Betreff
Gesetz zum Schutz des Kinderwohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen - Landeskinderschutzgesetz NRW;
hier: Vorstellung der Netzwerkkoordination
Vorlage
04 - 17 1018/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Am 01.05.2022 ist in NRW das bundesweit erste Landeskinderschutzgesetz (LKiSchG) in Kraft getreten. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde darüber bereits informiert. Ein Schwerpunkt des Gesetztes ist die Stärkung von Kinderrechten sowie Erarbeitung von Qualitätsstandards und Ausweitung von Netzwerkstrukturen.

 

Folgende Inhalte sind normiert:

 

§§ 1-3 Kinderrechte und Kinderschutz - Kinder und Jugendliche stehen als Träger der eigenen Rechte im Zentrum des LKiSchG und sind als ExpertInnen ihrer Lebenswelt anzuhören und zu beteiligen. Ein wirkungsvoller Schutz kann nur dann gelingen, wenn Kinder/Jugendliche als Träger ihrer Rechte ernst genommen und in die Perspektive sowie Hilfeprozesse eingebunden werden. Im LKiSchG wird zwischen dem kooperativen, institutionellen und intervenierenden Kinderschutz unterschieden. Die Vereinbarung aller drei Aspekte ist maßgeblich zum Gelingen des Kinderschutzes.

 

§§ 4-8 Fachliche Standards für Kinderschutzverfahren - Das Jugendamt ist und bleibt die zentrale Stelle für die Aufgabenwahrnehmung bei Kindeswohlgefährdungen. Fachliche Empfehlungen der Landesjugendämter werden zu nunmehr verbindlichen Mindeststandards. So wird sichergestellt, dass Verfahren/Abläufe zur Gefährdungseinschätzung landesweit eine einheitliche (Mindest-)Qualität haben. Zudem wird ab Juli 2023 ein verbindliches, regelmäßiges und landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren festgelegt. Jugendämter werden gemeinsam mit einer vom Land benannten Stelle regelmäßig (alle fünf Jahre) Qualitätsentwicklungsverfahren durchführen (Evaluation sowie konkrete Fallanalysen). Hiermit soll insbesondere sichergestellt werden, dass neben der Anwendung der Handlungsempfehlungen auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Umsetzung erfolgt (durchgehend Qualitätsberatung möglich).

 

§ 9 Netzwerke Kinderschutz - Jugendämter erhalten den Auftrag ein Netzwerk Kinderschutz zu bilden und zu finanzieren. Dafür richtet jedes Jugendamt eine Koordinierungsstelle für das Netzwerk ein. Ziel dieses Netzwerkes ist die Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit. So sollen Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Kooperation bei möglichen Kindeswohlgefährdungen sichergestellt werden. Zur ständigen Weiterentwicklung sowie Qualitätssteigerung sollen mindestens dreimal jährlich im Rahmen des Netzwerkes interdisziplinäre Qualifizierungsangebote/Fortbildungen zum Kinderschutz angeboten werden. Das Netzwerk kann sowohl interkommunal als auch kommunal gebildet werden. In das Netzwerk einbezogen, werden alle Einrichtungen und Berufsgruppen die nach örtlichen Gegebenheiten vertreten sind und sich zur Ausgestaltung beitragen können.

 

§§ 10 ff. Entwicklung und Überprüfung von Leitlinien für Kinderschutzkonzepte und Fortbildungen der Fachkräfte. Die seit 2021 im Rahmen Jugendstärkungsgesetz verpflichteten Kinderschutzkonzepte sollen als Teil von Organisationsentwicklungsprozessen in den Einrichtungen gemeinsam mit Mitarbeitenden sowie unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet, laufend angewendet und kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden.

 

Das Land stellt den Jugendämtern in NRW für die Erledigung der Aufgaben finanzielle Mittel zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2023 erhält die Stadt Emmerich am Rhein einen Betrag i.H.v. 150.360,- €.

 

Bereits seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetztes im Jahr 2012 wurden gute und tragfähige Netzwerkstrukturen ausgebaut. Die langjährige gute Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärzten, Polizei u.a. bietet eine gute Basis zur Intensivierung der Zusammenarbeit und Festlegung von Qualitätskriterien, die intern und extern beschrieben werden sollen.

 

Die Stelle der Netzwerkkoordination konnte seit dem 01.04.23 mit Nicola Kühnen besetzt werden. Frau Kühnen stellt in der Sitzung Ihren Aufgabenbereich sowie die weiteren Planungen vor.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.03.03.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter