Kenntnisnahme(kein
Beschluss):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den
Sachstandsbericht über die aktuelle Nutzungsmöglichkeit der Steinstraße zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Ratsfraktion Freie Wähler beantragte einen
Sachstandbericht über die aktuelle Nutzungsmöglichkeit der Steinstraße.
Hintergrund sei die zu lange Einkaufszone im Bereich der Kerninnenstadt.
Seitens der Verwaltung solle aufgezeigt werden, ob und welche
Nutzungsmöglichkeiten außer die des Einzelhandels für die Steinstraße
existieren.
1. Planungsrecht
a.
Bereits mit dem „Strukturplan Innenstadt“ (2003)
und dem daraus abgeleiteten Umbau bzw. der Öffnung der Steinstraße für den
fließenden Verkehr (2008) wurden über den Einzelhandel hinausgehende
Nutzungsmöglichkeiten politisch mitdiskutiert. Ergebnis war, dass die
Steinstraße auch für Erdgeschossnutzungen jenseits des Einzelhandels
(Dienstleistung, Wohnen etc.) zugänglich sein soll. Beispielsweise umgesetzt
wurde und wird dies in Folge für die Objekte Steinstraße 9 (Mannis kleines
Museum), Steinstraße 13 (Neubau barrierefreies Wohnen durch die
Gasthausstiftung) und das Gebäude Steinstraße 15 („Wette Telder“,
Gemeinbedarfseinrichtung).
b.
Bauplanungsrechltich ist die Steinstraße
zweigeteilt.
Die nördliche Straßenseite ist nicht durch einen
Bebauungsplan überplant. Insofern gilt hier der „ungeplante Innenbereich“ nach
§ 34 BauGB für Bauvorhaben. Das bedeutet, dass sich Vorhaben nach Art und Maß
in die Umgebung einfügen müssen.
Der Südliche Bereich ist durch den Bebauungsplan
Nr. E 18/9 - Rheinpromenade/Steinstraße überplant. Dieser setzt im Bereich der
Steinstraße Kerngebiete fest. Wohnungen sind hier nur oberhalb des
Erdgeschosses zulässig.
Ebenso gilt im Bereich der Steinstraße die
Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Diese trifft jedoch keine Festsetzungen
bezüglich der möglichen Nutzungen.
Insgesamt sind planungsrechtlich somit vielfältige
Nutzungen in der Steinstraße möglich, hierzu zählen:
-
Einzelhandel
-
Gastronomie
-
Büro/Dienstleistungen und
-
Wohnungen (im Erdgeschoss auf der nördlichen Straßenseite; auf der
südlichen Straßenseite ggf. über den Tatbestand der „Befreiung“)
2. ISEK / Einzelhandelskonzept
Die (Entwicklung der) Steinstraße ist auch
Gegenstand des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK 2025:
„Die Steinstraße wurde in den Jahren 2008/2009
umgestaltet, um den negativen Entwicklungstendenzen der Geschäftslage
entgegenzuwirken bzw. neue Rahmenbedingungen für den nicht mehr
funktionierenden Einzelhandel und beeinträchtigte Wohnlagen zu verbessern, aber
auch um die Sicherheit der Passanten der auch für den motorisierten Verkehr
offenen Straße zu erhöhen. Im Rahmen der Neugestaltung wurden die Stellplätze
neu angeordnet, neue Bäume gepflanzt sowie Beleuchtung, Fahrradständer,
Sitzelemente etc. erneuert. Die Aufenthaltsqualität der Steinstraße als
Geschäftsstraße ist durch den fließenden Verkehr eingeschränkt. Durch die
relativ neue Gestaltung des Straßenraums lässt sich nicht unbedingt ein
Handlungserfordernis feststellen.“ (s. S. 54, ISEK 2025)
„Für die Steinstraße bedeutet dies eine Entwicklung
vom Einzelhandel bzw. Entwicklung zur Nebenlage hin zu ergänzenden Funktionen
wie Dienstleistung, Verwaltung und Wohnen. Die Stadt Emmerich am Rhein
beabsichtigt daher, die Bebauungspläne, die bisher das Wohnen im Erdgeschoss
ausschließen, zu ändern. Die Steinstraße ist damit gem. Einzelhandelskonzept
und bzgl. der Funktion gleichbedeutend mit der nördlichen Kaßstraße, dem Kleinen
Löwen, der Hühnerstraße und der Mennonitenstraße.“ (s. S. 71, ISEK 2025)
Auch das Einzelhandelskonzept hat sich mit der
Steinstraße beschäftigt:
Hier ist die Steinstraße als Nebenlage
gekennzeichnet. Die Nebenlage ergänzt funktional das Einzelhandels- und
Dienstleistungsangebot der Hauptlage (vgl. S. 86f, Einzelhandelskonzept 2017).
3. Überlegungen Citymanagement / Leerstandsmanagement
Schon in den vorgenannten Konzepten war
ersichtlich, dass die Steinstraße eine hohe Zahl Leerstände aufweist. Im Laufe
der letzten Jahre und trotz der Arbeit des Citymanagements und des
Leerstandsmanagements sind relevante Geschäfte auf der Steinstraße geschlossen
worden. Hierzu zählen das Modegeschäft Zaunkönig, das Büchergeschäft Leselust
Klar! sowie der Käse- und Delikatessenhandel.
Dank der Aktivitäten des Citymanagements und des
Leerstandsmanagements konnten teilweise neue Mieter gefunden werden. Jedoch hat
sich auch herausgestellt, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer kein
Interesse an Ihren Immobilien haben und nicht bereit waren, von (zu) hohen
Mietforderungen abzusehen, Sanierungen durchzuführen oder ihre Gebäude zu
verkaufen.
Insofern, und aus den eingangs genannten Gründen,
wird die Entwicklung und Vermarktung der Steinstraße als Einkaufslage nicht weiter
aktiv betrieben.
4. Vorgehen der Verwaltung
Insgesamt ist festzustellen, dass es auf der
Steinstraße sehr wenig Aktivitäten bezogen auf die Immobilien gibt. Im
nördlichen Bereich existiert kein Bebauungsplan, daher wären hier
planungsrechtlich Wohnungen zulässig. Trotzdem gibt es mehrere seit Jahren
leerstehende Ladenlokale im Erdgeschoss. Die Leerstände sind also weniger ein
Problem der fehlenden Nutzungsmöglichkeiten. Auch die Kosten der Umnutzung
dürfte nicht ins Gewicht fallen, da ein ggf. erforderlicher Nachweis der
Stellplätze derzeit dank städtischem Förderprogramm kostenfrei abgelöst werden
kann.
Im südlichen Bereich der Steinstraße existiert zwar
ein Bebauungsplan, der für die Erdgeschosse Wohnungen ausschließt, Anfragen
über eine Umnutzung zur Wohnung gab es bisher jedoch nicht. Die Änderung des
Planungsrechtes ist zwar generell möglich, aber aufgrund der
planungsrechtlichen Gegebenheiten nicht einfach umzusetzen. Künftig wird die
Verwaltung im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Beratungen auch Wohnnutzungen
im Erdgeschoss in Betracht ziehen und ggf. die erforderlichen Befreiungen in
Aussicht stellen.
Insofern sind in der Steinstraße generell viele
Nutzungen möglich. Im Einzelfall sind immer bau- und planungsrechtliche
Beratungen sinnvoll. In den meisten Fällen kann eine für alle Beteiligten
sinnvolle Lösung gefunden werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter