Betreff
Mögliche Ausbauplanung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024
Vorlage
04 - 17 1019/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Die ”Vorläufergruppe” in der Kindertageseinrichtung St. Johannes soll schnellst möglichst eingerichtet werden. Die Erweiterung der bestehenden Einrichtung erfolgt über ein Modulbaugebäude. Die Gruppe wird zukunftsorientiert mit dem Raumbedarf einer U3 Gruppe Typ I errichtet.  Im Kindergartenjahr 2023/2024 soll zunächst die Gruppenform III für max. 25 Kinder Ü3-Kinder mit einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden in Betrieb genommen werden. Die Umstellung auf eine U3 Gruppe soll dann in den Folgejahren vorgenommen werden.   

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, für die Einrichtung der ”Vorläufergruppe” einen freiwilligen Stadtzuschuss in Höhe von zunächst max. 40.000 € zu gewähren. Sollte eine Mietung der Möblierung wirtschaftlich sein, werden alternativ diese Kosten aus städtischen Mitteln übernommen. 

 

2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung in der Kindertageseinrichtung Sterntaler eine ”Vorläufergruppe” einzurichten. Es wird ein Gruppentyp III eingerichtet für 20 Ü3-Plätze mit einem maximalen Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden.

Für die Einrichtung der ”Vorläufergruppe” wird ein freiwilliger Stadtzuschuss in Höhe von zunächst max. 30.000 € gewährt.

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund der bestehenden Warteliste für Ü3 Kita-Plätze (Stand 25.05.23:  74 Kinder) erfolgt seit einiger Zeit eine Prüfung neue Ü3-Plätze/Überhangplätze in Emmerich am Rhein zu schaffen.

 

Derzeit ergeben sich an der Kindertageseinrichtung St. Johannes und der Kindertageseinrichtung Sterntaler Möglichkeiten zusätzliche Ü3-Plätze einzurichten.

 

Diese Lösungen werden benötigt, da derzeit alternative Einrichtungen von zusätzlichen Kita-Plätzen nicht zeitnah erfolgen können. Nur durch diese Maßnahmen kann dem bestehenden Bedarf an Kita-Plätzen kurzfristig entgegengewirkt werden.

 

 

Kindertageseinrichtung St. Johannes:

Bezugnehmend auf die JHA-Sitzung vom 07.03.2023 wurde lt. Ziffer 3 bereits der Beschluss gefasst, in der Kindertageseinrichtung St. Johannes eine ”Vorläufergruppe” einzurichten. Bei einer Ortsbegehung am 17.05.2023, wurde von der Fachberatung des Landschaftsverbandes Rheinland die Betriebserlaubnis für die „Vorläufergruppe“ in Aussicht gestellt. Als Raumbedarf für die Modulbauweise wurde zukunftsorientiert auf das Raumkonzept einer U3-Gruppe abgestellt. Dies beinhaltet einen Gruppenraum, einen Gruppennebenraum, einen Ruheraum sowie einen Sanitärbereich. 

 

Die Zentralrendantur Emmerich-Kleve wird entsprechende mobile Gebäude planen und aufstellen lassen. Die Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer kann die Schaffung der zusätzlichen Kita-Plätze nur kostenneutral anbieten, somit muss die Refinanzierung der Aufstell-, Anbau- und Mietkosten aus städtischen Mitteln erfolgen. Ebenso ist die Übernahme der Kosten für die Einrichtung der Module aus städtischen Mitteln zu übernehmen.  Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bzw. zum Sitzungstermin werden die Gesamtkosten noch nicht vorliegen, die entsprechenden Angebote werden derzeit eingeholt. Für die Einrichtung der ”Vorläufergruppe” wird zunächst ein freiwilliger Stadtzuschuss in Höhe von max. 40.000 € gewährt.  Alternativ zur Anschaffung der Möblierung wird noch ein Angebot eingeholt, diese anzumieten.

 

Es werden maximal 25 Ü3-Plätze im Rahmen einer Gruppenform III und einem Betreuungsumfang für 35 Wochenstunden eingerichtet. Derzeit wird davon ausgegangen, dass nicht nur die Kinder der Warteliste für die „Südstaaten“, sondern auch Eltern aus anderen Kita-Bezirken die dort geschaffenen Plätze in Anspruch nehmen. Sollte die Gruppe trotz bestehendem Bedarf innerhalb des Stadtgebietes nicht voll belegt werden, muss die Stadt Emmerich am Rhein in eine Ausfallerstattung der Betriebskosten gehen. Hinsichtlich der Betriebskosten für die zusätzliche Gruppe wurden die Kindpauschalen und ein möglicher Mietzuschuss bereits zum 15.03.2023 dem Land gemeldet. Durch die Überhanggruppenfinanzierung wird der zusätzliche Trägeranteil automatisch aus städtischen Mitteln für die Zusatzplätze finanziert.  

 

Ein entsprechender Beschluss des Kirchenvorstandes unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität und der Personalfindung wird erwirkt.

 

Abhängig von dem Liefertermin der Module, der Einrichtung, als auch der Personalfindung ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zusätzlichen Plätze.

Hinzu kommt, dass die Module und die Raumaufteilung im Rahmen der Betriebserlaubnis noch final mit dem Landschaftsverband Rheinland abgestimmt werden müssen.  

 

 

Kindertageseinrichtung Sterntaler:

In der Innenstadt werden wie bekannt dringend Ü3-Plätze benötigt. Um zeitnah zu agieren konnte im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit dem Landschaftsverband Rheinland, der Katholischen Waisenhausstiftung als Träger, der Kita-Leitung und dem Jugendamt die Lösung gefunden werden, im Mehrzweckraum eine zusätzliche Kita-Gruppe einzurichten. Die Betriebserlaubnis hierfür wurde vom Landschaftsverband Rheinland in Aussicht gestellt. Diese zusätzliche Gruppe wird als Gruppentyp III mit 20 Ü3-Plätzen für eine Betreuungszeit von 35 Wochenstunden eingerichtet. Eine Genehmigung des Landschaftsverbandes Rheinland erfolgt unter der Maßgabe, dass diese Gruppe als ”Vorläufergruppe” im Rahmen der Erweiterung des Familienzentrums Arche Noah läuft.

Mit Beschluss des JHA vom 07.03.2023 wurde unter Ziffer 5 der Beschluss gefasst, vorbehaltlich einer möglichen Umsetzung zwei bis drei Kita-Gruppen in dem ehemaligen Gebäude der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße einzurichten. Derzeit ist hier noch keine abschließende Lösung erzielt worden. Die Betriebskosten für diese zusätzlichen Gruppen wurden dem Land zum 15.03.2023 gemeldet. Aus diesem Kontingent erfolgt nunmehr eine Verschiebung der Mittel für eine Gruppe an der Kindertageseinrichtung Sterntaler. Der Trägeranteil für die zusätzlichen Kita-Plätze in der Kindertageseinrichtung Sterntaler werden aufgrund eines bestehenden Ratsbeschlusses aus städtischen Mitteln finanziert.

Für die Einrichtung der ”Vorläufergruppe” wird zunächst ein freiwilliger Stadtzuschuss in Höhe von max. 30.000 € gewährt.

Vorbehaltlich der Kostenneutralität für den Träger und der Personalfindung könnten diese zusätzlichen Plätze am 01.10.2023 in Betrieb gehen.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Übernahme der Einrichtungskosten der Gruppen in beiden Kindertageseinrichtungen sowie die Kosten für die Bereitstellung für die Zusatzgruppe in Modulbauweise in St. Johannes aus dem Budget Produkt 1.100.06.01.01 gedeckt werden kann.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 grundsätzlich vorgesehen.

Die Kosten für die Errichtung der zusätzlichen Gruppe an der Kindertageseinrichtung St. Johannes sowie die Anschlusskosten an das Bestandsgebäude sind im Rahmen des Budgets gedeckt.

 

Produkt 1.100.06.01.01.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter