hier: Antrag der Ratsfraktion Freie Wähler Emmerich
Kenntnisnahme(kein
Beschluss):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den
Hinweis der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag vor, an insgesamt 10 Stellen Fußgängerübergänge nach § 26 StVO (Zebrastreifen) anzuordnen.
Die Anordnung von Zebrastreifen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich müssen gewisse Mindestmengen an motorisiertem Verkehr und kreuzendem Fußgängerverkehr vorhanden sein, um die Anordnung zu rechtfertigen. Zudem gibt es in den meisten Fällen geeignetere Maßnahmen, als Zebrastreifen, um eine sichere Querung zu gewährleisten.
Die vorgenannten Aspekte müssen für alle beantragten Stellen geprüft werden. Teilweise werden ggf. Verkehrszählungen erforderlich. Hierfür wird seitens der Verwaltung noch etwas Zeit benötigt.
Insofern kann die Beantwortung des Antrags durch die
Verwaltung erst in einem der nächsten Ausschüsse erfolgen
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter