Betreff
Zwischenbericht über die Entwicklung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gemäß § 14 der Betriebssatzung
a) Bauzeitenplan
b) Einsparungen / Konsolidierung
Vorlage
70 - 17 1026/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der nach § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ”Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein” vorgeschriebene, vierteljährliche Zwischenbericht behandelt diesmal folgende Schwerpunkte:

 

a)       Bauzeitenplan (siehe Anlage 1)

b)      Einsparungen / Konsolidierung

 

 

Zu a): Bauzeitenplan

 

Der aktuelle Bauzeitenplan liegt in der Anlage 1 bei.

 

 

Zu b): Einsparungen / Konsolidierung

 

Auch das Jahr 2023 ist geprägt von hohen Herausforderungen ausgelöst durch den Ukraine-Krieg, die Corona-Pandemie und die gestiegenen Material- und Energiepreises. Diesen Herausforderungen wurde im Wirtschafts- und Investitionsplan der Kommunalbetriebe (KBE) der Stadt Emmerich am Rhein 2023 Rechnung getragen.

 

Gleichwohl gelten die Prinzipien der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung, sowie die Aufgabe zu konsolidieren. Hier steht ein Betrag i.H.v. 50.000 € für dieses Jahr im Raum.

 

Alle Leistungen der KBE nebst Leistungen des ‚Bauhofes‘ gerade im Bereich der Grünflächenpflege sowie der Straßenunterhaltung sollen im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten aufrechterhalten werden.

 

Dies fällt immer schwerer. Als Beispiel sei hier die Wildkrautbekämpfung, sowie im Allgemeinen die Pflege der städtischen Grünflächen genannt. Steht man hier auch zwischen den Ansprüchen aus der Ökologie / ’insektenfreundlich’ und Pflegestandards, so werden Arbeitsgän-ge immer aufwendiger, was nur bedingt durch Maschineneinsatz kompensiert werden kann. Die Entfernung von Wildkraut mit Heißdampf sei hier exemplarisch genannt.

 

Dennoch soll hier aufgelistet werden, wo veranschlagte Mittel in diesem Jahr nicht verausgabt werden bzw. wo dauerhaft Mittel eingespart werden.

 

Für folgende Jahre bei weiter geforderten Einsparungen zur Konsolidierung mit höheren Beträgen wird man sicherlich ins Gespräch kommen müssen, wo Leistungen zurückgefahren und Abstriche gemacht werden müssen.

 

1.)    Personal:

 

- Die Stelle der kaufm. Leitung ist seit dem 15.02.2023 unbesetzt. Das Ausschreibungsverfahren konnte bisher nicht positiv abgeschlossen werden. Monatlich werden ca. 4.500 € an Bezügen nicht gezahlt.

nicht gezahlte Bezüge bis 12/2023 10,5 Monate x 4,500 € = 47.250 €

 

- Zwei Stellen, eine in der Straßenreinigung und eine in der Straßenunterhaltung, sind temporär mit nach § 16 i SGB II geförderten Beschäftigten besetzt. Die Förderungen sind bis 04/2024 befristet. Die beiden Beschäftigten sollen folgend auf dem ’Stellenplan’ weiter beschäftigt werden.

nicht gezahlte Summe für 12/2023 bei 40.000 € je Beschäftigten = 80.000 €

 

- Im Bereich des Arbeitsschutzes/-sicherheit wurden vertraglich vereinbarte Stundenkontingente gestrafft.

nicht zu zahlende Summe im Jahr 2.000 - 3.000 €

 

 

2.)    Abfallentsorgung / Wertstoffannahme:

 

- Die PPK-Annahme (Papier-/Pappe-/Kartonage) soll zukünftig mittels Papierpresscon-tainer durchgeführt werden. Neben finanziellen Ersparnissen fallen auch LKW-Fahrten weg, so dass CO² eingespart werden kann.

ersparte Summe im Jahr 16.000 - 17.000 €

 

- Trennung von Abfallholz der Klassen I-III sowie IV durch Gestellung eines gesonderten Containers,

ersparte Summe im Jahr 5.000 €

 

 

3.)    Straßenreinigung:

 

- Positives Ausschreibungsergebnis zur Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine un-ter der im Wirtschafts-/Investitionsplan fußend auf ein Info-Angebot veranschlagten Summe von 170.000 €

Einsparung 37.000 €

(nebst Änderung der Schadstoffklasse sowie CO²-Reduzierung aufgrund Minderverbrauch der Maschine)

 

 

4.)    Straßenunterhaltung:

 

Verschieben des Kaufs eines Transporters mit Kran auf das Folgejahr

in 2023 nicht verausgabte Summe 50.000 €

 

 

5.)    Friedhofsverwaltung:

 

- Umstellung von Melderegisterauskünften auf das Web-Verfahren ’Behördenauskunft’, sowie Weiterführung der Digitalisierung des Eltener Friedhof

zu sparende Summe derzeit nicht zu beziffern

 

 

6.)    Abwassergebührenheranziehung:

 

- Umstellung von Melderegisterauskünften auf das Web-Verfahren ’Behördenauskunft’

zu sparende Summe derzeit nicht zu beziffern

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter