Betreff
Einrichtung von mehreren Fußgängerübergängen nach § 26 StVO im Stadtgebiet;
hier: Antrag der Ratsfraktion Freie Wähler Emmerich
Vorlage
05 - 17 1030/2023
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschluss):

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag vor, an insgesamt 10 Stellen Fußgängerübergänge nach § 26 StVO (Zebrastreifen) anzuordnen.

 

Die Anordnung von Zebrastreifen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich müssen gewisse Mindestmengen an motorisiertem Verkehr und kreuzendem Fußgängerverkehr vorhanden sein, um die Anordnung zu rechtfertigen. Zudem gibt es in den meisten Fällen geeignetere Maßnahmen, als Zebrastreifen, um eine sichere Querung zu gewährleisten.

 

Die vorgenannten Aspekte müssen für alle beantragten Stellen geprüft werden. Teilweise werden ggf. Verkehrszählungen erforderlich. Hierfür wird seitens der Verwaltung noch etwas Zeit benötigt.

 

Insofern kann die Beantwortung des Antrags durch die Verwaltung erst in einem der nächsten Ausschüsse erfolgen

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter