Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss wählt
- Mitglied … zur/zum
Ausschussvorsitzenden
- Mitglied … zur/zum
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Sachdarstellung :
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Jan Ludwig hat mit Schreiben vom 08.03.2023 sein Amt zum 31.05.2023 niedergelegt.
Der stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Gerhard Gertsen hat mit Schreiben vom 08.03.2023 sein Amt ebenfalls zum 31.05.2023 niedergelegt.
Der Jugendhilfeausschuss hat somit die Wahl des Vorsitzenden, sowie des stellvertretenden Vorsitzenden neu durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses aus den stimmberechtigten Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Markus Dahms
Beigeordneter