruppierungen. Um trotzdem einen guten Querschnitt durch die Gesellschaft im Gremium zu erhalten wird neben Einzelbewerbern auch Institutionen, Vereinen und Verbänden ein Kandidatenvorschlagsrecht eingeräumt.

 

Die umfangreichen Änderungen machen eine Neufassung der kompletten Richtlinie erforderlich. Die Neufassung liegt als Anlage bei und wird im Rahmen der Sitzung detailliert vorgestellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter