Betreff
Behandlung und Bewertung verkehrsrechtlicher Fragestellungen;
hier: Hinweis des Kreises Kleve als kommunale Aufsichtsbehörde
Vorlage
05 - 17 1013/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss):

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis des Kreises Kleve als kommunale Aufsichtsbehörde zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

In jüngster Vergangenheit wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung verkehrsrechtliche Fragestellungen erörtert. Hier wurde beispielsweise intensiv über eine Anordnung von Tempo 50 auf der L7 Reeser Straße diskutiert.

 

Der Kreis Kleve weist nun noch einmal als kommunale Aufsichtsbehörde die Städte mit eigener Verkehrsbehörde darauf hin, dass verkehrsrechtliche Anordnungen nicht ausschließlich auf einen politischen Beschluss gestützt werden dürfen. Dies stelle keine ausreichende Begründung für die verkehrsrechtliche Anordnung dar und ist damit materiell rechtswidrig.

 

Verkehrsrechtliche Anordnungen können durch die Straßenverkehrsbehörde nur auf Grundlage der StVO, der VwV-StVO sowie den darauf beruhenden Richtlinien erlassen werden.

 

Das vollständige Schreiben liegt als Anlage 1 der Vorlage bei.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3

 

 

 

In Vertretung

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter