Betreff
Einrichtung eines/einer Inklusionsbeauftragten und eines Inklusionsbeirates;
hier: Eingabe Nr. 3/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 17 1035/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wurde in der vorletzten Sitzung des Sozialausschusses mit der Prüfung, ob die Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten grundsätzlich erforderlich ist, beauftragt.

In diese Prüfung wird nunmehr die Frage der Schaffung der Stelle eines Inklusionsbeauftragten einbezogen.

Das durch die Verwaltung erarbeitete Ergebnis wird nach erfolgter Vorberatung im Sozialausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Sachdarstellung :

 

Ein Bürger wendet sich mit seiner Eingabe an den Bürgermeister als Vorsitzender des Rates und regt an, dass der Rat die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, ob die Stadt die Schaffung einer Stelle für einen Behindertenbeauftragten für nötig hält.

 

Der Behindertenbeauftragte soll Ansprechpartner und Lotse für Menschen mit Behinderung in Emmerich am Rhein sein.

 

Nunmehr hat der SPD-Stadtverband Emmerich mit Eingabe vom 24.01.2023 u.a. die Einrichtung einer Stelle eines Inklusionsbeauftragten beantragt.

 

Nicht erst seit den UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht die Stadt Emmerich am Rhein die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen als Aufgabe des Staates und der Gesellschaft an. Die Stadt befürwortet die in der UN-BRK genannten Ziele ausdrücklich und beachtet diese bei der Planung von Maßnahmen.

 

Die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten und eines Inklusionsbeauftragten sind größtenteils deckungsgleich, so dass mit der bereits eingeleiteten Prüfung zur Einrichtung der Stelle eines Behindertenbeauftragten dieser Teil des Antrags einbezogen werden kann.

 

Insgesamt gibt es aktuell keine verbindlichen Vorgaben, wie eine behindertenpolitische Interessensvertretung auf kommunaler Ebene zu regeln ist. So haben einige große Kommunen dazu einen Beirat eingerichtet. Andere große und mittlere Kommunen haben Stellenanteile für eine/ einen Behindertenbeauftragte/-n bereitgestellt. In der Regel wirken die Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene hierbei noch ehrenamtlich. Viele Kommunen haben noch gar keine entsprechende Einrichtung, da es keine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung oder Empfehlung für die Organisationsform gibt und dementsprechend unterschiedlich die Ausgestaltung dieser Aufgabe und die Ausstattung mit Kompetenzen noch ist.

 

Aufgrund der in Teilen schon vorhandenen Aufgaben innerhalb der Verwaltung, welche den im Antrag beschriebenen Aufgabenbestandteilen einer/ eines Inklusionsbeauftragten bereits entsprechen, wird die Verwaltung wie beauftragt prüfen, ob die Einrichtung einer solchen Stelle in Emmerich am Rhein zielführend erscheint. Die Prüfung dauert noch an, da zwischenzeitlich eine Gesetzesnovelle im SGB VIII für die Zukunft auch noch verpflichtend die Einrichtung eines Verfahrenslotsen vorsieht und hierzu auch Überlegungen zu einer interkommunalen Zusammenarbeit angestellt werden sollen.

 

Ohnehin wäre hier ggf. noch eine Aufnahme in den Stellenplan 2024 erforderlich, so dass die Verwaltung zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurückkommt.

 

 

Neben der Einrichtung der o.a. Stelle beantragt der SPD-Stadtverband Emmerich mit derselben Eingabe die Errichtung eines Inklusionsbeirates.

 

Die Verwaltung steht auch diesem Wunsch grundsätzlich offen gegenüber und hat sich mit diesem Thema befasst. Die Stadt Emmerich am Rhein ist stets bemüht, alle Sichtweisen und Bevölkerungsgruppen in die politischen Prozesse in der Stadt mit einzubeziehen. Daher gibt es ein Format wie beispielsweise ”Jugend trifft Verwaltung” oder Gremien wie den Integrationsrat und die Seniorenvertretung. Auch die Belange der Inklusion werden als bedeutend angesehen.

               

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die zeitlichen und personellen Ressourcen einer kleinen Mittelstadt wie Emmerich am Rhein jedoch endlich sind, wird es nicht möglich sein, ein weiteres zusätzliches Gremium einzurichten und in die Beratungsfolge zu integrieren, ohne die Ressourcen zunächst auszubauen.

 

Hinzu kommt, dass es durchaus eine Schnittmenge zwischen den Themen einer Seniorenvertretung und den Themen eines Inklusionsbeirates gibt.

 

Um also kurzfristig dem Anliegen nach einer politischen Beteiligung von beispielsweise Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Seniorenvertretung und die zusätzlich gewünschte Inklusionsvertretung zusammenzufassen (siehe auch Vorlage zum TOP 6).

Hierzu ist an dieser Stelle ein Beschluss entbehrlich, da über diesen Verwaltungsvorschlag im Tagesordnungspunkt 6 separat ein Beschluss gefasst wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter