Betreff
Kommunikationstafeln an Spielplätzen;
hier: Eingabe Nr. 9/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 1021/2023
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung die Anregung zu würdigen und im Bedarfsfall die umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in die politische Beratung einzubringen.

 

Sachverhalt :

 

Die vorliegende Eingabe eines Bürgers ist als Anregung im Sinne des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren. Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren Verfahrensweise zuleiten.

 

In jedem Fall gilt es sicherzustellen, dass der Petent rechtzeitig und umfassend über die Behandlung seiner Anregung informiert wird.

 

Im vorliegenden Sachverhalt wird empfohlen, den Mehrwert der Aufstellung von Kommunikationstafeln an Spielplätzen verwaltungsintern zu würdigen und im Bedarfsfall die umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen abzustimmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen

 

 

 

Leitbild

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister