hier: Eingabe Nr. 9/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt
die Verwaltung die Anregung zu würdigen und im Bedarfsfall die umzusetzenden
Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in die politische Beratung
einzubringen.
Sachverhalt :
Die vorliegende
Eingabe eines Bürgers ist als Anregung im Sinne des § 24 Abs. 1 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren.
Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich
mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.
Gemäß § 4 Abs. 2
der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die
Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen
Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden
Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren
Verfahrensweise zuleiten.
In jedem Fall gilt
es sicherzustellen, dass der Petent rechtzeitig und umfassend über die
Behandlung seiner Anregung informiert wird.
Im vorliegenden
Sachverhalt wird empfohlen, den Mehrwert der Aufstellung von
Kommunikationstafeln an Spielplätzen verwaltungsintern zu würdigen und im
Bedarfsfall die umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
abzustimmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen
Leitbild
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des
Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister