hier: Beschluss des Ausbauprogramms und der Durchführung einer Bürgerinformation
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Ausbau des Eikelnberger Weg,
Kastanienweg und Akazienweg zu und beauftragt die Verwaltung, eine
Bürgerinformation durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Emmerich am Rhein, Fachbereich 5
(Stadtentwicklung) und die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH
(Abwasserbeseitigung) planen gemeinsam die Erneuerung der Straßen und der
Kanalisation in den Straßen Akazienweg, Eikelnberger Weg (teilweise) und
Kastanienweg in Emmerich am Rhein.
Die Straßen sind in
der Investitionsliste Straßenausbau eingeplant. Ihr Ausbau wurde bereits im
Haushaltsjahr 2019 vorgesehen, hat sich aber aufgrund personeller Engpässe
weiterverschoben. Aufgrund des schlechten Zustands der Kanäle besteht nun
erhöhter Handlungsbedarf.
Die Verwaltung hat
die Gelsenwasser AG mit der Planung beauftragt. Diese Planung wird in der
Sitzung vorgestellt. Als Anlage ist ein Kurzbericht beigefügt aus dem alle
Einzelheiten hierzu hervorgehen.
1. Bauliche
Situation
- Eikelnberger Weg
Heutiger Zustand
Der Eikelnberger Weg ist eine
Anliegerstraße. Der Abschnitt Alte ´s-
Heerenberger Str. bis Kastanienweg ist
bereits einschließlich der Kreuzungsbereiche ausgebaut und in gutem Zustand.
Der sanierungsbedürftige Abschnitt befindet sich zwischen dem Kastanienweg und
der Frankenstraße.
Teilweise ist die Straße mit Gehwegen
eingefasst. Zwischen dem Kastanienweg und der Frankenstraße ist sie mit einer bituminösen
Oberfläche ausgebaut. Die Fahrbahndecke
weißt viele Risse, Absackungen, Abplatzungen auf und wurde an vielen Stellen
schon ausgebessert. Rechts und links ist die Straße mit einer einsteinigen
Rinne eingefasst.
Planung
Die Möglichkeit, im Rahmen des Ausbaus
regelkonform zwei Gehwege und eine ausreichend breite Fahrbahn herzustellen
besteht nicht. Alternativ wird hier die Ausführung einer Mischfläche ohne
Hochborde in Pflasterbauweise vorgesehen, die genügend Platz für alle
Verkehrsteilnehmer bietet. Stellplätze werden durch andersfarbiges Pflaster
markiert. (vgl. Abteistraße)
Der Stichweg zum Ahornweg hin (nur für
Fußgänger und Radfahrer) wird im Zuge der Maßnahme teilweise angepasst, damit
die Höhenlagen der Straßen zueinander passen.
- Kastanienweg
Heutiger Zustand
Der Kastanienweg
soll von der Einmündung Eikelnberger Weg bis einschließlich der
Einmündung der Straße „Am Tabakfeld“
erneuert werden. In diesem Bereich gibt es bereits beidseitig einen Gehweg. Die
Straßendecke ist asphaltiert, jedoch ist der Unterbau unzureichend und die
bituminöse Decke in einem schlechten Zustand. Aufgrund der recht breiten Geh-
und Radwege ist die Straßenbreite auf 5,00 m begrenzt.
Planung
Um den Begegnungsverkehr und das Parken in
der Straßenfläche zu verbessern, soll die Straße zu Lasten der Nebenanlagen um
rd. 50 cm verbreitert werden. Die Nebenanlagen werden entsprechend
zurückgesetzt, neu eingefasst und ggf. in der Höhe und Lage reguliert, nachdem
die Kanäle und Grundstücksanschlussleitungen erneuert wurden. Die Straßenfläche
in diesem Bereich soll wieder asphaltiert werden.
- Akazienweg
Heutiger
Zustand
Den schlechtesten Zustand weist der
Akazienweg aus. Beim Akazienweg handelt es sich um eine Baustraße. Nur ein Teil
der Verkehrsfläche ist befestigt, der Rest ist mit Schotter und wildem Bewuchs
versehen.
Planung
Der Akazienweg soll inkl. Unterbau komplett
erneuert werden. Er soll als Mischfläche ohne Hochborde mit markierten
Stellflächen entwickelt werden. Die Situation für Anwohner soll damit
verbessert und der verfügbare Verkehrsraum besser genutzt werden.
Die Mischverkehrsflächen werden mit
rotbrauen Pflaster befestigt. Die vorgesehenen Parkplätze werden mit
anthrazitfarbigen Pflaster angelegt. Verkehrsberuhigung soll auch ohne parkende
Pkw´s durch Baumbeete und Staudenrabatten sichergestellt werden.
2. Kanäle
Die
Entwässerungskanäle in allen vorgenannten Straßen sind in keinem guten Zustand
und müssen komplett erneuert werden. Seitens Technischen Werke wird
beabsichtigt die Kanäle in kompletter Straßenlänge zu erneuern. Die Kanäle
müssen in offener Bauweise, ggf. mit Verbau gebaut werden, sodass eine Öffnung
der Straße unabdingbar ist. Zudem sind die Schächte zu erneuern. In allen drei
Straßen handelt es sich um Mischwasserkanäle mit einer Tiefe bis zu 2,90 Meter
unter GOK.
Die Gas- und Wasserleitungen sind vor
einiger Zeit bereits erneuert worden und werden demnach nicht mitverlegt. Die
Telekom und Glasfaser sind bereits angefragt. Leerrohre sind jedoch für eine
nachträgliche Verlegung vorgesehen.
Die Straßen und Kanäle sollen nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut werden.
3. Ausstattung
Beleuchtung
Die Straßenlaternen werden nur geringfügig
versetzt.
Bäume/Umwelt
Es sind derzeit keine Straßenbäume
vorhanden. In der Maßnahme sind neue Bäume eingeplant. Zudem sollen Baumbeete
als Staudenrabatte angelegt werden.
4. Ausbaudetails
Die Ausbauflächen
der Straßen betragen:
Eikelnberger Weg: 1763
m²
Akazienweg: 1700
m²
Kastanienweg: 1250
m²
Entsprechend der aktuellen Kostenschätzung
entstehen für den Straßenbau Bruttobaukosten in Höhe von 1.074.000, - €. Die
Kosten teilen sich wie folgt auf:
•
Eikelnberger
Weg 380.000,
- €
•
Akazienweg 326.000,
- €
•
Kastanienweg 368.000, - €.
5. Kostenbeteiligung
Die drei
auszubauenden Straßen bzw. Straßenabschnitte sind als Anliegerstraßen
einzustufen. Dies führt bei der Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
zu einer Anliegerbeteiligung von 75 % für alle Teileinrichtungen, (Fahrbahn,
Straßenbeleuchtung usw.). Bei einer Abrechnung von Erschließungsbeiträgen nach
Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Beteiligung von 90%.
Die beitragsrechtliche Situation in den Straßenabschnitten kann aber nicht einheitlich betrachtet werden.
- Kastanienweg
Beim Kastanienweg
ist es eindeutig. Die Anlage wurde gem. den vorliegenden Unterlagen 1964
erstmalig endgültig hergestellt und Erschließungsbeiträge nach BauGB mit
Bescheiden vom 24.02.1965 abgerechnet. Damit kann nach erfolgter
Erneuerung/Verbesserung eine Abrechnung nach § 8 KAG erfolgen. Aufgrund der
aktuellen Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie des Landes NRW) ist von einer
Förderung der Anliegerbeiträge von 100%, vorbehaltlich der Entscheidung des
Landes, auszugehen.
- Eikelnberger Weg /
Akazienweg
Der Teil des
Eikelnberger Weg von Alte `s Heerenberger Straße bis Kastanienweg wurde 1969
erstmalig endgültig hergestellt und mit Bescheid nach BauGB vom 20.04.1971
abgerechnet.
Sowohl für den
Akazienweg wie den auszubauenden Abschnitt des Eikelnberger Wegs (Kastanienweg
bis Frankenstraße) sind lt. Straßenakte bisher keine Erschließungsbeiträge nach
dem BauGB oder früherer Rechtsgrundlagen abgerechnet worden.
Das Land NRW hat mit
Einführung des § 3 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum BauGB (AG BauGB) die
verfassungsrechtlich umstrittene „Spatenstichregelung“ eingeführt. Das
bedeutete, dass eine Straße, sobald der Ausbau mit der Absicht der endgültigen
Herstellung begonnen wurde, nach Ablauf von 25 Jahren nach Beginn der
technischen Herstellung (erster Spatenstich) nicht mehr nach dem BauGB
abgerechnet werden kann.
Mit Änderung des Gesetzes zur
AG BauGB NRW durch Beschluss der Landtages NRW vom 29.03.2023 wurde § 3 Abs.4
AG BauGB wieder aufgehoben. Es wurde durch die zuständige Ministerin eine
Verordnung zur Konkretisierung der Vorteilslage angekündigt aber noch nicht
veröffentlicht. Nach den Regelungen des alten § 3 Abs. 4 AG BauGB wäre nach
Ablauf der Frist eine Abrechnung nach § 8 KAG für die gesamte Anlage möglich.
Dies hätte sowohl den Abschnitt des Eikelnberger Wegs sowie den Akazienweg
betroffen.
Stand heute greifen
für die Feststellung der erstmalig hergestellten Anlagen die Ausführungen der Erschließungsbeitragssatzung
(EBS) der Stadt Emmerich am Rhein. Rechtsgrundlage hierfür ist das
Erschließungsrecht nach BauGB.
Gem. § 8 EBS sind
die Merkmale der endgültigen Herstellung Merkmale der endgültigen Herstellung
der Erschließungsanlagen:
(1) Straßen, Wege,
Plätze und mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen
sind endgültig
hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt Emmerich am
Rhein sind und
folgende Bestandteile aufweisen:
a) Unterbau und Decke,
b) Entwässerungseinrichtung betriebsfertig,
c) Beleuchtungseinrichtung betriebsfertig.
(2) Die Decke im
Sinne von Absatz 1 Buchst. a) kann in Asphalt, Teer, Beton, Platten,
Pflaster oder einem
ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen.
(3) Die übrigen
Erschließungsanlagen und Teileinrichtungen sind endgültig hergestellt,
wenn ihre Flächen
im Eigentum der Stadt sind und
a) Radwege, Gehwege und unselbständige Parkflächen entsprechend Absatz 1
Buchst. a) und Absatz 2
ausgebaut sind,
b) selbstständige Parkflächen - § 2 Abs. 1 Ziffer 5 b - entsprechend
Absatz 1
Buchst. a) bis c) und Absatz 2
ausgebaut sind,
c) Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind.
Im Rahmen der
vorbereitenden Maßnahmen wurden Bodenuntersuchungen auch in der Fahrbahn
durchgeführt, die darauf schließen lassen, dass die Fahrbahn nach den damaligen
Regeln der Technik hergestellt wurde und als erstmalig endgültig hergestellt
gelten kann.
Das Gleiche trifft
auf die vorhandene Straßenbeleuchtung zu.
Aufgrund von
aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist bei der
Betrachtung der Abrechenbarkeit jede einzelne Teileinrichtung für sich
beurteilen.
Da keine
regelgerechte Straßenentwässerung vorhanden ist, sondern Regenwasser ungeregelt
in den seitlichen Grünstreifen versickert und alle anderen Teileinrichtungen
gar nicht vorhanden sind, ist dort von einer erstmaligen Herstellung
auszugehen, die dann mit einem Anteil nach Erschließungsbeitragssatzung (EBS)
von 90% mit den Anliegern abgerechnet werden müssen.
Für die Fahrbahn
und die Straßenbeleuchtung könnte eine Abrechnung nach dem KAG erfolgen, die
dann über die Förderrichtlinie der Anliegerbeiträge zu 100% gefördert werden könnte.
Diese Ausführungen
sind vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.
Die Stadt,
Fachbereich 5 (Straße) und die Technischen Werke Emmerich GmbH (Kanal)
beabsichtigen gemeinsam die Erneuerung der Straßen und der Kanalisation im
Eikelnberger Weg, Kastanienweg und Akazienweg. Durch die Kombination der
Straßenausbaumaßnahmen der beiden Straßen mit der geplanten Kanalbaumaßnahme
sind Kosteneinsparungen bei Ihrem Ausbaubeitrag verbunden. Dieser Kostenvorteil
würde bei einem späteren Ausbau der Straße wegfallen.
6. Haushaltsmittel
Im
Investitionshaushalt stehen für die Maßnahmen Mittel in folgenden Höhen zur
Verfügung:
zuvor 2023 2024 |
Eikelnberger Weg: 25.000 € 340.000
€ / Akazienweg: 35.000 € 255.000
€ Kastanienweg: 15.000
€ 245.000 € / |
Zur Planung wurden
bereits 40.000 € in vorherigen HH-Jahren verwendet.
7. Termine
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung wird nunmehr das Plankonzept zum Ausbau
vorgestellt, um auf Grundlage dessen die Bürgerunterrichtung durchzuführen.
Nach Durchführung
der Bürgerunterrichtung (voraussichtlich im August 2023) wird das Konzept, ggf.
mit aus der Informationsveranstaltung ergebenen Änderungen, erneut im Ausschuss
für Stadtentwicklung beraten werden.
Die Ausführung ist
lt. aktuellem Stand für das vierte Quartal 2023 und die erste Jahreshälfte 2024
vorgesehen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Produkt: 1.100. 12.01.01 - Straßen, Wege und
Plätze, Unterkonten 7.000045.700 (Eikelnberger Weg), 7.005031.700
(Kastanienweg) und 7.005043.700 (Akazienweg).
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.1
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter