hier: Hinweis des Kreises Kleve als kommunale Aufsichtsbehörde
Kenntnisnahme(kein
Beschluss):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis
des Kreises Kleve als kommunale Aufsichtsbehörde zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In jüngster Vergangenheit wurden im Ausschuss für
Stadtentwicklung verkehrsrechtliche Fragestellungen erörtert. Hier wurde
beispielsweise intensiv über eine Anordnung von Tempo 50 auf der L7 Reeser
Straße diskutiert.
Der Kreis Kleve weist nun noch einmal als kommunale
Aufsichtsbehörde die Städte mit eigener Verkehrsbehörde darauf hin, dass
verkehrsrechtliche Anordnungen nicht ausschließlich auf einen politischen
Beschluss gestützt werden dürfen. Dies stelle keine ausreichende Begründung für
die verkehrsrechtliche Anordnung dar und ist damit materiell rechtswidrig.
Verkehrsrechtliche Anordnungen können durch die
Straßenverkehrsbehörde nur auf Grundlage der StVO, der VwV-StVO sowie den
darauf beruhenden Richtlinien erlassen werden.
Das vollständige Schreiben liegt als Anlage 1 der
Vorlage bei.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter