Betreff
Aufnahme von zugewanderten Schülerinnen und Schülern an den städtischen Schulen;
hier; aktueller Sachstand
Vorlage
04 - 17 1007/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Verwaltung informiert den Schulausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Kinder in der Erstförderung. In der Erstförderung werden die zugewanderten SuS mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen in den ersten beiden Jahren aufgenommen. Auch nach dieser Zeit werden die SuS bei Bedarf auch außerhalb dieser Erstförderung weiter gefördert.

 

Von den Schulen wurden aktuell (19. KW) folgende SuS-Zahlen gemeldet:

 

  • Rheinschule                                                      26 SuS  (39 SuS in KW 45/22)
  • Leegmeerschule                                             42 SuS  (45 SuS)
  • Liebfrauenschule                                           16 SuS  (16 SuS)
  • St. Georg-Schule Hüthum                           15 SuS  (12 SuS)
  • Michaelschule                                  7 SuS                    (6 SuS)
  • Luitgardisschule Elten                   16 SuS  (13 SuS)
  • Städt. Willibrord-Gymnasium    33 SuS  (24 SuS)
  • Gesamtschule Emmerich                            50 SuS  (57 SuS)

 

 

Insgesamt werden in Emmerich am Rhein im Rahmen der Erstförderung somit 205 Schülerinnen und Schüler gefördert. Gegenüber dem Stand aus der 45. KW mit 212 SuS ist daher ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

 

In der Erstförderung sind derzeit an den Schulen Schülerinnen und Schüler aus insgesamt 34 Herkunftsländern. Hauptherkunftsländer sind neben der Ukraine (63 SuS), Polen (33), Syrien (17), Rumänien (14) und die Niederlande (12).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister