Betreff
Bebauungsplanverfahren E 14/1 - Blackweg West -;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
05 - 17 0999/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für einen Bereich zwischen der Bahnstrecke Arnheim-Oberhausen, dem Blackweg, der Reeser Straße und der Weseler Straße einen Bebauungsplan zur Entwicklung eines Gewerbegebietes aufzustellen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 14/1 -Blackweg West-

 

Das künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet (siehe Anlage 1).

 

Sachdarstellung:

 

Das Gewerbegrundstück an der Ecke Weseler Straße / Reeser Straße liegt in der Eingangssituation von Emmerich. Der Verkehr Süden kommt an dieser Stelle in Richtung Innenstadt vorbei. Auch von der Bahnstrecke aus signalisiert die Lage das Eingangstor zum Emmericher Stadtgebiet. Insofern kommt dem Grundstück eine herausragende städtebauliche Bedeutung zu. Dieser Bedeutung konnte die Fläche in den letzten Jahren nicht gerecht werden. Das Grundstück wird größtenteils als Lagerfläche genutzt und des befinden sich kleinere Gewerbeeinheiten in den aufstehenden Gebäuden. Die Gebäude selbst weisen bauliche Mängel auf. Insgesamt zeigen sich auf dem Grundstück städtebauliche Missstände.

 

Zur Behebung der Missstände hat der Rat in seiner Sitzung am 14.02.2023 beschlossen, das gemeindliche Vorkaufsrecht auszuüben. Dies versetzt die Stadt Emmerich in die Lage, das Flurstück 128 zu erwerben. Dieses Flurstück ist umgeben von städtischen Flächen und daher nicht eigenständig nutzbar. Gleichwohl kommt die Stadt Emmerich durch den Erwerb des Grundstücks in die Lage, eine positive bauliche Entwicklung zu forcieren.

 

In Ergänzung zum Vorkaufsrecht soll mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss eine positive Planung zur Entwicklung des gesamten Grundstücks inkl. Überfahrt über die Löwenberger Landwehr und den vorgelagerten Flächen des Blackweges angestoßen werden.

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine städtebaulich adäquate gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die sich auf dem Grundstück bodenrechtliche Spannungen gelöst werden. Hierbei sind u. a. Bodendenkmäler, die Planungen der Bahn zur Betuwe-Linie, die angrenzende Landesstraße L90 mit ihrer Anbauverbotszone, die Löwenberger Landwehr als Graben der Deichschau sowie ggf. Altlasten zu berücksichtigen. Es ist beabsichtigt, hierzu ein Gewerbegebiet (GE) mit einer adäquaten baulichen Nutzung des Grundstücks auszuweisen.

 

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans E 16/2 -Reeser Straße- mit der geplanten Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Der Bebauungsplan E 14/1 soll diese Ziele aufgreifen und in der Steuerung der Art der baulichen Nutzung berücksichtigen.

 

Das Verfahrensgebiet ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Emmerich; Flur 14; Flurstücke 103, 127, 128 und 169 (teilw.) sowie Gemarkung Vrasselt; Flur 8; Flurstücke 193, 233, 234, 397 und 403 (teilw.).

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

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Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter