Betreff
Straßen- und Kanalerneuerung Eikelnbeger Weg, Kastanienweg und Akazienweg;
hier: Beschluss des Ausbauprogramms und der Durchführung einer Bürgerinformation
Vorlage
05 - 17 1037/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Ausbau des Eikelnberger Weg, Kastanienweg und Akazienweg zu und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Emmerich am Rhein, Fachbereich 5 (Stadtentwicklung) und die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (Abwasserbeseitigung) planen gemeinsam die Erneuerung der Straßen und der Kanalisation in den Straßen Akazienweg, Eikelnberger Weg (teilweise) und Kastanienweg in Emmerich am Rhein.

 

Die Straßen sind in der Investitionsliste Straßenausbau eingeplant. Ihr Ausbau wurde bereits im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen, hat sich aber aufgrund personeller Engpässe weiterverschoben. Aufgrund des schlechten Zustands der Kanäle besteht nun erhöhter Handlungsbedarf.

 

Die Verwaltung hat die Gelsenwasser AG mit der Planung beauftragt. Diese Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Als Anlage ist ein Kurzbericht beigefügt aus dem alle Einzelheiten hierzu hervorgehen.

 

 

1.       Bauliche Situation

  1. Eikelnberger Weg

 

Heutiger Zustand

Der Eikelnberger Weg ist eine Anliegerstraße. Der Abschnitt Alte ´s-

Heerenberger Str. bis Kastanienweg ist bereits einschließlich der Kreuzungsbereiche ausgebaut und in gutem Zustand. Der sanierungsbedürftige Abschnitt befindet sich zwischen dem Kastanienweg und der Frankenstraße.

 

Teilweise ist die Straße mit Gehwegen eingefasst. Zwischen dem Kastanienweg und der Frankenstraße ist sie mit einer bituminösen Oberfläche ausgebaut. Die Fahrbahndecke weißt viele Risse, Absackungen, Abplatzungen auf und wurde an vielen Stellen schon ausgebessert. Rechts und links ist die Straße mit einer einsteinigen Rinne eingefasst.

 

Planung

Die Möglichkeit, im Rahmen des Ausbaus regelkonform zwei Gehwege und eine ausreichend breite Fahrbahn herzustellen besteht nicht. Alternativ wird hier die Ausführung einer Mischfläche ohne Hochborde in Pflasterbauweise vorgesehen, die genügend Platz für alle Verkehrsteilnehmer bietet. Stellplätze werden durch andersfarbiges Pflaster markiert. (vgl. Abteistraße)

 

Der Stichweg zum Ahornweg hin (nur für Fußgänger und Radfahrer) wird im Zuge der Maßnahme teilweise angepasst, damit die Höhenlagen der Straßen zueinander passen.

 

  1. Kastanienweg

 

Heutiger Zustand

Der Kastanienweg soll von der Einmündung Eikelnberger Weg bis einschließlich der

Einmündung der Straße „Am Tabakfeld“ erneuert werden. In diesem Bereich gibt es bereits beidseitig einen Gehweg. Die Straßendecke ist asphaltiert, jedoch ist der Unterbau unzureichend und die bituminöse Decke in einem schlechten Zustand. Aufgrund der recht breiten Geh- und Radwege ist die Straßenbreite auf 5,00 m begrenzt.

 

Planung

Um den Begegnungsverkehr und das Parken in der Straßenfläche zu verbessern, soll die Straße zu Lasten der Nebenanlagen um rd. 50 cm verbreitert werden. Die Nebenanlagen werden entsprechend zurückgesetzt, neu eingefasst und ggf. in der Höhe und Lage reguliert, nachdem die Kanäle und Grundstücksanschlussleitungen erneuert wurden. Die Straßenfläche in diesem Bereich soll wieder asphaltiert werden.

 

  1. Akazienweg

 

Heutiger Zustand

Den schlechtesten Zustand weist der Akazienweg aus. Beim Akazienweg handelt es sich um eine Baustraße. Nur ein Teil der Verkehrsfläche ist befestigt, der Rest ist mit Schotter und wildem Bewuchs versehen.

 

Planung

Der Akazienweg soll inkl. Unterbau komplett erneuert werden. Er soll als Mischfläche ohne Hochborde mit markierten Stellflächen entwickelt werden. Die Situation für Anwohner soll damit verbessert und der verfügbare Verkehrsraum besser genutzt werden.

 

Die Mischverkehrsflächen werden mit rotbrauen Pflaster befestigt. Die vorgesehenen Parkplätze werden mit anthrazitfarbigen Pflaster angelegt. Verkehrsberuhigung soll auch ohne parkende Pkw´s durch Baumbeete und Staudenrabatten sichergestellt werden.

 

2.       Kanäle

 

Die Entwässerungskanäle in allen vorgenannten Straßen sind in keinem guten Zustand und müssen komplett erneuert werden. Seitens Technischen Werke wird beabsichtigt die Kanäle in kompletter Straßenlänge zu erneuern. Die Kanäle müssen in offener Bauweise, ggf. mit Verbau gebaut werden, sodass eine Öffnung der Straße unabdingbar ist. Zudem sind die Schächte zu erneuern. In allen drei Straßen handelt es sich um Mischwasserkanäle mit einer Tiefe bis zu 2,90 Meter unter GOK.

 

Die Gas- und Wasserleitungen sind vor einiger Zeit bereits erneuert worden und werden demnach nicht mitverlegt. Die Telekom und Glasfaser sind bereits angefragt. Leerrohre sind jedoch für eine nachträgliche Verlegung vorgesehen.

 

Die Straßen und Kanäle sollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut werden.

 

3.       Ausstattung

 

Beleuchtung

Die Straßenlaternen werden nur geringfügig versetzt.

 

Bäume/Umwelt

Es sind derzeit keine Straßenbäume vorhanden. In der Maßnahme sind neue Bäume eingeplant. Zudem sollen Baumbeete als Staudenrabatte angelegt werden.

 

4.    Ausbaudetails

 

Die Ausbauflächen der Straßen betragen:

 

Eikelnberger Weg:                               1763 m²

Akazienweg:                                         1700 m²

Kastanienweg:                     1250 m²

 

Entsprechend der aktuellen Kostenschätzung entstehen für den Straßenbau Bruttobaukosten in Höhe von 1.074.000, - €. Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

 

       Eikelnberger Weg                                380.000, - €

       Akazienweg                                          326.000, - €

       Kastanienweg                       368.000, - €.

 

5.       Kostenbeteiligung

Die drei auszubauenden Straßen bzw. Straßenabschnitte sind als Anliegerstraßen einzustufen. Dies führt bei der Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu einer Anliegerbeteiligung von 75 % für alle Teileinrichtungen, (Fahrbahn, Straßenbeleuchtung usw.). Bei einer Abrechnung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Beteiligung von 90%.

Die beitragsrechtliche Situation in den Straßenabschnitten kann aber nicht einheitlich betrachtet werden.

 

  1. Kastanienweg

 

Beim Kastanienweg ist es eindeutig. Die Anlage wurde gem. den vorliegenden Unterlagen 1964 erstmalig endgültig hergestellt und Erschließungsbeiträge nach BauGB mit Bescheiden vom 24.02.1965 abgerechnet. Damit kann nach erfolgter Erneuerung/Verbesserung eine Abrechnung nach § 8 KAG erfolgen. Aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie des Landes NRW) ist von einer Förderung der Anliegerbeiträge von 100%, vorbehaltlich der Entscheidung des Landes, auszugehen.

 

  1. Eikelnberger Weg / Akazienweg

 

Der Teil des Eikelnberger Weg von Alte `s Heerenberger Straße bis Kastanienweg wurde 1969 erstmalig endgültig hergestellt und mit Bescheid nach BauGB vom 20.04.1971 abgerechnet.

 

Sowohl für den Akazienweg wie den auszubauenden Abschnitt des Eikelnberger Wegs (Kastanienweg bis Frankenstraße) sind lt. Straßenakte bisher keine Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder früherer Rechtsgrundlagen abgerechnet worden.

 

Das Land NRW hat mit Einführung des § 3 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum BauGB (AG BauGB) die verfassungsrechtlich umstrittene „Spatenstichregelung“ eingeführt. Das bedeutete, dass eine Straße, sobald der Ausbau mit der Absicht der endgültigen Herstellung begonnen wurde, nach Ablauf von 25 Jahren nach Beginn der technischen Herstellung (erster Spatenstich) nicht mehr nach dem BauGB abgerechnet werden kann.

 

Mit Änderung des Gesetzes zur AG BauGB NRW durch Beschluss der Landtages NRW vom 29.03.2023 wurde § 3 Abs.4 AG BauGB wieder aufgehoben. Es wurde durch die zuständige Ministerin eine Verordnung zur Konkretisierung der Vorteilslage angekündigt aber noch nicht veröffentlicht. Nach den Regelungen des alten § 3 Abs. 4 AG BauGB wäre nach Ablauf der Frist eine Abrechnung nach § 8 KAG für die gesamte Anlage möglich. Dies hätte sowohl den Abschnitt des Eikelnberger Wegs sowie den Akazienweg betroffen.

 

Stand heute greifen für die Feststellung der erstmalig hergestellten Anlagen die Ausführungen der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Emmerich am Rhein. Rechtsgrundlage hierfür ist das Erschließungsrecht nach BauGB.

 

Gem. § 8 EBS sind die Merkmale der endgültigen Herstellung Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen:

 

(1) Straßen, Wege, Plätze und mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen

sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt Emmerich am

Rhein sind und folgende Bestandteile aufweisen:

a) Unterbau und Decke,

b) Entwässerungseinrichtung betriebsfertig,

c) Beleuchtungseinrichtung betriebsfertig.

 

(2) Die Decke im Sinne von Absatz 1 Buchst. a) kann in Asphalt, Teer, Beton, Platten,

Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen.

 

(3) Die übrigen Erschließungsanlagen und Teileinrichtungen sind endgültig hergestellt,

wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt sind und

a) Radwege, Gehwege und unselbständige Parkflächen entsprechend Absatz 1

    Buchst. a) und Absatz 2 ausgebaut sind,

b) selbstständige Parkflächen - § 2 Abs. 1 Ziffer 5 b - entsprechend Absatz 1

    Buchst. a) bis c) und Absatz 2 ausgebaut sind,

c) Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen wurden Bodenuntersuchungen auch in der Fahrbahn durchgeführt, die darauf schließen lassen, dass die Fahrbahn nach den damaligen Regeln der Technik hergestellt wurde und als erstmalig endgültig hergestellt gelten kann.

 

Das Gleiche trifft auf die vorhandene Straßenbeleuchtung zu.

 

Aufgrund von aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist bei der Betrachtung der Abrechenbarkeit jede einzelne Teileinrichtung für sich beurteilen.

 

Da keine regelgerechte Straßenentwässerung vorhanden ist, sondern Regenwasser ungeregelt in den seitlichen Grünstreifen versickert und alle anderen Teileinrichtungen gar nicht vorhanden sind, ist dort von einer erstmaligen Herstellung auszugehen, die dann mit einem Anteil nach Erschließungsbeitragssatzung (EBS) von 90% mit den Anliegern abgerechnet werden müssen.

 

Für die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung könnte eine Abrechnung nach dem KAG erfolgen, die dann über die Förderrichtlinie der Anliegerbeiträge zu 100% gefördert werden könnte.

 

Diese Ausführungen sind vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.

 

Die Stadt, Fachbereich 5 (Straße) und die Technischen Werke Emmerich GmbH (Kanal) beabsichtigen gemeinsam die Erneuerung der Straßen und der Kanalisation im Eikelnberger Weg, Kastanienweg und Akazienweg. Durch die Kombination der Straßenausbaumaßnahmen der beiden Straßen mit der geplanten Kanalbaumaßnahme sind Kosteneinsparungen bei Ihrem Ausbaubeitrag verbunden. Dieser Kostenvorteil würde bei einem späteren Ausbau der Straße wegfallen.

 

6.       Haushaltsmittel

 

Im Investitionshaushalt stehen für die Maßnahmen Mittel in folgenden Höhen zur Verfügung:

 

 

                                                zuvor                            2023                           2024                           

Eikelnberger Weg:                   25.000 €                       340.000 €                            /

 

Akazienweg:                                                                  35.000 €                     255.000 €

 

Kastanienweg:             15.000 €                       245.000 €                           /

 

Zur Planung wurden bereits 40.000 € in vorherigen HH-Jahren verwendet.

 

7.       Termine

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wird nunmehr das Plankonzept zum Ausbau vorgestellt, um auf Grundlage dessen die Bürgerunterrichtung durchzuführen.

 

Nach Durchführung der Bürgerunterrichtung (voraussichtlich im August 2023) wird das Konzept, ggf. mit aus der Informationsveranstaltung ergebenen Änderungen, erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung beraten werden.

 

Die Ausführung ist lt. aktuellem Stand für das vierte Quartal 2023 und die erste Jahreshälfte 2024 vorgesehen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Produkt: 1.100. 12.01.01 - Straßen, Wege und Plätze, Unterkonten 7.000045.700 (Eikelnberger Weg), 7.005031.700 (Kastanienweg) und 7.005043.700 (Akazienweg).

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.1

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter