Betreff
Einrichtung eines Begräbniswaldes;
hier: Eingabe Nr. 28/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 17 1031/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe der Stadt Emmerich am Rhein

 

1. lehnt die Eingabe Nr. 28/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein zwecks Einrichtung eines Begräbniswaldes ab und

 

2. fordert die Betriebsleitung der KBE auf, dass Erforderliche zur Implementierung von ”Baumbestattungen” auf den städtischen Friedhöfen Emmerich/Friedensstraße und Elten/Stokkumer Straße zu veranlassen.

 

Sachdarstellung :

 

Gliederung:

I. Einführung

II. Eingabe Nr. 28/2022 / Errichtung eines Begräbniswaldes

III. ”Baumbestattungen” auf den städtischen Friedhöfen

IV. Fazit

 

 

  1. Einführung

 

Die Eingabe Nr. 28/2022 (s.a. Anlage), welche vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 20.09.2022 an den Betriebsausschuss der KBE verwiesen worden ist, ist wie folgt formuliert:

 

”Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Förster eine geeignete städtische Waldfläche zur Einrichtung eines Begräbniswaldes in Emmerich am Rhein zu finden sowie als Träger einen Betreiber zu finden und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.”

 

Ein ähnlich lautender Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus 11/2020 bzgl. der ”Errichtung eines Friedwaldes auf dem Gelände des neuen Friedhofs” wurde durch den Betriebsausschuss der KBE in seiner Sitzung am 17.03.2021 abgelehnt. Zugleich wurde die Betriebsleitung beauftragt, ein Konzept für das Angebot von Baumbestattungen auf den öffentlichen Friedhöfen zu erarbeiten.

 

Die Eingabe Nr. 28/2022 sowie der vorgenannte Auftrag waren Themen der interfraktionellen Arbeitsgruppe Friedhof, die sich damit in den Sitzungen am 14.09.2022 und 30.03.2023 be-schäftigt hat.

 

 

  1. Eingabe Nr. 28/2022 / Errichtung eines Begräbniswaldes

 

Es war zuerst die Frage nach einer geeigneten städtischen Waldfläche zu klären. Folgende Flächen wurden in Augenschein genommen und beurteilt:

 

 

1.) Waldflächen oberhalb des Industriegebietes Kattegat

 

Die Waldflächen haben eine Größe von ca. 5 ha. Zum Vergleich, der Friedwald Goch-Tannenbusch hat eine Fläche von 88 ha und nach einem Jahr Betriebszeit sind bereits 5 ha aktiviert bzw. in der Belegung. Die Fläche erscheint zu klein und mit den aufstehenden Baumarten Kiefern und Birkenbäumen, die als Bestattungsbäume wenig attraktiv sind, als wenig geeignet.

Darüber hinaus ist die gesamte Fläche stark mit Brombeeren bewachsen, was eine Unterhaltung erschwert und verteuert.

Für die Herstellung eines Begräbniswaldes müssten ca. 30-40 T€ für die Herstellung von Wegen, das Aufstellen von Bänken, die Totholzbeseitigung und das Aufräumen der Flächen bereitgestellt werden. Ferner müssten noch Parkplätze und ein Andachtsplatz errichtet werden.

 

 

2.) Borgheeser Wald

 

Aufgrund der starken Frequentierung durch Publikum (Spaziergänger mit und ohne Hund, Jogger, Fahrradfahrer, Reiter etc.) erscheint die Fläche als nicht geeignet.

 

 

3.) Waldflächen Hochelten Abt. 106, im Bereich Trimm-Dich-Platz

 

Die städtischen Flächen sind ca. 27 ha groß, wovon ca. 20 ha als Begräbniswald in Frage kommen würden.

 

Die Flächen sind folgend rot umrandet.

 

70 - 17 1031 2023 _ 1

 

Bei den Flächen handelt es sich sowohl von den Baumarten, als auch vom Baumalter um Mischwaldflächen.

 

Dennoch finden sich ”repräsentative” Bäume eher selten und auf einer Fläche von ca. 5 ha ein Nadelholzbestand.

 

70 - 17 1031 2023 _ 370 - 17 1031 2023 _ 2

 

 

Infrastruktur ist vorhanden (Wegenetz mit Bänken, Parkplätze am Trimm-Dich-Pfad und am Willkommensort) und das Ehrenmal könnte als Andachtsplatz miteinbezogen werden.

 

70 - 17 1031 2023 _ 4

 

Dennoch müssten Wege aufbereitet und ggfs. neu angelegt werden. Kosten hierfür wurden bisher nicht kalkuliert.

 

Auch liegen die Flächen am Hang, was geheingeschränkten Personen eine Begehung erschwert.

 

Zu Beginn müsste eine Fläche von ca. 3 ha aktiviert den. Die Vorbereitungskosten (ohne Wege) für Totholzbeseitigung, Flächen aufräumen und Brombeeren entfernen werden mit ca. 6-7 T€ je ha angenommen.

 

Daneben fallen Kosten für eine regelmäßige Unterhaltung von 9-10 T€ je ha aktiver Friedwald (unterstellt wird ein Stundensatz für einen Forstwirt von 40 €) an.

 

Nicht zu vergessen sind die Kosten des Betriebs, so der Begräbniswald in eigener Regie betrieben werden sollte. Ausgehend von zwei Tagen in der Woche, wo eine Person vor Ort sein müsste um Termine durchzuführen etc., würden für eine ca. 3 ha aktive Fläche folgende jährlichen Kosten anfallen:

 

(Unterhalt: 3 ha * 5 h/Woche und ha*52 Wochen* 40€/h)+(Kosten des Betriebs: 16 h/Woche * 52 Wochen * 40 €/h) = 64.480 € / Jahr

 

Bisher nicht beleuchtet wurde das Thema der Kampfmittelfreiheit. Dies wäre ggfs. gesondert zu betrachten.

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Einrichtung eines Begräbniswaldes auf dem Stadtgebiet Emmerich am Rhein ist möglich. Damit verbunden sind nicht unerhebliche Einrichtungs- und Unterhaltungskosten. Diese hätte im Übrigen auch ein privater Betreiber, der zudem eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

 

 

  1. ”Baumbestattungen” auf den städtischen Friedhöfen

 

Baumbestattungen auf vorhandenen Friedhofsanlagen können eine Alternative zur Einrichtung eines Begräbniswaldes sein. Augenmerk sollte daraufgelegt werden, dass ein solches Bestattungsangebot ein hochwertiges Konzept mit z.B. u.a. Partnergräbern oder Familiengräbern beinhaltet. Gleichfalls sollte die Ausgestaltung dieser Grabanlagen selbst hochwertig sein, um sich von der eher ”einfachen” Waldbestattung positiv abzuheben.

 

Folgend soll ein mögliches System dargestellt werden. Es besteht aus einer Röhre, die mit zwei oder vier Urnen gefüllt werden kann. Partner- und Familiengräber können so angeboten werden.

 

70 - 17 1031 2023 _ 5

 

Das System wird in Flächen um einen vorhandenen Baumbestand oder neu zu pflanzende Bäume eingesetzt. Dies wird durch die folgende Darstellung deutlich.

70 - 17 1031 2023 _ 6

 

 

Wie dies in der Realität aussieht, veranschaulichen die folgenden Beispiele:

 

70 - 17 1031 2023 _ 7

70 - 17 1031 2023 _ 8

 

 

Auch für die Implementierung der ”Baumbestattungen” war zu klären, ob Flächen auf den städtischen Friedhöfen vorhanden sind.

Als mögliche Flächen kommen auf dem Friedhof Emmerich / Friedensstraße in Frage:

 

70 - 17 1031 2023 _ 9

 

 

70 - 17 1031 2023 _ 10

Friedhof Emmerich Nr. 1

 

70 - 17 1031 2023 _ 11

Friedhof Emmerich Nr. 2

 

70 - 17 1031 2023 _ 12

Friedhof Emmerich Nr. 3

 

70 - 17 1031 2023 _ 13

mögliche Flächen, Friedhof Elten / Stokkumer Straße

 

70 - 17 1031 2023 _ 14

Friedhof Elten Nr. 1

 

70 - 17 1031 2023 _ 15

Friedhof Elten Nr. 2

 

 

Zusammenfassung:

 

Flächen für Baumbestattungen auf den vorhandenen Friedhöfen sind vorhanden. Auch ist Infrastruktur (Wege, Parkplätze etc.) vorhanden, die großteils barrierefrei ist und nicht extra angelegt werden muss. Das vorgestellte System ist individuell auch als Familien-/Partnergrabstätte anlegbar und zeigt sich durchweg ansprechend u.a. wegen naturnaher Bestattung und hochwertiger Abdeckung, die einen Ort der Erinnerung gibt und leicht gepflegt werden kann.

Auch wenn sich noch weitere Flächen auf den vorhandenen Friedhöfen anbieten, so soll ein Angebot zunächst auf die dargestellten Flächen beschränkt werden.

 

 

  1. Fazit

 

”Baumbestattungen” auf den städtischen Friedhöfen bilden eine Alternative zur Einrichtung eines Begräbniswaldes. Sie sind in vorhanden Freiflächen kostengünstig zu implementieren und wirken so der aktuellen Entwicklung der freiwerdenden Flächen entgegen. Hohe zusätzliche Herrichtungs- und Unterhaltungskosten entstehen nicht. Die städtischen Friedhöfe würden weiterentwickelt und aufgewertet. Ein zusätzlicher Druck auf die ohnehin schwierige Gebührensituation durch einen Begräbniswald würde entfallen.

 

Diesem Fazit folgend empfiehlt die interfraktionelle Arbeitsgruppe Friedhof die Eingaben Nr. 28/2022 abzulehnen und die Implementierung von ”Baumbestattungen” auf den städtischen Friedhöfen voranzutreiben.

 

Dies soll zum Jahresbeginn 2024 geschehen. Dazu notwendige Schritte wären die Herstellung von Satzungsrecht nebst Gebührenkalkulation.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Notwendige Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan 2024 einzustellen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter